(2.7.2020) Videosprechstunden bleiben uneingeschränkt möglich, coronabedingt wird die Fortbildungspunktzahl für Ärzte vorübergehend abgesenkt, die Kosten für Corona-Tests wurden neu festgelegt und auch die Corona-Testmöglichkeiten wurden erweitert. Es gibt aber auch Einschränkungen für die Ärzte.

Arzt im Gespräch mit Patient wegen CoronaFolgende Regeln gelten nun für Ärzte:

  • ärztliche Videosprechstunden sind weiter unbegrenzt möglich, der „Zuschlag Therapiegespräch“ (GOP 01952) bei ausschließlich telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt ist aber vom 01.07.2020 an nicht mehr berechnungsfähig  (Details dazu hier)

  • zum Start der Corona-Warn-App werden neue EBM-Leistungen zur Testung eingeführt (Details dazu hier)

  • das ärztliche Honorar für Corona-Tests (GOP 32816) sinkt deutlich (Details dazu finden Sie hier)

  • die Testmöglichkeiten auf Kassenkosten werden ausgeweitet - nun können auch Personen ohne Symptome auf Kassenkosten vom Arzt getestet werden (Details dazu hier)

  • die Fortbildungspunktzahl wird vorübergehend von 250 auf nur 200 abgesenkt für Ärzte, die bis zum 30.9.2020 den Fortbildungsnachweis erbringen müssen (Details dazu hier)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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