(21.4.2020) Krankschreibungen wegen Erkältungen und Ähnlichem sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich, wie der Gemeinsame Bundesausschuss mitteilte.

Arzt schreibt Patient krankAm 20.3.2020 führte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ein. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und entlastete die Arztpraxen von den Besuchen möglicherweise an Covid19 erkrankten Patienten. 

Der GBA hat dann aber auf seiner letzten Sitzung vom 17.4.2020 diese praktische Sonderregelung nicht verlängert. Damit war eine Krankschreibung per Telefon den niedergelassenen Ärzten verboten. 

Dies wurde von Ärzten und Krankenhäusern einhellig kritisiert. 

Diese Welle der Entrüstung führte nun aber zu einem Umdenken beim GBA: Wie der Vorsitzende des GBA, Josef Hecken, gestern mitteilte, werde der Bundesausschuss sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit "hoher Wahrscheinlichkeit" eine Verlängerung der Regelung bis zum 4.3.2020 beschließen. Hecken erklärte, Ärzte könnten "im Vorgriff auf diese Entscheidung" weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne "bei fortdauernder Erkrankung" einmal verlängert werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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