was darf ein Sachverständiger vor Gericht sagen?(18.11.2020) Richter können nicht beurteilen, ob eine ärztlichen Behandlung richtig oder falsch war, dazu benötigen sie sachverständige Ärzte. Diese Sachverständigen bewegen sich dann aber regelmäßig auf vermintem Terrain. Denn begründet ihr Verhalten bei Patient oder Arzt/Klinik den Verdacht, dass der Sachverständige parteiisch ist, kann der Sachverständige im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Dann verliert er regelmäßig jeden Honoraranspruch und die Tätigkeit als Sachverständiger erweist sich als teure Zeitverschwendung. Was ein ärztlicher Sachverständige noch sagen darf und was nicht, beleuchtet die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 02. November 2020 – 4 W 641/20)  

Der Fall:

Ein Patient verklagte eine Klinik, in deren Notaufnahme er mit starken Kopfschmerzen behandelt wurde. Dabei wurde kein CT des Schädels gefertigt. Der Patient erhielt stattdessen drei Schmerzmittel.

Der Patient suchte später eine andere Klinik auf, wo durch ein CT eine Hirnblutung diagnostiziert wurde. Der Patient warf der Klinik daher u.a. vor, notwendige Diagnostik unterlassen zu haben. Bei rechtzeitiger Diagnostik wäre sein Hirnschaden geringer ausgefallen.

Das Landgericht Dresden bauftragte den Arzt und Privatdozent Dr. C H mit der sachverständigen Begutachtung des Falles.

Seine Einlassungen in dem Gutachten nahm die beklagte Klinik zum Anlass, ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das sah das Landgericht Dresden anders. Die Klinik rief deshalb das Oberlandesgericht an. 

Die Entscheidung:

Das Oberlandesgericht Dresden wies dies zurück. Eine Besorgnis der Befangenheit sei nicht gerechtfertigt:

Praxisanmerkung:

Gerichtssachverständige sollten bei Unklarheiten, was sie schreiben können und was sie weglassen können oder sollen, im Zweifel den berichterstattenden Richter anrufen und fragen, zum Beispiel welcher Sachverhalt zu Grunde gelegt werden soll (dabei sollten aber keinesfalls medizinische Fragen besprochen werden!) oder wen der Sachverständige wie zu einer Ortsbesichtigung/Untersuchung einladen muss.

Die Richter haben ein erhebliches Interesse daran, dass die Begutachtung reibungslos läuft und dass der Gutachter nicht abgelehnt wird. Die meisten Richter werden daher gern auf die Fragen des Sachverständigen eingehen. So kann zum Beispiel eine kritische Überschreitung des Gutachtenauftrages vermieden werden.