Die dreijährige Verjährungsfrist des Auskunftsanspruches nach § 84a AMG läuft bereits an, wenn dem Betroffenen die Umstände bekannt sind, die die Annahme begründen, dass seine Schädigung auf die Einnahme des Arzneimittels zurückzuführen ist; nicht erforderlich ist, dass er alle Einzelheiten kennt (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 1 U 12/10).
Ein Krankenhaus und deren Ärzte sind gegenüber einer gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet zur Herausgabe der bzw. Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen eines bei ihr versicherten Patienten. Diese Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat das Bundessozialgericht in einem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 12.08.2010 bekräftigt, woraufhin die klagende Krankenkasse die Revision zurück nahm (BSG, Az.: B 3 KR 16/09 R).
Die Branchen Einzelhandel, Bau und Dienstleistungsgewerbe wie z.B. das Gastgewerbe sind nach Angaben von Creditreform in Berlin besonders insolvenzgefährdet. Bis zu 11.300 Firmen drohe die Insolvenz. Grund dafür ist u.a. die geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen.
Ein Gericht verletzt das rechtliche Gehör der klagenden Patientin, wenn es einen Feststellungsantrag erstmals im Urteil mit der Begründung abweist, er beziehe sich dem Wortlaut nach nur auf Behandlungsfehler, nicht aber auf einen - vom Gericht bejahten - Aufklärungsfehler. Das Gericht hätte der Patientin vorher einen entsprechenden Hinweis geben müssen, um ihr so die Möglichkeit zu geben, ihren Antrag nachzubessern (BGH, Beschl. vom 06.07.10 - VI ZR 177/09 -).
Auch nach dem Überschreiten der Volljährigkeitsschwelle kann ein ADHS-Patient im Einstweiligen Rechtsschutz die Versorgung mit dem bisher nur für Jugendliche zugelassenen Medikament Methylphenidat beanspruchen, wenn er vor Erreichen der Volljährigkeit an ADHS litt und danach auch weiterhin darunter leidet (LSG Baden-Würtemberg, Beschluß vom 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B -).
Bei fehlender Aufklärung des Patienten darüber, ob die durchzuführende Behandlung zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, liegt kein wirksamer privatärztlicher Behandlungsvertrag vor und der Patient kann von seiner Kasse keine Kostenerstattung verlangen (SG Köln, Urteil vom 19.02.2010 - S 26 KR 213/07 -).
- Hormontherapie bei vorzeitiger Menopause ist beihilfefaehig: VG Stuttgart 17.05.10
- Ruhen der Approbation bei Alkoholgenuss eines Zahnarztes: OVG Muenster 23.03.10
- Abbruch lebenserhaltender Behandlung nach dem Willen des Patienten ist nicht strafbar: BGH 25.06.10
- Englische Studie attestiert Avastin Level-1-Evidenz: 14.06.10