1. Wenn mit einer schwangeren Patientin im Rahmen der vorgeburtlichen Aufklärung ein Entbindungskonzept vereinbart wurde, wonach es wegen der bestehenden relativen Indikation für einen Kaiserschnitt in Betracht kommen sollte, von der zunächst primär vorgesehenen Vaginalgeburt zur Kaiserschnittgeburt im Falle einer hierfür entstehenden medizinischen Notwendigkeit wechseln zu können, ist es der Patientin unbenommen, das festgelegte Entbindungskonzept zu ändern und unmittelbar die Vornahme einer Kaiserschnittgeburt zu verlangen (OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 U 75/10 -).
Was kann der Patient tun, um sich vor einer fehlerhaften Aufklärung durch den Arzt zu schützen?
(18.5.2012) Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation rechtmäßig ist, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde wegen des Verstoßes des Arztes gegen das Betäubungsmittelgesetz (hier: verbotene Mitgabe von mehr als zwei Methadon-Einheiten an Patienten zur Selbsteinnahme, sog. "Take-Home-Vergabe", die vom Arzt zugestanden worden war). Denn § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO sieht bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen der Verletzung einer Strafnorm, das aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann. (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2012 -7 K 7253/10-).
Ein psychiatrischer Wahlarzt kann seine Leistungen nur dann als ärztliche Wahlleistung mit entsprechend höheren Vergütungssätzen abrechnen, wenn er der wahlärztlichen Behandlung durch sein eigenes Tätigwerden sein persönliches Gepräge gibt (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 5 U 183/11 -).
Die ärztliche Zulassung ist ein persönliches Recht des Inhabers, das nicht in die Insolvenzmasse fällt (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R -).
Der Arzt kann im Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Einwände, die das Prüfverfahren selbst betreffen auch noch im gerichtlichen Verfahren vortragen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2012, B 6 KA 17/11 R).
Die haftungsbegrenzende Rechtsfigur des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten kommt erst dann zum Tragen, wenn die Ursächlichkeit der durchgeführten rechtswidrigen Behandlung für den behaupteten Schaden festgestellt und mithin die Haftung grundsätzlich gegeben ist (BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 -).
- Praxisnachfolge Arzt: Gemeinschaftspraxisvertrag rechtssicher gestalten: 8.01.2012
- Arzt muss Patient hinweisen auf die Grundlage der Abrechnung: LSG Saarland 22.06.2011
- Loslösung von Fonds Bau Herr Zweite Verwaltungs GmbH Eschengraben OHG: 6.01.2012
- Neues durch das Versorgungsstrukturgesetz: 02.01.2012