(7.4.2020) Ein Paket von Maßnahmen soll den niedergelassenen Praxen die Arbeit in der Corona-Krise erleichtern und die wirtschaftlichen Folgen abfedern.
Mehr Konsultationen ab sofort auch per Telefon möglich
Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie werden für alle Fachgruppen ausgeweitet. Vor allem Psychotherapeuten und Ärzte der "sprechenden Medizin" können ihre Patienten jetzt öfter und länger auch telefonisch betreuen
Reine Telefonkonsultation fließt nicht ins Gesprächsbudget
Bei einer ausschließlich telefonischen Betreuung des Patienten wird die Leistung nicht auf das Gesprächsbudget der Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte angerechnet. Das haben KBV und Krankenkassen heute klargestellt.
Heilmittelverordnung: Therapie jetzt auch per Video erlaubt
Therapeuten können nun Krankengymnastik, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie auch per Video durchführen. Damit kann den Betrieb der Therapeuten aufrecht erhalten werden und eine Ansteckungen in den Praxen der Therapeuten verhindern helfen.
KBV plant wirtschaftlichen Schutzschirm für Arztpraxen
Um die wirtschaftlichen Folgen für Arztpraxen in der Corona-Krise abzufangen, plant die KBV einen umfangreichen Schutzschirm für Arztpraxen. So sollen niedergelassene Ärzte bis zu 90 % von pandemiebedingten Verlusten bei den Praxisums#ätzen ersetzt erhalten, wenn sie einen erheblichen Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen haben. Und auch wenn die Gesamtausgaben der KBV wegen Umsatzverlusten der Praxen sinken sollten, soll die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im regulären Umfang ausgezahlt werden.
Eigene extrabudgetäre Ziffer für Corona-Patienten
Mittels der GOP-Ziffer 88240 können Ärzte die Behandlung von Corona-Patienten extrabudgetär abrechnen. Ebenfalls extrabudgetär bezahlt wird die in diesem Quartal abgerechnete Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale, auch wenn sie nicht an diesem gekennzeichneten Tagen abgerechnet wurde. Dasselbe gilt für die Zusatzpauschale für Pneumologie (GOP 04530 und 13650) und die Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung (GOP 13250). Auch diese Pauschalen werden von den Krankenkassen extra vergütet.
Krankentransporte der Patienten in die Praxen erleichtert
Krankentransporte zu einer ambulanten Behandlung für Patienten, die an Corona erkrankt sind oder nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, sind vorübergehend genehmigungsfrei.
Nachweispflicht für ärztliche Fortbildung um ein Quartal verlängert
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Quartal verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.
Nähere Informationen unter www.kbv.de