Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 12.8.2014 (Az. 26 U 35/13) entschieden, dass ein Patient die Behandlungskosten einer kostenintensiven kieferchirurgischen Eigenknochenzüchtung nicht begleichen muss, wenn es eine besser geeignete und preiswertere Behandlungsalternative gab, über die der Chirurg aber nicht aufgeklärt hat.
Ausführliche Eintragungen über eine vermeintliche Aufklärung in einer nachträglich spurlos veränderbaren elektronischen Dokumentation eines Zahnarztes, die ansonsten inhaltlich knapp gehalten ist, haben keine Indizwirkung mehr, wenn ansonsten in der papierenen Dokumentation sich kein Hinweis auf eben diese Aufklärung findet. Im Ergebnis bejahte das Gericht einen Aufklärungsfehler und sprach der Patientin Schmerzensgeld zu (OLG Köln, Urteil vom 25.11.2013 - 5 U 164/12).
Unterlaufen einem geburtshelfenden Arzt mehrere einfache Behandlungsfehler, die für sich genommen allenfalls einfache Fehler darstellen, so kann die Gesamtbetrachtung doch dazu führen, dass ein sog. grober Behandlungsfehler vorliegt mit der Folge umfangreicher Beweiserleichterungen für den Kläger (OLG Hamm, Urteil vom 16. Mai 2014 - 26 U 178/12).
Eine an Fachkreise gerichtete Werbung mittels Preisausschreiben, bei der Apothekenmitarbeiter bei richtiger Beantwortung von Fragen zu einem Schmerzmittel Geldbörsen gewinnen können, ist erlaubt und verstößt nicht gegen das HWG (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 83/12).
Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird (OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 57/13).
Ob Beraufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft - kooperierende Ärzten sollten bestimmte Regeln beachten, um nicht gewerbesteuerpflichtig oder umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Zur gewissenhaften und vertrauenswürdigen Ausübung des ärztlichen Berufs gehört, dass ein nicht kassenärztlich zugelassener Arzt einen zur Verständigung fähigen und lediglich fiebrigen Patienten darüber unterrichtet, dass er eine Notfallbehandlung privatärztlich zu liquidieren beabsichtigt. Die Sanktionierung eines Unterlassens durch eine Geldbuße ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 7.4.2014 - LV 9/13).
Das LG Coburg hat entschieden, dass eine Pflichtverletzung eines Heimbetreibers nur im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles festgestellt werden kann und insbesondere dem Heimträger auch ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen zuzubilligen ist (LG Coburg, Urteil vom 24.01.2014 - 22 O 355/13 -).
(21.6.2014) Der Chefarztdienstvertrag gehört zu den komplexesten Regelungsgebilden im Vertragsrecht. Wer einen Chefarztposten anstrebt, sollte den ihm von der Klinik vorgelegten Vertrag genau prüfen, um seine Rechte zu wahren und seine Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.
Eine weitere hälftige Zulassung in anderem KZV-Bezirk ist zulässig. Denn einem Vertragszahnarzt kann nicht ohne normative Grundlage eine zweite Teilzulassung verwehrt werden (LSG Sachsen, Urteil v. 02.10.2013 - L 8 KA 48/11 -).
Ein Arzt haftet haftet nicht für Kniegelenks-Infektion nach Punktion und Injektion, wenn Patient nicht nachweist, dass Infektion gerade auf dem Eingriff beruht (OLG Hamm, 11.04.2014 - 26 U 166/13 -).
Das OLG Oldenburg verurteilte eine Klinik zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 40.000 Euro, nachdem ein dort angestellter Arzt den bei der Klägerin bestehenden Minderwuchs nicht erkannt hatte (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.05.2014 - 5 U 216/11).
- BGH zur Teil-BAG zwischen Ärzten und Radiologen
- Goldstandard mißachtet und nicht richtig aufgeklärt: Arzthaftung: OLG Hamm 25-02-14
- Klinik haftet nicht für so oder so eingetretenen Geburtsschaden: BGH 20-05-2014
- Gerinnungsstörung trotz Anzeichen übersehen - Haftung auf EUR 580.000: OLG Hamm 21-03-2014