Eine Wahlleistungsvereinbarung, nach der dem Krankenhaus als Verwender die Möglichkeit offen steht, dem Patienten den "Wahlarzt" unter sechs namentlich genannten Ärzten frei zuzuweisen, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.
Unwirksam wegen Gefährdung des wesentlichen Zwecks der Wahlleistungsvereinbarung (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist weiterhin eine Formularklausel, nach welcher der Wahlarzt frei ist, jeden beliebigen Arzt innerhalb oder außerhalb des Krankenhauses an seiner Stelle die Leistung erbringen zu lassen (LG Heidelberg, Urteil vom 21.12.2012 - 3 S 16/12 -).
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation kann nur gelten, wenn und soweit der OP-Bericht zeitnah zur OP erstellt wird. Soweit dies nicht der Fall ist, nimmt die Dokumentation an der Indizwirkung nicht teil (Kammergericht, Urteil vom 10.01.2013 - 20 U 225/10 -).
Bei einer Meniskusläsion eines Kindes ist die Meniskusnaht die Behandlungsmethode der Wahl und nicht die teilweise Entfernung. Wird gleichwohl der Meniskus teilweise entfernt, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der - wegen des Risikos einer späteren Kniearthrose - ein Schmerzensgeld von EUR 2.500 rechtfertigt (Thüringisches OLG, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 634/10).
Behandeln die Partner einer Praxisgemeinschaft die Patienten zu einem hohen Anteil gemeinschaftlich, bedienen sie sich der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft missbräuchlich und müssen Teile des Honorars zurückbezahlen (SG Marburg, Urteil v. 08.05.2013 - S 12 KA 435/12).
Ein Patient klagte vor dem OLG München (Urteil vom 06.09.2012, Az.: 14 U 4805/11) gegen seine private Zusatzversicherung auf Erstattung von Zahnarztkosten. Die Versicherung begehrte zur Prüfung des Leistungsfalles eine Kopie aus der Behandlungsakte des Zahnarztes. Der Zahnarztverweigerte die Übersendung der Kopie aus der Akte. Daraufhin verweigerte die PKV die Leistungen an den Versicherten. Der Patient hatte zuvor seinen Arzt zwecks Auskunftserteilung von der Schweigepflicht entbunden. Das OLG München gab nun der Versicherung Recht.
Ärzte in Kooperationen, also zum Beispiel in einer Gemeinschaftspraxis, erleben Krisensituationen mit ihren Kollegen. Meine Erfahrung zeigt, dass dann in vielerlei Hinsicht falsch kommuniziert wird. Dadurch verschärft sich zum einen die Krise. Zum anderen versäumen es die betroffenen Ärzte dann oft, rechtssicher zu kommunizieren, wodurch sich die Beweislage drastisch verschlechtert. Der folgende Artikel gibt Tipps aus der Praxis.
Medizinische Werbung mit Link zu lediglich positiven Kundenbewertungen verboten: OLG Dssdrf 19-02-13
Eine Online-Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft, bei der ein Link zu einem Bewertungsportal führt, wo lediglich positive Bewertungen über das Produkt der Gesellschaft gesammelt sind, nicht aber sämtliche Bewertungen, ist unzulässig (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.2.2013 – Az. I 20 U 55/12 -).
Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen lassen ihre Versicherten immer öfter im Regen stehen. Auch berechtigte Ansprüche der Versicherten werden verschleppt und zu Unrecht verneint. Was kann der Versicherte in solchen Fällen tun? 30-05-13
Nach Ansicht von Helmut Sörensen, des Vorsitzenden der Deutschen Rheuma-Liga, ist der Fachbereich Rheumatologie in Berlin deutlich unterversorgt, so dass Patienten lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Dadurch können sich die Erkrankungen rapide verschlechtern (Tagesspiegel vom 27.05.2013). Niedergelassenen Rheumatologen beklagen seit langem die schlechte Versorgungssituation. Aber es gibt Mittel und Wege, als Rheumatologe in dem gesperrten Bereich Berlin eine Zulassung zu erkämpfen.
Wer sich auf seinen Kassenarztsitz nur anstellen lassen und dann weiterziehen will, hat kein ernsthaftes Interesse an dem Sitz und seiner Fortführung und geht bei der Nachbesetzung leer aus (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R).
Die Zusatzweiterbildung „MRT-fachgebunden“ eines Kardiologen und die Führung einer entsprechende Zusatzbezeichnung berechtigen den Kardiologen nicht zur Abrechnung von MRT-Leistungen (LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 20.02.2013 - L 7 KA 60/11).
Ein auf fehlerhafte Abrechnung gestützter Honorarrückforderungsbescheid kann nicht sofort vollzogen werden, wenn die Begründung des Bescheides nicht den tatsachenmäßigen Nachweis der im jeweiligen Quartal vorgeworfenen Falschabrechnung des Arztes ausdrücklich enthält (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2013 – Az. L 3 KA 34/12 B ER).
- Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz: LSG BW 05-12-2012
- Fehlerhaftes Impressum des Arztes kann zu hoher Geldstrafe führen: 28-03-2013
- Verletzung einer Konkurrenzschutzklausel in Mietvertrag über Facharztpraxis berechtigt zur Mietminderung: BGH 10-10-2012
- BGH zum Schadensersatzanspruch des Arztes gegen Vermieter wegen fehlendem Umbau der Praxis: 25-11-1998