Willkommen bei Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann - Kanzlei für Medizinrecht in Berlin und Heidelberg
Als Fachanwalt für Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arztrecht und Arzthaftungsrecht berate ich Ärzte bei Fragen rund um die Arztpraxis sowie Patienten bei der Geltendmachung von Schäden im Rahmen der ärztlichen Behandlung.
Spezialisierte Lösungen für Ärzte im Arztrecht
Die Kanzlei berät Ärzte bei der Praxisgründung, der Zulassung, des Berufsrechts, der Gründung einer ärztlichen Kooperation, der Arzthaftung, der Abrechnung und des Verkaufs und der Sanierung der Arztpraxis.
Wahrnehmung der Rechte von Patienten
Die Kanzlei berät Patienten im Arzthaftungsrecht, im Krankenversicherungsrecht und im Pflegerecht. Im Arzthaftungsrecht geht es vor allem um die Frage des Behandlungsfehlers. Um zu prüfen, ob ein solcher vorliegt, kann die Kanzlei auf ein Netzwerk von beratenden Ärzten aller Fachrichtungen zurückgreifen.
- Zusatzweiterbildung MRT-fachgebunden berechtigt nicht zur Abrechnung von MRT-Leistungen: LSG Bln-Brdbg 20-02-13
- Zur Impressumspflicht eines Arztes bei Facebook
- LSG NRW zur Entlastungsassistenz bei Kindererziehung
- SG Kassel zum scheinselbständigen Honorararzt
- BVerfG stärkt Rechte mittelloser Patienten
- OLG Hamm zur Haftung eines Krankenhauses wegen nicht erkannter Hirnblutung
- Tipps für den Kinderarzt zur Frage der Offenbarungsrechte und -pflichten bei Kindesmißbrauch: 29-01-13
- OLG München zur Auswahl ärztlicher Sachverständiger
- Der Vertrag des Honorararztes: 14-12-12
- Patientenrechtegesetz: Worauf muss der Arzt nun achten?
- Patientenrechtegesetz: Was ändert sich für Patienten?
Das bundesweite Angebot der Kanzlei richtet sich an Ärzte und Patienten, weil eine erfolgreiche Interessenvertretung nur gelingen kann, wenn der Anwalt den Blickwinkel aller Beteiligten kennt. In erster Linie sucht die Kanzlei nach einvernehmlichen und streitvermeidenden Lösungen, um den Mandanten belastende und teure Rechtsstreitigkeiten zu ersparen. Die Durchsetzung der Ansprüche der Mandanten vor Gericht gehört gleichwohl zu den Kerntätigkeiten der Kanzlei.
Unmittelbarer Kontakt zum Mandanten, direkte Ansprechbarkeit, schnelle Bearbeitung des Mandates und eine individuelle Betreuung des Mandanten sind Merkmale des Dienstleistungsangebotes der Kanzlei. Die Beratung erfolgt auch in englischer Sprache.

