Nach Ansicht von Helmut Sörensen, des Vorsitzenden der Deutschen Rheuma-Liga, ist der Fachbereich Rheumatologie in Berlin deutlich unterversorgt, so dass Patienten lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Dadurch können sich die Erkrankungen rapide verschlechtern (Tagesspiegel vom 27.05.2013). Niedergelassenen Rheumatologen beklagen seit langem die schlechte Versorgungssituation. Aber es gibt Mittel und Wege, als Rheumatologe in dem gesperrten Bereich Berlin eine Zulassung zu erkämpfen.

Der Zulassungsbezirk Berlin ist für Rheumatologen gesperrt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist der Bereich insofern überversorgt. Allerdings klagen die Patienten über lange Wartezeiten. Auch die 34 in Berlin niedergelassenen Rheumatologen monieren die schlechte Versorgung ihrer Patienten und dies obgleich das weitgefächerte Krankheitsbild "Rheuma" für den nicht rheumatologisch spezialisierten Arzt schwer zu diagnostizieren ist. In Berlin soll es rund 150.000 Patienten geben, die an Rheuma leiden. Sörensen fordert daher 64 niedergelassene Rheumatologen in Berlin.

Wer als Rheumatologe im gesperrten Zulassungsbezirk Berlin eine Zulassung begehrt, sollte sich von der Zulassungssperre nicht abschrecken lassen. Er kann gleichwohl eine Zulassung beantragen und im Verwaltungsverfahren eine Überprüfung der Zulassungssperre erwirken und dies auch - wenn auch in eingeschränktem Maße - gerichtlich überprüfen lassen. Sinnvoll ist es auch, eine sogenannte Sonderbedarfszulassung zu beantragen und dabei den Bedarf darzulegen. Der Bedarf ergibt sich zum einen aus dem Verhältnis von Patienten zu niedergelassenen Rheumatologen. Zum anderen ergibt er sich unter anderem aus den Wartezeiten der Patienten.

Oftmals scheitern Sonderbedarfszulassungsanträge, weil die niedergelassenen Vertragsärzte - wenn sie von der KV nach dem Bedarf an weiteren niedergelassenen Ärzten befragt werden - einen solchen Bedarf verneinen (und damit wie böse Zungen sagen auch ihren Patientenstamm schützen). Ziehen aber die niedergelassenen Rheumatologen mit den anderen Ärzten an einem Strang, verbesseren sich die Chancen auf eine Sonderzulassung oder eine allgemeine Aufstockung der Zahl der zugelassenen Ärzte erheblich. Da auch die niedergelassenen Rheumatologen nach Angaben von Sörensen unter der großen Zahl der Patienten und dem erheblichen Arbeitsaufkommen leiden, haben auch sie ein Interesse an der Aufstockung. Zwar verkleinert jede Sonderbedarfszulassung den Honorartopf der anderen niedergelassenen Ärzte. Allerdings muss die KV die gesamt Bedarfsplanung auf den Prüfstand stellen, wenn eine bestimmte Zahl von Sonderbedarfszulassungen erteilt wurden, denn dann ist erkennbar die Bedarfsplanung falsch. Sinnvoll ist es auch, die Bedarfsplanung an sich zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen.

Flankierend dazu müsste die Honorarverteilung im Bereich Rheumatologie zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden. Der Honorartopf stammt noch aus dem Jahr 2008, als nur elf Rheumatologen in Berlin zugelassen waren. Derzeit sind 34 Rheumatologen in Berlin zugelassen, teilweise mit Sonderbedarfszulassungen. Der Honorartopf ist also nach Angaben von Sörensen deutlich zu klein, weshalb einige niedergelassenen Rheumatologen ihre Praxen weitgehend über die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten finanzieren.

Fazit:

Die Versorgung von Rheumapatienten ist aus Sicht des Vorsitzenden der Rheuma-Liga nicht gesichert. Rheumatologen können aber Sonderbedarfszulassungen beantragen und die Bedarfsplanung sowie die Honorarverteilung angreifen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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