In den kommenden Jahren werden eine Vielzahl von Kassenärzten ihre Tätigkeit aus Altersgründen beenden. Der Wert der Praxis soll als Teil der Alterssicherung übertragen werden auf einen Nachfolger. Zur Regelung der Nachfolge bietet es sich an, für eine bestimmte Zeit einen jüngeren Nachfolger im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis zu erproben und ihm nach Ende der Erprobungsphase die Praxis zu übergeben. Der Artikel beleuchtet die Gestaltungsmöglichkeiten und worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist.
Ein Anleger, der sich Mitte der neunziger Jahre an dem Fonds Bau Herr Zweite Verwaltungs GmbH Co. Eschengraben OHG und Eschengraben 13-17 aus Berlin beteiligt hatte, hat nunmehr den Widerruf seiner Beitrittserklärungen erklärt. Er war dem Fonds beigetreten nach einem in seiner Privatwohnung geführten Gespräch mit einem Vertriebsberater.
Das zum 1.1.2012 gültige Versorgungsstrukturgesetz bringt diverse rechtliche Änderungen für den Arzt. So bringt das Gesetz Klarheit bei Heilversuchen, Praxisbesonderheiten für Heilmittel, Verbesserungen für Ärzte bei Regressen, Rückumwandlung von Angestelltensitz in einen selbständigen Vertragsarztsitz, Einzug von Zulassungen durch die KV in überversorgten Gebieten, Neuerungen für MVZ, eine Lockerung des Nebenbeschäftigungsverbotes, und die Aufhebung der Residenzpflicht.
Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag kann bei Nichtanzeige einer Asthma-Erkrankung, die Folge einer angezeigten Erkrankung sein kann, nicht angefochten werden, wenn die Nichtanzeige plausibel ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.06.2009 -3 U 286/07- ).
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Kunden bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung Leistungen beantragen und die Versicherungen dann den Vertrag kündigen und die Leistungen verweigern, weil der Versicherte Vorerkrankungen verschwiegen habe. Ob allerdings im Einzelfall tatsächlich eine arglistige Täuschung gegeben ist, sollte vom Versicherten genau überprüft werden.
Eine Kassenärztliche Vereinigung kann nicht mit einer Forderung (hier aus überhöhten Abschlagszahlungen) gegen eine Honorarforderung eines Arztes aufrechnen, wenn die Honorarforderung erst nach Insolvenzverfahrenseröffnung entstanden ist. Im Übrigen hat ein Arzt auf seine Honorarforderung keinen Zinsanspruch (BSG, Urteil vom 17. 8. 2011 - B 6 KA 24/10 R -).
- Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis einer Arztpraxis: SG Marburg 25.11.11
- Der Vertrag der Praxisgemeinschaft: 13.12.2011
- Keine Klagebefugnis des Arztes gegen Zulassung einer Klinik zur ambulanten Behandlung: 18.07.11
- Regress: Pruefantrag hemmt Vierjahresfrist zu Lasten des Arztes: LSG RPfalz 15.09.2011