(26.8.2020) Klärt der Arzt den Patienten vor der Behandlung nicht richtig über Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung auf, ist die Behandlung fehlerhaft. Das kann dazu führen, dass der Arzt von dem Patienten verklagt wird und sich damit schadensersatzpflichtig macht. Aber wie soll der Arzt, der oft unter Zeitdruck steht, eine ordentliche Aufklärung gewährleisten? 

Arzt im Gespräch mit Patient1. Aufklärung früh genug durchführen

Oft wird zu spät ausfegklärt, nämlich erst kurz vor Beginn der Behandlung. Tatsächlich muss der Arzt den Patienten grundsätzlich dann aufklären, wenn der Patient entscheiden soll, ob er sich behandlen lassen will (z.B. Operation). Der Arzt sollte im Übrigen nicht nur das Datum, sondern sicherheitshalber auch die Uhrzeit der Aufklärung vermerken.

2. Professionelle Aufklärungsformulare verwenden

Insbesondere niedergelassene Ärzte verwenden oft selbst erstellte Aufklärungsformulare zur Aufklärung. Diese sind häufig aber gar nicht vollständig, d.h. sie erfassen nicht alle bekannten Risiken oder sie stellen diese Risiken nicht vollständig dar oder verharmlosen diese. Dem Arzt sind nämlich alle aufklärungspflichtigen Risiken manchmal gar nicht bekannt oder der Arzt - der ja juristischer Laie ist - schätzt manche Risiken nicht als aufklärungspflichtig ein. Deshalb ist es immer der sicherste Weg, wenn der Arzt professionelle Aufklärungsformulare bei der mündlichen Aufklärung verwendet. Dazu bieten sich z.B. die Bögen von Perimed oder von Diomed an.

3. Aufklärung selbst durchführen

In manchen Fällen sind die Abläufe in Kliniken oder Arztpraxen so gestaltet, dass nicht der Arzt sondern ein Helfer oder eine Helferin die Aufklärung durchführt. Das spart dem Arzt zwar Zeit und manche Helfer sind auch medizinisch schon recht erfahren. Diese Aufklärung ist aber aus Sicht der Rechtsprechung klar fehlerhaft, denn nur der Arzt selbst darf aufklären. Hintergrund ist, dass der Arzt als einziger die notwendige medizinische Erfahrung hat, um aufzuklären und z.B. weitere Fragen des Patienten erschöpfend zu beantworten.  

4. Anmerkungen auf Formular machen

Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte die Aufklärung entweder nur ganz kurz halten oder das Formular "nur herunterrattern". Notwendig ist es aber, das Formular Punkt für Punkt durchzusprechen mit dem Patienten und Anmerkungen einzufügen ebenso wie Unterstreichungen an wichtigen Punkten. Oft sind in den Formularen zu operativen Eingriffen auch schematische Darstellungen des Operationsgeschehens zu finden - dort sollte der Arzt im Gespräch erläuternde Pfeile etc. einfügen, um die Operation zu erläutern. Oft sind din den Formularen Bereiche für Anmerkungen vorhanden, diese sollte der Arzt immer nutzen, um Detailpunkte noch einmal zu wiederholen (z.B. ganz wichtige Punkte) oder um Fragen des Patiemten zu beantworten oder Besonderheiten der körperlichen Verfassung zu vermerken. Das erhöht die Glaubwürdigkeit, dass ein Gespräch stattgefunden hat. 

5. Patient Kopie des Aufklärungsformulars übergeben

Es ist für den Arzt der sicherste Weg, wenn er dem Patienten nach der Aufklärung eine Kopie des unterzeichneten und mit Anmerkungen versehenen Formulars mitgibt. 

6. Operation versus konservative Therapie

Ein häufiger Streitpunkt in Arzthaftungsprozessen ist die Frage, ob der Arzt, der eine operative Behandlung ins Spiel bringt, den Patienten auch über die Alternative der Fortführung einer konservativen Therapie aufgeklärt hat. Dazu ist der Arzt nämlich verpflichtet, wenn die Fortführung der konservativen Therapie eine echte Alternative zur Operation darstellt. Das ist oft bei Rückenoperationen und Knieoperationen und auch Schulteroperationen der Fall: Schmerzen in Rücken und Knie etc. haben oft mechanische Ursachen wie Fehlhaltungen oder fehlende muskuläre Unterstützung und eine Operation kann zwar beschädigtes Gewebe entfernen und glätten, an den Ursachen aber wenig ändern. Studien haben gezeigt, dass das Fortführen konservativer Therapien (wie z.B. Muskelaufbau, Physiotherapie, Bewegungsschule, Fango etc.) oft genauso erfolgreich sind wie operative Eingriffe - und dies bei geringeren Risiken.

Operativ tätige Ärzte haben nun aber wenig Interesse, den Patienten über diese Alternativen, an denen sie fast nichts verdienen, aufzuklären. Sie kennen sich oft im konservativen Bereich gar nicht so gut aus, um beurteilen zu können, was so eine konservative Therapie alles leisten kann. Aus eigenen wirtschaftlichen Interessen heraus wird danni die konservative Therapie im Gespräch zwischen Arzt und Patienten oft nur angerissen, wenn überhaupt. Die Ärzte versuchen sich damit zu behelfen, dass sie in den Unterlagen vermerken, die konservative Therapie sei ausgeschöpft - wann so eine Therapie ausgereizt ist, ist aber eine hochstrittige Frage.      

Ausblick:

In einer Zeit, in der jeder alles (also wirklich jeden erdenklichen Nonsens) mit seiner Handykamera filmt, frage ich mich, warum es nicht möglich ist, das Aufklärungsgespräch einfach zu filmen und die Datei in der elektronischen Patientenakte abzulegen. Damit wäre allen zähen und nervenaufreibenden Streitigkeiten über den Inhalt eines Gesprächs (Aufklärung) der Boden entzogen - das Gericht würde sich einfach das Video anschauen und könnte dann in kurzer Zeit beurteilen, ob die Aufklärung ausreichend war oder nicht. 

Eine solche Video-Aufklärung hätte auch eine erhebliche disziplinierende Wirkung für alle Ärzte. Sie würden sich mit der Aufklärung wirklich Mühe geben müssen. 

Unabhängig von der Frage, wie die Durchführung und der Inhalt eines Aufklärung zu beweisen ist, zeigt sich leider in der anwaltlichen Praxis, dass der Aufklärungsfehler mehr und mehr an Gewicht verliert. Die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen, die Aufklärungsfehler bejahren, scheint zurückzugehen. Der Arzt kann erfahrungsgemäß den Vorwurf eines Aufklärungsfehlers gut mittels des Einwandes der Immer-So-Aufklärung und der hypothetischen Einwilligung kontern und somit letztlich zu Fall bringen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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