Wann haftet ein Arzt bzw. eine Klinik für einen Behandlungsfehler?
Die Kanzlei vertritt geschädigte Patientinnen und Patienten in Fragen der Arzthaftung.
Wie wird festgestellt, ob ein ärztlicher Fehler vorliegt?
Indem der Anwalt die Behandlungsakte auswertet und dann das Vorliegen eines ärztlichen Verschuldens prüft. Dazu werden von mir (kostenfrei) ärztliche Sachverständige herangezogen.
Welche Arten ärztlicher Fehler gibt es?
Der Arzt haftet für Behandlungsfehler und für Aufklärungsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt grob gesagt vor, wenn die Behandlung gegen den medizinischen Standard verstößt. Ein Aufklärungsfehler ist dann gegeben, wenn der Arzt den Patienten z.B. nicht ordnungsgemäß auf die mit dem Eingriff oder der Behandlung verbundenen Risiken hingewiesen hat.
Wie kann sich der Arzt gegen den Vorwurf einer Fehlbehandlung wehren?
Der Arzt läßt sich von seinem Anwalt verteidigen. Dieser arbeitet entlastende Umstände heraus und trägt diese vor. Der Anwalt kann dazu auch Sachverständige anhören lassen. Wird gegen den Arzt durch die Staasanwaltschaft ermittelt, kann eine Verteidigungsschrift abgegeben werden, um eine Anklage zu verhindern.
Was kann der verletzte Patient zum Ausgleich seines Schadens verlangen?
Zum einen hat der Patient Ausgleich auf Ersatz seiner finanziellen Schäden, wie z.B. besondere weitere Behandlungskosten, Kosten für Gehhilfen, Verdienstausfall oder ähnliches. Daneben besteht auch Anspruch auf Ersatz für die erlittenen Schmerzen oder Ängste, das sog. Schmerzensgeld.
Wie kommt der geschädigte Patient ohne einen langwierigen Rechtsstreit zwischen Patient und Arzt zu seinem Recht?
Durch ein schrittweises und vorwurfsfreies Gespräch zwischen den Beteiligten. Wie das geht, erläutere ich in den
zehn Tipps für Patienten.
Wie sind die Erfolgsausichten in einem Rechtsstreit vor Gericht?
Statistisch gesehen sind die Aussichten für den Arzt günstiger als für den Patienten. Nur etwa sechs Prozent der Arzthaftungsklagen führen nach langen Jahren des Verfahrens zu einem Urteil zu Gunsten des Patienten. Allerdings werden in etwa der Hälfte der Verfahren Vergleiche vor Gericht geschlossen.
Wie kann der Patient ohne teures Gerichtsverfahren zu seinem Recht kommen?
Indem er ein (kostenarmes) Schlichtungsverfahren betreibt oder indem er (kostenfrei) über seine Krankenkasse ein medizinisches Gutachten erarbeiten lässt. Gerne berate ich Sie diesbezüglich.
Urteile und Meldungen zum Thema
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- 22.08.12: Zahnarzt muss über Risiko dauerhaften Nervenschadens aufklaeren
- 27.08.12: Arzt haftet nicht für seinen Fehler, wenn der Patient eine empfohlene weitere Behandlung ablehnt, die den Fehler beseitigt hätte
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- 30.01.12: Arzt darf sich nicht auf Selbstdiagnose des Patienten verlassen
- 07.02.12: Frühgeburt: Wann haftet der Arzt für Aufklärungsfehler?
- 25.10.11: BGH zur Arzthaftung: Gericht muss bei Widerspruch im Gutachten nachfragen
- 16.03.10: BGH zur Haftung des Herstellers für Herzinfarkt nach Einnahme des Medikaments VIOXX
- 10.11.09: BGH zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Entbindung
- 30.07.09: VG Mainz: Bei kosmetischer OP besteht besondere Aufklaerungspflicht
- 14.02.08: OLG Naumburg: Schmerzbedingte Unfaehigkeit zur Aufklaerung ist vom Patienten zu beweisen

