(2.7.2020) Videosprechstunden bleiben uneingeschränkt möglich, coronabedingt wird die Fortbildungspunktzahl für Ärzte vorübergehend abgesenkt, die Kosten für Corona-Tests wurden neu festgelegt und auch die Corona-Testmöglichkeiten wurden erweitert. Es gibt aber auch Einschränkungen für die Ärzte.
Folgende Regeln gelten nun für Ärzte:
- ärztliche Videosprechstunden sind weiter unbegrenzt möglich, der „Zuschlag Therapiegespräch“ (GOP 01952) bei ausschließlich telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt ist aber vom 01.07.2020 an nicht mehr berechnungsfähig (Details dazu hier)
- zum Start der Corona-Warn-App werden neue EBM-Leistungen zur Testung eingeführt (Details dazu hier)
- das ärztliche Honorar für Corona-Tests (GOP 32816) sinkt deutlich (Details dazu finden Sie hier)
- die Testmöglichkeiten auf Kassenkosten werden ausgeweitet - nun können auch Personen ohne Symptome auf Kassenkosten vom Arzt getestet werden (Details dazu hier)
- die Fortbildungspunktzahl wird vorübergehend von 250 auf nur 200 abgesenkt für Ärzte, die bis zum 30.9.2020 den Fortbildungsnachweis erbringen müssen (Details dazu hier)