(13.9.2018) Chefärzte haben auch ein Recht auf ein unchristliches Privatleben - Sachverständige sind schwer wegen Befangenheit abzulehnen - übergriffiger Arzt darf nicht mehr arbeiten 

Arzt klärt Patient aufWie gläubig muss ein Chefarzt sein?

Der Europäische Gerichtshof hat sich zu der Kündigung eines Chefarztes durch seine katholischen Arbeitgeber wegen Wiederheirat positioniert und letztlich dem Chefarzt den Rücken gestärkt (EuGH, Urteil vom 11. September 2018 – C-68/17): Unter Berücksichtigung der von dem  Arzt ausgeübten beruflichen Tätigkeiten, nämlich Beratung und medizinische Pflege in einem Krankenhaus und Leitung der Abteilung „Innere Medizin“ als Chefarzt, erscheint dem EuGH die Akzeptanz dieses Eheverständnisses für die Bekundung des Ethos der Klinik nicht notwendig. Nach dem EuGH könne eine Kirche oder eine andere Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht und die eine in Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft gegründete Klinik betreibt, nicht beschließen, an ihre leitend tätigen Beschäftigten je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit unterschiedliche Anforderungen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne dieses Ethos zu stellen (hier hatte die Kirche die Mitarbeiter unterschiedlich behandelt, je nachdem ob sie konfessionslos waren oder konfessionell), ohne dass dieser Beschluss gegebenenfalls Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein kann. Weiter ist der EuGH überzeugt, dass bei Anforderungen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne des genannten Ethos eine Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigten in leitender Stellung je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit nur dann zulässig ist, wenn die Religion oder die Weltanschauung im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine berufliche Anforderung ist, die angesichts des Ethos der in Rede stehenden Kirche oder Organisation wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, was das nationale Gericht zu prüfen hat.

Sachverständige sitzen fest im Sattel - meißtens

Beantwortet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wesentliche Teile der Beweisfrage nicht, ergibt sich daraus unter Umständen eine (ergänzungsbedürftige) Unzulänglichkeit bzw. Unvollständigkeit des Gutachtens, jedoch keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2018 – 7 OB 50/18).

Auch in einem anderen Fall wurde der medizinische Sachverständige nicht als befangen angesehen: Im Streit stand dort die Frage, ob ein Arzt IMRT-Leistungen entsprechend den Leistungen der IORT-Behandlung (Ziffer 5855 GOÄ) abrechnen kann. Der medizinische Gutachter bejahte dies. Die Versicherung wandte ein, dass der Sachverständige selbst bereits IMRT-Leistungen für andere Versicherungsnehmer der Beklagten erbracht und nach der betreffenden Analogziffer abgerechnet hat. Deshalb sei er befangen. Dies sah das Gericht anders: Dass der Sachverständige selbst bereits IMRT-Leistungen für andere Versicherungsnehmer der Beklagten erbracht und nach der betreffenden Analogziffer abgerechnet hat, begründe keine Besorgnis der Befangenheit (OLG München, Beschluss vom 30. August 2018 – 25 W 937/18). Das Gericht wies insofern auch auf die Schwierigkeit hin, einen kompetenten Sachverständigen zu finden; nur wer beide Behandlungen (IMRT und IORT) durchgeführt habe, könne überhaupt beurteilen, ob diese im Sinne der Analogie medizinisch "vergleichbar" seien. 

In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Oldenburg aber die Grenze zur Befangenheit als überschritten an: Wertet ein medizinischer Sachverständiger (hier in einem Arzthaftungsprozess) die ärztlichen Behandlungsunterlagen einseitig aus, berücksichtigt bestimmte Teile dieser Unterlagen dabei nicht und weicht er der Beantwortung von Beweisfragen aus, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. August 2018 – 5 W 35/18).

Auch wenn ein Sachverständiger in einer Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch die Partei, die den Ablehnungsantrag gestellt hat, durchgängig als "Gegenseite "bezeichnet, kann dies im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 2018 – 8 W 49/17).

Approbationsurkunde eines ArztesUnbegründete Untersuchungen der Intimregion kosten Arzt Approbation

Weil ein Arzt bei Patientinnen zahlreiche nicht notwendige und allein sexuell motivierte Untersuchungen im Anal- bzw. Genitalbereich vorgenommen hat und sich diesen unangemessen näherte, wird seine Approbation widerrufen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. August 2018 – 13 A 1535/17).

Das gilt auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen eingestellt hat. Es ist für den Widerruf der Approbation auch nicht erforderlich, dass dieses berufswidrige Verhalten die Grenze der Strafbarkeit überschreitet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de