Rechtliche Antworten und Lösungen zum Thema Arztrecht aus einer Hand
Seit über zwanzig Jahren berate und vertrete ich Ärzte in allen Fragen des Medizinrechts. Maßgeblich für den niedergelassenen oder angestellten Arzt ist eine verständliche, kompetente und zeitnahe rechtliche Beratung, die es dem Arzt erlaubt, sich voll und ganz auf seine medizinische Tätigkeit zu konzentrieren.
Zu meinen Aufgaben gehören:
- Vertretung im Zulassungsverfahren gegenüber der KV und den Zulassungsausschüssen
- Beratung im Genehmigungsverfahren der KV
- Konkurrenzschutz gegen Zulassung anderer Ärzte
- Prüfung von Bescheiden über die Entziehung der Zulassung
- Anstellung, Job-Sharing
- Chefarztverträge, Arbeitsverträge für angestellte Ärzte
- Gründung einer Zweigstelle oder Filiale
- Wirtschaftlichkeitsprüfung und Plausibilitätsverfahren
- Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV/KZV
- Praxiskauf: Betreuung im Nachbesetzungsverfahren, Gestaltung von Praxiskäufen
Ich vertrete Ärzte in folgenden Klageverfahren:
- Klage eines Vertragsarztes gegen Honorarberichtigung im Rahmen der Abrechnungsprüfung
- Einstweiliger Rechtsschutz des abgelehnten Bewerbers im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 SGB V
- Klage eines abgelehnten Bewerbers im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens
- Klage eines Vertragsarztes gegen eine Sonderbedarfszulassung für einen anderen Arzt
- Klage eines ermächtigten Arztes auf Erteilung einer (weitergehenden) Ermächtigung
- Antrag auf Anerkennung einer Praxisbesonderheit (Regelleistungsvolumen)
- Klage eines Vertragsarztes auf Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung
- Klage eines MVZ auf Erteilung einer Anstellungsgenehmigung
- Klage gegen die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme (Zeitprofilüberschreitung)
- Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen Belegarztanerkennung gemäß § 40 BMV-Ä
- Klage wegen Arzneimittelregress gegen den Beschwerdeausschuss (Richtgrößenprüfung)
- Antrag auf Erteilung einer Belegarztzulassung
Zum Thema:
- Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Zulassungsentziehung - die Übernahme vieler Bereitschaftsdienste bzw. ärztlicher Beratungen ändert daran nichts: Sozialgericht München 22-02-2024
- Fortbildungsnachweispflicht des Arztes gilt auch bei Zulassungswechsel: BSG 04-11-2021
- Praxisgemeinschaft nur zum Schein bringt Ärzten Pein: LSG Berlin-Brandenburg 09-06-2021
- MVZ darf halbe Zulassung einer ausgeschiedenen angestellten Ärztin behalten und sogar erweitern: SG Berlin 30-09-2020
- Runtergefahrene Kassenarztpraxis kann nicht verkauft werden: SG München 06-11-2019