Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor der Operation darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Methoden zur Operation eines Leistenbruches (Leistenhernie) unterschiedliche Risiken einer chronischen Schmerzentwicklung aufweisen, ansonsten kann ein ärztlicher Aufklärungsfehler vorliegen. So ist sind die Schlüsselloch-Techniken weniger risikoreich als die bisher weit verbreiteten offenen Operationsmethoden.

Nach einer Leistenbruch-Operation leiden fünf bis zehn Prozent der Patienten an chronischen Schmerzen, die durch operationsbedingte Nervenschäden verursacht werden (Quelle: Spiegel vom 26.01.09, Seite 104). Im Operationsgebiet der Leistenoperation befinden sich eine Vielzahl empfindlicher Nerven und Blutgefäße, die vom Operatuer vorsichtig freigelegt und teilweise beiseite geschoben werden müssen. Dabei und bei sonstigem Kontakt mit dem Operationsbesteck kann es zu Verletzungen kommen, die zu erheblichen und langanhaltenden Schmerzen des Patienten z.B. beim Geschlechtsverkehr, beim Gehen oder beim Wasserlassen führen können.

In der medizinischen Fachliteratur werden das postoperative Schmerzsyndrom, die Schädigung des Samenstrangs und der Hodengefäße als mögliche Folgen der Operation beschrieben. Die Leiste ist medizinisch gesehen aufgrund der vielen dort befindlichen Nerven eine Region mit hohem Risiko. Gleichwohl legen nach einer niederländischen Studie nur rund ein Drittel der Chirurgen die gefährdeten Nerven frei. Daher sind die Ärzte verpflichtet, den Patienten auf das Risiko langanhaltender Schmerzen hinzuweisen.

Bei sog. einfachen Sportlerleisten (auch weiche Leiste genannt) ist die Operation medizinisch nicht unbedingt nötig. Daher ist wegen der erheblichen Risiken der Entwicklung eines Schmerzsyndroms der Arzt gehalten, besonders auf die Risiken hinzuweisen und so dem Patienten die Möglichkeit zu geben, von einer Operation der weichen Leiste abzusehen und diese konservativ, also z.B. mit Physiotherapie zu behandeln.

Nach Operationen, die mit der sog. Schlüsselloch-Methode durchgeführt werden (sog. Schlüsselloch-OPs: IROM, TAP oder TEPP) treten chronische Schmerzen nach mehreren medizinischen Studien seltener auf, als bei den offenen Operationsmethoden (nach Shouldice, Liechtenstein, McVay, Bassini, Zimmermann, Mesh-Plug-Repair, Stoppa oder Wantz), die immer noch vorherrschend sind. Darauf muss der Arzt den Patienten vor der Operation hinweisen. Ansonsten kann er sich gegenüber dem Patienten schadensersatzpflichtig machen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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