Zur Irreführung der Werbung eines Zahnarztes ohne Gebietsbezeichnung in einem Telefonbuch (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2009 - 4 U 33/09 - ).

Ein Zahnarzt, der nicht berechtigt ist, eine Fachzahnarzt-Bezeichnung (Gebietsbezeichnung) zu führen, darf sich nicht in einem Telefonbuch unter den Rubriken für Fachzahnärzte („Zahnärzte für ...“) eintragen lassen. Dies gilt auch für die Bereiche „Implantologie“ und „Parodontologie“, für die es keine bzw. nur teilweise eine Gebietsbezeichnung gibt, sofern der Zahnarzt keine förmliche – einem Fachzahnarzt vergleichbare – Weiterbildung durchlaufen hat.

Das OLG Karlsruhe kam nach §§ 3 I, 5 I Nr. 3, IV Nr. 11, 8 UWG; § 21 I 2 BO Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Werbung unzulässig und zu unterlassen ist. Dies dient dem Schutz des Informationsbedürfnisses des Patienten bei der Verwendung von Gebietsbezeichnungen und Facharzttiteln.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.