(23.3.2020) Landauf und landab bitten Ärzteverbünde, Behörden und Politiker Medizinstudenten, in die Kliniken zu kommen und bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu helfen. Auch schon im Ruhestand befindliche Ärzte werden um Hilfe gebeten. Denn es fehlen Ärzte. Dabei gibt es in Deutschland mehrere Tausend ausländische Ärzte, die helfen könnten, bisher aber nicht dürfen. Diese Ärzte haben im Gegensatz zu den Studenten abgeschlossene Berufsausbildungen, haben aber noch keine ärztliche Approbation. Dieser ungehobene Schatz an medizinischer Kompetenz sollte nun schnell und unbürokratisch gehoben werden, indem die zuständigen Landesbehörden diese ausländischen Ärzten zeitlich beschränkte Berufserlaubnisse erteilen, so dass diese Ärzte in Klinken helfen können, die landesweite Krise zu bewältigen. 

Beatmung eines Corona-PatientenStrenge Grenzen für ausländische Ärzte

Als Arzt darf man in Deutschland nur ärztlich tätig sein, wenn man eine Approbation besitzt oder eine sog. Berufserlaubnis. Dies schreiben die Bundesärzteordnung und die Ärzteapprobationsordnung vor. Das deutsche Recht ist diesbezüglich streng. Dies soll eine fachlich fundierte Behandlung der Patienten gewährleisten und die Gesundheit der Patienten schützen. Wer ohne Approbation oder Berufserlaubnis in Deutschland Patienten behandelt, muss Strafen und berufliche Nachteile fürchten. 

Ärzte, die im Ausland studiert und gearbeitet haben, scheitern immer wieder bei dem Versuch, ihre ausländischen Ausbildungen in Deutschland anerkennen zu lassen und damit eine deutsche Approbation zu erhalten. In der Regel wird ihre Ausbildung nicht als gleichwertig mit der deutschen Ausbildung der Ärzte angesehen. Dies betrifft Ärzte aus dem Nicht-EU-Ausland zum Beispiel aus Südkorea, der Ukraine, Moldawien, den arabischen Staaten, Serbien und der Russischen Föderation

Hoher Bedarf an Ärzten zur Behandlung von Corona-Patienten

Mag auch eine Ausbildung im Ausland in einzelnen Punkten nicht gleichwertig sein, weil bestimmte Fächer nicht oder nicht im Umfang der deutschen Hochschulen unterrichtet wurden oder den ausländischen Ärzten praktische Ausbildungszeiten fehlen: Die ausländischen Ärzte sind fachlich immer noch weit besser geeignet, Corona-Erkrankte zu behandeln als Studenten der Medizin. Denn es sind - nach ausländischem Recht - ausgebildete Ärzte, die lediglich nicht die deutsche Anerkennung als Arzt besitzen. 

Die zuständigen Landesämter für Gesundheit sollten dieses Potential nun nutzbar machen. Viele der ausländischen Ärzte, die in Deutschland leben, wollen helfen und sich auch beweisen. Diesen ausländischen Ärzten sollten schnell und unbürokratisch eine zeitllich beschränkte Berufserlaubnis erteilt werden. Die Landesämter haben einen Ermessenspielraum. Diesen sollten sie hier großzügig nutzen, um ihren Beitrag bei der Behandlung von an dem Corona-Virus erkrankten Patienten und damit auch bei der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. 

Ausländische Ärzte sollen helfen dürfen

Die Landesämter sollten die Ärzte, die bereits Anträge auf Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis gestellt haben und deren Verfahren laufen, auch eigeninitiativ anschreiben und ihnen anbieten, ihnen eine beschränkte Beriufserlaubnis zu erteilen, wenn diese Ärzte bereit sind, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen bei der Behandlung von Coriona-Patienten zu helfen. Ich bin mir sicher, dass die Hilfsbereitschaft der ausländischen Ärzte groß sein wird. 

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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