1. Waren an einer stationären Krankenhausbehandlung Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen beteiligt, muss der Patient im Arzthaftungsprozess darlegen, welches konkrete Fehlverhalten er jedem einzelnen Arzt zur Last legt. Pauschale Hinweise auf vermeintliche Organisationsmängel und/oder Verstöße gegen Kontroll- und Überwachungspflichten sind unzureichend (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 21.8.2014 - 5 U 868/14 -).
Der Einbau einer sog. ASR-Hüftprothese stellte im Jahr 2006 keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, da zu jenem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass ASR-Prothesen in Gestalt eines erhöhten Kobalt- und Chromabriebs Gesundheitsrisiken bergen (Urteil im Volltext, OLG Saarbrücken, Urteil v. 12.11.2014 - 1 U 90/13).
Der Einbau einer sog. ASR-Hüftprothese stellte im Jahr 2006 keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, da zu jenem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass ASR-Prothesen in Gestalt eines erhöhten Kobalt- und Chromabriebs Gesundheitsrisiken bergen (OLG Saarbrücken, Urteil v. 12.11.2014 - 1 U 90/13).
Eine Pflicht zur Risikoaufklärung über einen bereits vorgenommen Eingriff gibt es grundsätzlich nicht (keine nachträgliche Risikoaufklärung). Allenfalls kann sich die Pflicht zur Risikoaufklärung in eine Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung fortsetzen (KG Berlin, Urteil v. 25.11.2013 - 20 U 49/12).
Bei Einsatz einer neuen OP-Methode (CASPAR: Computergestützte Implantation einer Hüftgelenkstotalendoprothese) muss der Arzt den Patienten darüber aufklären, dass wegen der relativ kurzen Beobachtungszeit noch keine abschließenden Aussagen über das Risikopotential der Operationsmethode getroffen werden können (OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 08.11.2013 - 25 U 79/12).
Aus der unterbliebenen Aufklärung über die Materialwahl des Inlays einer Hüftgelenkpfanne (hier: Keramik) ergibt sich keine Haftung des Arztes, wenn das (eingetretene) Risiko einer Fraktur des Gelenkkopfs bei der alternativ in Betracht kommenden Kunststoffauskleidung nicht geringer gewesen wäre (OLG Koblenz, Beschluss v. 26.02.2013 - 5 U 1474/12).
Zum Schmerzensgeld eines Patienten wegen mangelhafter Aufklärung vor einer chiropraktischen Behandlung (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2015 – 8 U 141/13).
Eine schriftliche Patienteninformation kann das ärztliche Aufklärungsgespräch allenfalls bei Routineeingriffen mit Massencharakter ersetzen. Vor einer Lasik-Operation muss der Augenarzt daher über das Risiko einer erheblichen und dauerhaften Verschlechterung des Sehvermögens bis hin zur Erblindung mündlich aufklären (OLG Koblenz, Urteil v. 29.10.2014 - 5 U 732/14).
Ist eine Meinungsäußerung ("kein guter Arzt") mit Tatsachenbehauptungen verbunden (u.a. bezüglich der Behandlung) und sind diese Tatsachenbehauptungen von dem Arzt unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bestritten worden und hat jameda.de dies nicht widerlegt, so ist die Bewertung vollständig vom Netz zu nehmen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (OLG München, Beschluss vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14-).
Verletzt ein Chiropraktiker, der keine Heilpraktikererlaubnis besitzt, einen Patienten bei einer chiropraktischen Maßnahme (Einrenken des Halses), so ist er zum Schadensersatz sowie zur Leistung von Schmerzensgeld verpflichtet, da seine Tätigkeit wegen des Fehlens einer Heilpraktikergenehmigung unrechtmäßig war (OLG Oldenburg, Hinweis 26.1.2015 - 5 U 71/13).
Der Kabinettsentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) sieht eine Vielzahl von Änderungen vor, darunter auch das Ende einer für angestellte Ärzte ärgerlichen strengen Handhabe der Plausibilitätsprüfungen durch einzelne Kassenärztliche Vereinigungen.
Behauptet der Patient, er sei von einem Physiotherapeuten beim Einrenken an einer Halsarterie verletzt worden, so muss er folgendes beweisen: Erstens dass der Physiotherapeut ihn einrenkte (und nicht erlaubtermaßen nur mobilisierte) und zweitens, dass eben dieses Enrenken zu seinem Schaden (einer Gefäßwandverletzung mit anschließendem Hirninfarkt) führte. Dabei geht das OLG Hamm davon aus, dass gesunde Arterien nicht durch Mobilisationen verletzt werden können, dass der Kläger bei der Maßnahme des Physiotherapeuten keine Schmerzen als Warnsignal geäußert hat und dass nicht auszuschließen ist, dass der Schaden des Klägers auch auf einer vorgeschädigten Arterie beruhte (OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2014 - 26 U 44/14).
- Neulandmethode Bandscheibenprothese eingesetzt, ohne vorher aufzuklären über Neuheit der Methode und deren geringe Erfolgsaussichten: 20.000 EUR Schmerzensgeld OLG Hamm 29-09-2014
- Arzt muss nicht zweimal über Schnittentbindung aufklären: BGH 28-10-2014
- BGH sieht Werbung einer Augenklinik mittels kostenlosen Fahrdienstes für Patienten kritisch: 15-02-2015
- Wie kann ein Honorararzt nun nach dem BGH-Urteil vom 16.10.2014 noch in einer Klinik tätig sein? 12-02-2015