Chefarzt bei der Arbeit

Verträge mit leitenden Ärzten besitzen eine Sonderstellung im Krankenhaus-Rechtssystem.

Sie sind rechtlich komplex und weisen einige Besonderheiten auf, die vor Abschluß eines Vertrages berücksichtigt werden sollten. 

In der Regel legen die Kliniken dem angehenden Chefarzt oder Oberarzt einen Entwurf eines Chefarztdienstvertrages bzw. Oberarzt-Dienstvertrages vor. Dieser enthält eine Vielzahl komplexer Regelungen, die für den Arzt als juristischen Laien oft schwer verständlich sind. 

Auch in Fragen der Zulassung, der Ermächtigung, des Arbeitsrechts und zum Beispiel des Bereitschaftsdienstes ist das Chefarztrecht eine Spezialmaterie.

Hier eine Übersicht über Fälle, die die Besonderheiten des Chefarztrechts bzw. das Rechts der Oberärzte zeigen:

Wegen eben dieser Besonderheiten dieses Rechtsgebiets sind angehende leitende Ärzte oder solche, die schon als leitende Ärzte tätig sind, gut beraten, sich zuersteinmal rechtlich beraten zu lassen, bevor sie Verträge unterzeichnen, kündigen oder nachverhandeln. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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