Die Heilmittelerbringer (z.B. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker und Orthopädiemechaniker) sollen die Patienten künftig über Wahlmöglichkeient zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln informieren. Up-Coding ist Ärzten nun eindeutig verboten. Patienten haben nun mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen - zugleich können sie sich bei ihrer Krankenversicherung dazu informieren. Die Sozialversicherungspflicht notärztlicher Tätigkeiten wird klarer geregelt (Bundesrat, Drucksache 135/17 vom 10.3.2017).
(9.3.17) Verstößt ein Arzt (hier privater Schönheitschirurg) fortwährend gegen hygienerechtliche Auflagen der Gesundheitsbehörde und Vorschriften zur Patientensicherheit, so rechtfertigt dies den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs - der Antrag des Arztes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Widerruf der Approbation wurde daher vom Verwaltungsgerichtshof zurück gewiesen (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.5.2016 - 21 CS 16.752).
(8.3.17) Bei zunehmenden Analschmerzen wegen einer Analfistel hinter dem Rektum sind alleinige Rektoskopien ohne Narkose weder diagnostisch noch therapeutisch ausreichend. Richtig wäre es dann gewesen, die Patientin unter Narkose zu untersuchen und den Abszess freizulegen. Das Unterlassen dieser weiteren Untersuchung stellt einen - in diesem Fall groben - ärztlichen Befunderhebungsfehler dar (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2015 – 5 U 747/14).
(6.3.17) Wird eine Schlauchmagenoperation zur Gewichtsreduktion (bariatrische Operation) einer stark adipösen Frau nach erfolgloser Durchführung konservativer Maßnahmen zur Gewichtsreduktion ärztlich empfohlen und liegt kein Ausschluß dieser Operation vom Katalog der gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vor, so hat ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Operation zu übernehmen. Ab einem Body-Mass-Index von mehr als 50 kg/m² besteht eine absolute Indikation für eine solche bariatrische Operation (Sozialgericht Regensburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 – S 2 KR 562/15).
(1.3.2017) Schreiben eines sog. Reichsbürgers an die Fahrerlaubnisbehörde, deren tatsächlicher Inhalt kaum noch erkennbar ist und in denen „unter der Aneinanderreihung von Paragrafen und Rechtsprechungen eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar“ ist und die demgemäß „massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose“ aufkommen lassen, können eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen wegen des Verdachts psychischer Störungen nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i. V. m. der Anlage 4 zur FeV (Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Februar 2017 – 2 EO 887/16).
(28.2.2017) Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab vom 01.04.2017 an für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Notfallambulanzen werden Abklärungspauschalen für leichte Fälle erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss am 07.12.2016 gefasst.
(27.2.17) Leistungen, die durch mehrere Ärzte zusammen erbracht werden (wie z.B. der postoperative Überwachungskomplex durch Operateur und Anästhesist) bedürfen einer Abrechnungsvereinbarung. Diese Vereinbarung muss festlegen, wer von den beiden Ärzten im Außenverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung die Leistungen abrechnet (obligatorischer Inhalt). Den Ärzten ist es freigestellt, ob sie im Innenverhältnis zueinander Ausgleichszahlungen der Ärzte untereinander vereinbaren (fakultativer Inhalt). Kommt eine Abrechnungsvereinbarung nicht zustande, darf nur der die Leistung (tatsächlich) erbringende Arzt gegenüber der KV abrechnen und er muss in der Abrechnungssammelerklärung auf das Fehlen einer Abrechnungsvereinbarung hinweisen, damit die Kassenärztliche Vereinigung Vorsorge gegen Doppelabrechnungen treffen kann. Andernfalls muss er die erhaltenen Honorare zurückerstatten. Schlußendlich bleiben die Leistungen vollständig unvergütet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 2017 – L 5 KA 5013/14 –, juris).
(27.2.17) Ein Narkosearzt, der zur kurzfristigen Vertretung bei Engpässen als Honorararzt in einer Klinik tätig ist und dabei im regelhaften stationären Krankenhausbetrieb bei vorausgeplanten Operationen als verantwortlicher Anästhesist auf Stundenlohnbasis tätig ist, ist als abhängig beschäftigt anzusehen, wenn er dabei kein wirtschaftliches Risiko übernommen hat (Sozialgericht Kassel, Urteil vom 11. Januar 2017 – S 12 KR 448/15).
