Haben Ärzte Bearbeitungsgebühren für einen Kredit gezahlt, so können sie diese Gebühren regelmäßig zurück verlangen, weil die Bank nicht berechtigt ist, solche Gebühren zu fordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14 und XI ZR 348/13).
Die selbständige Tätigkeit eines Honorararztes, der kein Belegarzt ist (und nicht über eigene Zulassung verfügt), im Krankenhaus ist nicht von der Rechtsordnung gedeckt und damit unzulässig (SG München, Urteil vom 10.03.2016 - S 15 R 1782/15).
Das berufsrechtliche Gebot der persönlichen Leitung der Apotheke (§ 7 ApoG) steht der Bestellung eines Prokuristen nicht entgegen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.3.2016 - 11 W 5/16 (Wx)).
Honorarärzte, die entsprechend ihrer Fachrichtung in den Stationsalltag einer Klinik eingebunden sind und einen festen Stundenlohn erhalten, sind regelmäßig als abhängig Beschäftigte tätig und sozialversicherungspflichtig (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2015 - L 2 R 516/14).
In einem Arzthaftungsprozess kann es von einem Patienten und seinem Anwalt nicht verlangt werden, sich medizinisches Fachwissen anzueignen, um dann umfassend zum Behandlungsfehler des Arztes vortragen zu können (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 49/15).
Es ist aufklärungsfehlerhaft, wenn der Orthopäde die Patientin nicht über eine mögliche Erweiterung der arthroskopischen Schulter-Dekompressions-Operation um eine Naht der Supraspinatussehne, einen Umstieg auf einen offenen Eingriff (Mini-Open-Technik) und eine hierdurch bedingten Heilungsverzögerung aufgeklärt hat. Der Klägerin steht dafür ein Schmerzensgeld von EUR 2.000 zu (OLG Köln, Urteil vom 9.3.2016 - 5 U 36/15).
Grundsätzlich ist die zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam zulässig und medizinisch unbedenklich. Zeigt ein Patient gesundheitliche Beeinträchtigungen erst viele Jahre nach der Ersteinbringung von Amalgam, so spricht dies gegen eine allergische Reaktion (OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2016 - 26 U 16/15).
Der Gesetzgeber hat bemerkt, dass in der Nahtstelle zwischen stationärer Behandlung und der ambulanten Weiterbehandlung oft eine Versorgungslücke entsteht. Die entlassenen Patienten erhalten nach intensiver sationärer Behandlung auf einmal keine Medikamente mehr, es fehlt die tägliche Physiotherapie und eine Krankenpflege zu Hause. Teilweise wissen sie nicht, wie es weitergehen soll und er besitzt keine Krankschreibung. Diese Lücken sollen nun geschlossen werden. Daher gelten nun folgende neue Regeln:
Verordnet der Arzt zahlenmäßig genau bestimmte Packungen mit jeweils fünf Fertigspritzen APO-go® Infusionslösung, so ist dies eindeutig. Existiert diese Packung auch, so besteht für den Apotheker keine andere Möglichkeit der Erfüllung der vertragsärztlichen Verordnung (LSG Thüringen, Urteil v. 25.08.2015 - L 6 KR 690/12).
Der Hinweis „Nur in der Apotheke erhältlich“ auf den Umverpackungen eines frei verkäuflichen Tees ist unzulässig, weil er weder mit der Anwendung des Arzneimittels im Zusammenhang steht noch für die gesundheitliche Aufklärung wichtig ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 13 A 2552/13).
Das OLG Celle wies eine Berufung in einer Arzthaftungsklage mit Beschluss nach § 522 II ZPO ohne mündliche Verhandlung zurück, weil sich wesentlicher Vortrag der Klägerin nicht in ihrem ärztlichen Privatgutachten wiederfinde. Das wies der BGH als Verletzung des rechtlichen Gehörs zurück und hob den Beschluss des OLG auf. Denn der Patient muss seine medizinischen Behauptungen nicht vorab per Privatgutachten belegen (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15).
Das OLG Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen, da sie durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes unzureichend aufgeklärt worden war (OLG Köln, Urteil vom 21.3.2016 - 5 U 76/14).
- Kassenarzt muss nicht Medikamentenkosten ersetzen, wenn er Dauerpatientin Blutdrucksenker verordnet, obgleich diese ohne sein Wissen stationär behandelt wird: LSG RlPf 03-03-2016
- Liquidiert der Chefarzt Wahlleistung nicht selbst, muss er auch nichts zurückzahlen: BGH 14-01-2016
- Kontrastmittel-MRT des Herzens erfordert keine stationäre Aufnahme von drei Tagen: LSG SaAh 03-09-15
- Dekubitus ist bei dementen Patienten manchmal nicht zu verhindern: OLG Hamm 09-09-2015