Die Kanzlei bietet Kliniken in Berlin eine pro-bono-Informationsveranstaltung zu den Fragen der zum 28. Juli 2011 neu geregelten Hygienevorschriften (Infektionsschutzgesetz, Berliner Krankenhausverordnung) in Berlin an.

Zum 28. Juli 2011 ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Gesetze in Kraft getreten. Dadurch werden den Berliner Kliniken und ihren Ärzten neue Pflichten auferlegt:

  • Erweiterung der Meldepflichten der Klinken an das Gesundheitsamt (§§ 6, 7, 8, 10 IfSG)
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert-Koch-Institutes sind von nun an rechtsverbindlich und werden durch Bußgeldvorschriften abgesichert
  • Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung erhält Überwachungs- und Meldebefugnisse
  • Änderungen in der Berliner Krankenhausverordnung
  • GB-A wird bis Ende 2012 Richtlinien zur Qualitätssicherung und Indikatoren zur Messung der Hygienequalität erlassen
  • Änderungen in den Pflichten der Kliniken zur Erstellung der Qualitätsberichte. Diese Berichte sind ab 2013 jährlich zu veröffentlichen
  • Ein Expertenrat des Robert-Koch-Institutes für sachgerechte Antibiotika-Therapie wird eingerichtet (ART) und wird (nicht rechtsverbindliche) Empfehlungen erlassen
  • Gesundheitsämter leiten künftig alle Daten über Krankenhausinfektionen an das Robert-Koch-Institut weiter

Die ca. einstündige Veranstaltung erläutert die rechtlichen Änderungen im Detail und gibt den anwesenden Ärzten und Verwaltungsmitarbeitern Handlungsempfehlungen.
Falls Sie Interesse an einer solchen Veranstaltung in Ihren Räumlichkeiten haben, rufen Sie bitte einfach an unter 030-536 47 749.

Zum Thema:
Schutz vor Erregern durch Krankenhaushygienegesetz: 27.03.2011

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de