(4.5.2020) Die Gerichte würden viele Vorschriften gegen Corona-Maßnahmen nach Klagen der Bürger kippen, berichtet der Spiegel. Das ist aber nicht richtig, wie ein Blick in die Rechtsprechung seit dem 7.4.2020 zeigt: Die Gerichte wehren die überwiegende Zahl dieser Klagen als unbegründet oder unzulässig ab. Die Corona-Beschränkungen halten damit im wesentlichen der gerichtlichen Prüfung stand.
Abgewiesen wurden seit dem 7.4.2020 insgesamt vierzehn Klagen gegen die Corona-Beschränkungen. Nur in vier Fällen waren Klagen ganz oder teilweise erfolgreich und führten zu Lockerungen (auch zuvor haben die Gerichte Klagen ganz überwiegend abgewiesen).
Abgewiesene Klagen seit 7.4.2020:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 7.4.2020 (8 B 892/20.N): Einschränkung der Abhaltung von Gottesdiensten ist rechtmäßig
Bundesverfassungsgericht, 9.4.2020 (1 BvR 802/20): Ablehnung einer Klage gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Bundesverfassungsgericht, 9.4.2020 (1 BvQ 27/20): Ausnahmegenehmigung für Versammlung abgelehnt
Bundesverfassungsgericht, 10.4.2020 (1 BvR 31/20): Ablehnung einer Klage gegen Beschränkung von Gottesdiensten
Bundesverfassungsgericht, 10.4.2020 (1 BvQ 26/20): Ablehnung einer Klage gegen Corona-VO aller Bundesländer
Bundesverfassungsgericht, 10.4.2020 (1 BvQ 28/20): Ablehnung einer Klage gegen Gottesdienstverbot in Hessen
Verfassungsgerichtshof Berlin, 14.4.2020 (VerfGH 50 A/20): Ablehnung der Klage eines Anwalts gegen Corona-VO Berlin
Oberverwaltungsgericht NRW 15.4.2020 (13 B 440/20.NE): Betriebsuntersagung von Fitneßstudios bestätigt
Verfassungsgerichtshof Berlin, 17.4.2020 (VerfGH 51 A/20): Ablehnung der Klage eines Abgeordneten gegen Corona-VO Berlin
Bundesverfassungsgericht, 18.4.2020 (1 BvR 829/20): weitere Ablehnung einer Klage gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, 24.4.2020 (Vf.29-VII-20): erfolglose Klage gegen bayrische Ausgangsbeschränkungen
Bundesverfassungsgericht, 24.4.2020 (1 BvR 900/20): Ablehnung einer Klage gegen Kontaktverbot in Bayern
Bundesverfassungsgericht, 28.4.2020 (1 BvR 899/20): Betriebsverbot für Fitneßstudios ist rechtens
Oberverwaltungsgericht NRW, 29.4.2020 (13 B 512/20.NE): Betriebsuntersagung für Einzelhändler mit über 800 m2 Ladenfläche ist rechtens
Erfolgreiche Klagen gegen Corona-Maßnahmen:
Bundesverfassungsgericht, 17.4.2020 (1 BvQ 37/20): Behörde muss noch einmal entscheiden über Versammlungsverbot in Baden-Württemberg
Bundesverfassungsgericht, 15.4.2020 (1 BvR 828/20): Klage gegen Demonstrationsverbot erfolgreich
Verfassungsgerichtshof Saarbrücken, 28.4.2020 (Lv 7/20): Kontaktverbot für Angehörige einer Familie im Saarland teilweise rechtswidrig
Bundesverfassungsgericht, 9.4.2020 (1 BvQ 44/20): Gericht setzt niedersächsische Corona-VO bezüglich Verbot von Gottesdiensten außer Kraft
Fazit:
Weiterhin halten die Gerichte, trotz entgegenstehender Berichte - soweit mir nach Prüfung der Urteile bei juris.de ersichtlich - den behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend die Treue. Und ich persönlich halte das für sinnvoll. Gäben die Gerichte diesen Klagen häufiger statt, gäbe es nach all den Falschmeldungen wegen Corona (es sei nur eine Grippe, eine ausländische Verschwörung, eine staatliche Verschwörung, Corona sei nicht ansteckend etc. etc.) bei den Bürgern noch mehr Verunsicherung und die Kontaktbeschränkungen würden weniger strikt eingehalten. Dann würden die Infektionszahlen weiter steigen und alles würde noch schlimmer.
Bisher wirken die deutschen Eindämmungsmaßnahmen: Die Zahl der Corona-Neuinfektionen wurde durch die Maßnahmen abgeflacht. Katastrophale Zustände wie in der Vereinigten Staaten mit über 60.000 Toten wurden hier verhindert. Nach den aktuellen Zahlen der Robert-Koch-Instituts gibt es derzeit 162.000 (bekannte) Infektionsfälle, das entspricht einem (bekannten) Infizierten auf rund 510 Bürger.
Nehmen Sie Corona ernst. Bleiben Sie so gut es geht zuhause. Vergeuden Sie Ihre Zeit nicht Protesten oder Klagen gegen Corona-Beschränkungen. Und bleiben Sie gesund!