Rechtliche Antworten und Lösungen zum Thema Arztrecht aus einer Hand
Rechtsanwalt Christmann bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Arzt, Apotheker oder Angehöriger anderer Heilberufe.
Dabei begleitet die Kanzlei Sie gerne bei der Verwirklichung Ihrer Ziele als niedergelassener oder angestellter Arzt, insbesondere bei Fragen des Vertragsarztrechts, der Zulassung, des Praxiskaufs, der Arzthaftung und der ärztlichen Kooperationen:
- Vertretung im Zulassungsverfahren gegenüber der KV und den Zulassungsausschüssen
- Beratung im Genehmigungsverfahren der KV
- Konkurrenzschutz gegen Zulassung anderer Ärzte
- Prüfung von Bescheiden über die Entziehung der Zulassung
- Anstellung, Job-Sharing
- Gründung einer Zweigstelle oder Filiale
- Wirtschaftlichkeitsprüfung und Plausibilitätsverfahren
- Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV/KZV
- Praxiskauf: Betreuung im Nachbesetzungsverfahren
Und Sie können sich auf Ihre medizinischen Aufgaben konzentrieren.
Zum Thema:
- Gynäkologe geniesst keinen Konkurrenzschutz gegen MVZ: LSG BaWü 05-12-12
- HNO-Arzt darf Patient nicht an bestimmten Akustiker verweisen: LG Trier 18-10-12
- Chancen auf Wiederzulassung nach Zulassungsentziehung sinken: BSG: 17-10-12
- KV haftet bei fehlerhafter Versagung einer Genehmigung der Gemeinschaftspraxis auf Schadensersatz: 05.04.2012
- Arzt hat Anspruch gegen KV auf Herausgabe von Informationen zum Honorartopf
- Arzt kann Einwendungen gegen Prüfverfahren noch vor Gericht vorbringen
- Neues durch das Versorgungsstrukturgesetz
- Verteidigung des Arztes gegen Vorwurf des Abrechnungsbetruges: 12.04.2011
- BSG zur Zweigpraxis des Arztes 09.02.2011
- Bei Teilzulassung eines Arztes darf Nebenjob nur 26 Std. pro Woche dauern: BSG: 13.10.2010
- Honorarrückforderung bei Scheingemeinschaftspraxis: BSG 23.06.10

