MRT des Kopfes(19.1.2021) Gadolinumhaltige Kontrastmittel stehen derzeit verstärkt in der Kritik. Sie sollen in vielen Fällen Patienten geschädigt und vergiftet haben. 2018 ist ein Rote-Hand-Brief zu diesem Kontrastmittel veröffentlicht worden. Verwendet wird Gadolinum (auch Gadolinium genannt) zum Beispiel bei Magnet-Resonanz-Tomografien (MRT) wie z.B. am Kopf. Ärzte, die Gadolinum-haltige Kontrastmittel falsch einsetzen, können sich haftbar machen.

Die Aufklärung muss umfassend sein

Zuersteinmal muss der behandelnde Radiologe jeden Patienten selbst und persönlich über die Risiken der Kontrastmittelgabe mit Gadolinum-haltigen Mitteln aufklären. Es gibt mehrere Wechselwirkungen und Gegenanzeigen. Solche Risiken sind z.B. Überempfindlichkeit, anaphylaktische Reaktion, Parästhesie, Kopf­schmerz, Koma, Konvulsion, Synkope, Schwindelgefühl, Tremor, Herzstillstand, Brady­kardie, Tachykardie, Hypotonie, Hypertonie, Übelkeit, Erbrechen, Pruritus, Erythem, Ausschlag, um nur einige zu nennen.

Dabei muss der Arzt insbesondere auf Allergien achten, die sich bei Gadolinum-Gabe nachteilig auswirken können, wie z.B. Pollenallergie. Der Arzt muss klären, ob der Patient diese Allergien hat oder nicht. Auch muss der Arzt den Patienten fargen, ob dieser Nierenprobleme hatte - Gadolinum kann die Nieren schädigen. Liegen diese Allergien vor, muss der Arzt den Patienten auf die damit verbundenen Risiken hinweisen, ansonsten darf der Arzt kein Gadolinum als Kontrastmittel für ein MRT verwenden. Bei früheren Nierenbeschwerden ist Gadolinum in der Regel nicht vom Arzt zu verwenden.

Bei der Kontrastmittelgabe gelten strenge Regeln

Der Arzt muss in jedem Fall prüfen, ob die Gabe des Kontrastmittels angezeigt, d.h. indiziert ist. Sprich ob die damit verbundenen diagnostischen Vorteile es wert sind, die mit Gadolinum verbundenen Risiken einzugehen. Möglicherweise kann das diagnostische Ziel auch ohne Gadolinum erreicht werden.   

Auch muss das Kontrastmittel immer in der niedrigsten möglichen Menge gegeben werden. Überdosierungen können zu erheblichen Nebenwirkungen führen.

Fehlerhaft handeln solche Ärzte, die die Kontrastmittelgabe durch eine Helferin durchführen lassen. Richtigerweise muß das Kontrasmittel, wie z.B. laut Packungsbeilage für Dotarem vorge­schrieben,  durch einen Arzt verabreicht werden. Auch muss der Arzt selbst entscheiden, das Kontrastmittel zu geben und darf diese Entscheidung nicht seinen Helfern oder Angestellten überlassen.

Des weiteren muss der Patient dann - wie laut Packungsbeilage für Dotarem vorgeschrieben - überwacht werden während der Gabe des Kontrastmittels. Denn nach der Kontrastmittelgabe können Kreislaufbeschwerden auftreten.

Praxishinweis:

In Anbetracht der vielfältigen Risiken und der erheblichen Aufklärungspflichten empfiehlt es sich für den Arzt bzw. Radiologen, ein aussagekräftiges Aufklärungsformular zu verwenden und den Patienten vor Beginn der MRT-Untersuchung über die Risiken von gadolinumhaltigen Kontrastmitteln aufzuklären.  

Patienten, die nach der Einnahme von Gadolinum-haltigen Kontrastmitteln Beschwerden haben, sollten sogleich zu ihrem Hausarzt gehen, damit diese Beschwerden behandelt und auch dokumentiert werden, was zu Beweiszwecken sehr wichtig ist. Typischerweise treten Nebenwirkungen relativ zeitnah (bis zu 7 Tage) nach der Gabe des Kontrastmittels auf. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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