(23.2.17) Auch wenn ein kurz vor einer frühzeitigen Geburt stehendes Kind (vollständiger Fruchtwasserabgang in der 23. Kalenderwoche bei manifestem Amnioninfektionssyndrom (AIS) und Chorioamnionitis) nur geringe Überlebensaussichten hat, ist die Mutter von den behandelnden Klinikärzten über die Möglichkeit aufzuklären, lebenserhaltende Maßnahmen durchzuführen, auch wenn ein Überleben des Kindes unwahrscheinlich war. Wird die Mutter dagegen lediglich aufgeklärt über die (weiteren) Möglichkeiten des sofortigen Abbruchs der Schwangerschaft (ohne lebenserhaltende Maßnahmen) oder ein abwartendes Verhalten unter Antibiose mit dem Ziel, die 24. Schwangerschaftswoche zu erreichen, liegt ein Aufklärungsfehler vor, der zu einem Schmerzensgeldanspruch von EUR 15.000 führt (LG Köln, Urteil vom 29. Juni 2016 – 25 O 424/10).
(22.2.17) Ein Langzeitprovisorium, das für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedacht ist, ist unbrauchbar und vom Patienten nicht zu bezahlen, wenn es bereits zwei Monate nach der letzten Behandlung beim Zahnarzt wegen Verlust eines Nachbarzahnes entfernt werden musste und somit nur für einen kurzen Zeitraum seinen Zweck erfüllen konnte (OLG München, Urteil vom 15. Februar 2017 – 3 U 2991/16).
(21.2.17) Der Tierarzt ist verpflichtet, den Eigentümer vor der arthroskopischen Operation des Pferdes (Osteochondrosis dissecans) auf das Risiko einer Sepsis hinzuweisen. Zwar gelten die für die Humanmedizin entwickelten §§ 630a ff. BGB nicht für den Tierarzt. Gleichwohl hat er den Eigentümer über Operationsrisiken aufzuklären. Verwendet der Tierarzt im Rahmen der Aufklärung bei einzelnen Risiken Prozentangaben, so hat er diese bezüglich aller Risiken zu verwenden, ansonsten bageatellisiert er die Risikoangaben dort, wo sich zu den Risiken keine Prozentangaben finden. Das (hinweispflichtige) Risiko einer Sepsis liegt im Bereich der tiermedizinischen Operation wegen der dort niedrigeren Hygienestandards höher als in der Humanmedizin, nämlich bei 0,9 bis 5 % (Oberlandesgericht München, Urteil vom 21. Dezember 2016 – 3 U 2405/16).
(20.2.17) Stellt das Angebot urologischer Leistungen für die Versicherten in einer Kleinstadt mit 5.000 Einwohnern eine substantielle Verbesserung der Versorgung "an einem weiteren Ort" dar, weil in der Kleinstadt, die nicht Teil der „Verbandsgemeinde“ oder „Samtgemeinde“ ist, kein Facharzt für Urologie ansässig ist und der nächste Facharzt für Urologie neun Kilometer entfernt sitzt, so ist der Bescheid des Zulassungsausschusses, der die beantragte Zweigstellengenehmigung zurückweist, fehlerhaft und aufzuheben (Sozialgericht München, Beschluss vom 3. Februar 2017 – S 28 KA 1/17 ER).
- Pferdewirt darf Turnierpferd vom Tierarzt untersuchen lassen, ohne den Eigentümer zu fragen: LG Lübeck 02-02-2017
- keine Aufklärung über Todesrisiko ist kein Problem, wenn Patientin nicht behandelt werden will: OLG Frankfurt aM 24-01-2017
- Impfschaden nur dann, wenn nach Impfung untypische Impfreaktionen auftreten: LSG Rheinland-Pfalz 12-05-2016
- Wie der Arzt Vertretungen (Urlaub, Krankheit etc.) richtig berechnet und anzeigt: SG München: 20-01-2017