Zahnarzt kann Belege zur Leistungserbringung nicht mehr bei Gericht nachreichen: SG Marburg 07.07.10
Die dreijährige Verjährungsfrist des Auskunftsanspruches nach § 84a AMG läuft bereits an, wenn dem Betroffenen die Umstände bekannt sind, die die Annahme begründen, dass seine Schädigung auf die Einnahme des Arzneimittels zurückzuführen ist; nicht erforderlich ist, dass er alle Einzelheiten kennt (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 1 U 12/10).
Ein Krankenhaus und deren Ärzte sind gegenüber einer gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet zur Herausgabe der bzw. Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen eines bei ihr versicherten Patienten. Diese Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat das Bundessozialgericht in einem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 12.08.2010 bekräftigt, woraufhin die klagende Krankenkasse die Revision zurück nahm (BSG, Az.: B 3 KR 16/09 R).
Die Branchen Einzelhandel, Bau und Dienstleistungsgewerbe wie z.B. das Gastgewerbe sind nach Angaben von Creditreform in Berlin besonders insolvenzgefährdet. Bis zu 11.300 Firmen drohe die Insolvenz. Grund dafür ist u.a. die geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen.