Ein Arzt kann Drittwiderspruch erheben gegen die Erteilung einer Genehmigung für ein MVZ zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121 a SGB V (BSG, Urteil vom 30.10.2013 – B 6 KA 5/13 R).
Der Regress kann einen niedergelassenen Arzt wirtschaftlich in die Knie zwingen. Aber der Arzt kann sich wehren und auch künftigen Regressen vorbeugen. 22.10.2013
Kommt der Arzt dazu, dass das von der Patientin erstrebte Ergebnis einer Brustoperation nicht erreicht werden kann, muss der Arzt die Patientin deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen. Es reicht aber nicht, Ihr mitzuteilen, wieviel Volumen das Implantat in Millilitern besitzt, denn das vermittelt der Patienten keine brauchbare Vorstellung von der Größe des Busens. Vielmehr muss er sie hinreichend über das zu erwartende Operationsergebnis aufklären, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig (Landgericht München I, Urteil vom 31.07.2013 - 9 O 25313/11).
Wer im Nachbesetzungsverfahren auf eine ärztliche Zulassung unterlegen ist, sollte die Entscheidung des Zulassungsausschusses kritisch prüfen und Rechtsmittel in Erwägung ziehen. Denn das Auswahlverfahren ist kompliziert und nicht alle Auswahlentscheidungen sind rechtmäßig.
Zur Haftung des behandelnden Arztes sowie der Klinik wegen eines Geburtsfehlers, der durch schwerwiegende Organisiationsfehler (fehlende Vorbereitung der Klinik auf gynäkologische Notfälle) verursacht wurde (OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. März 2012 – 5 U 7/08).
Ein Vertragsarzt kann seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen die KV auf Honorar an eine Bank zur Finanzierung eines Darlehens wirksam abtreten (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2013 – L 24 KA 120/10) .
Der Chefarzt hat mehrere Herzschrittmacherimplantationen als Wahlleistungen gegenüber dem Patienten abgerechnet, obgleich die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ (eigenhändige Leistung oder Leistung durch Dritten unter Aufsicht des Chefarztes nach fachlicher Weisung) nicht vorgelegen haben. Dies berechtigt die Klinik zur außerordentlichen Kündigung des Chefarztes (LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2013 - 2 Sa 179/12).
Der Vertragsarztsitz des auf seine Zulassung verzichtenden Arztes muss sich in demselben Planungsbereich befinden, in dem das MVZ seinen Vertragsarztsitz hat (LSG Bayern, Urteil vom 16.01.2013 - L 12 KA 77/12 -).
Vor der Durchführung einer Koloskopie ist der Patient auch über die selten auftretende Darmperforation und deren Lebensbedrohlichkeit konkret aufzuklären (OLG Hamm, Urteil vom 18. Juni 2013 - Az. 26 U 85/12).
Eine gesonderte Vergütung für die geleisteten Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste nach § 612 BGB steht dem Chefarzt nicht zu, sofern er eine Gesamtvergütung bezieht, die die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet (LAG Hamm, Urteil vom 13.03.2013 - 18 Sa 1802/12 -).
Das Bundessozialgericht (BSG) verbessert die Möglichkeiten des Arztes, auch in einem laufenden Regressverfahren mit der KV über eine Individuelle Richtgrößenvereinbarung (IRV) zu verhandeln (Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R).
Ein Arzt ist in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Honorarabrechnung der KV nicht schutzwürdig. Auch wenn die KV jahrelang fehlerhaft übersah, dass der Arzt sein Gesamtpunktzahlvolumen überschritt, muss der Arzt den auf dieser Überschreitung beruhenden Regress hinnehmen (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 17/13 R - ).
- Praxisgemeinschaftsvertrag fehlerhaft - kein Schadensersatz vom vertragsuntreuen Kollegen: LG Konstanz 19-12-12
- Honorararzt muss auf Veranlassung des liquidationsberechtigten Chefarztes arbeiten: AG Singen 31-01-12
- Krankenkasse kann Arzt nicht mehr direkt in Regress nehmen: BSG 20-03-13
- Urteil des BSG zum Arzt und der gesetzlichen Rentenversicherung