(13.12.2019) Wer zum Beispiel aus Altersgründen seine Praxis und seine Kassenarztzulassung verkaufen will, möchte einen guten Kaufpreis erhalten und verhindern, dass die Praxisverkauf scheitert oder verzögert wird. Mit einigen Handgriffen kann der Arzt seine wirtschaftlichen Interessen wahren.

Planen Sie die Praxisabgabe!Was zu tun ist:

  1. Erhalten Sie den Wert Ihrer Praxis:

    Pflegen Sie die Patientenstamm und halten Sie die Behandlungszahlen hoch - ein Herunterfahren der Praxis zum Ende hin mindert nicht nur den Kaufpreis, sondern kann auch dazu führen, dass die Praxis nicht mehr nachbesetzungsfähig ist, weil der Zulassungsausschuss das sog. Praxissubstrat als "verflüchtigt" ansieht.

    Wenn Sie einige Zeit erkrankt sind bestellen Sie einen Vertreter, um die Patienten in der Praxis zu halten. 

    Tauschen Sie veraltetes Praxisinventar aus - veraltetes Praxisinventar mindert den Verkehrswert und somit den Kaufpreis und schreckt Käufer ab.

    Renovieren Sie die Praxis regelmäßig - eine in die Jahre gekommene Praxis ist nicht attraktiv für einen Käufer.

    Stellen Sie die alte Zettelwirtschaft rechtzeitig auf ein computergestütztes Patientensystem um - das erhält den Wert der Praxis erheblich und erleichtert Ihnen auch noch die Arbeit.

    Pflegen Sie Ihren Außenauftritt - die Praxsiwebsite sollte in Schuß gehalten werden ebenso wie Ihr Auftritt bei jameda.de
  2. Führen Sie einen Nachfolger ein:

    Die Patienten verlassen die Praxis, wenn sie plötzlich einen neuen Arzt vor die Nase gesetzt bekommen - führen Sie besser einen geeigneten Nachfolger behutsam ein, indem Sie ihn einarbeiten und die Patienten behandeln lassen (entweder als Vertreter oder im Wege eines Job-Sharing). Das verbessert auch erheblich die Chancen des Nachfolgers, vom Zulassungsausschuss den Zuschlag zu bekommen. 
  3. Stellen Sie früh genug einen Nachbesetzungsantrag, allerdings nicht zu früh - führen Sie zuerst einen geeigneten Nachfolger ein.

    Der Nachfolger sollte fachlich passen (gleicher Facharzt ebenso wie gleiche Schwerpunkte) und möglichst qualifiziert sein - zu jung sollte er auch nicht sein, sonst sinken seine Chancen im Nachbesetzungsverfahren.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Personal über die Praxisabgabe!Kümmern Sie sich um Ihr Personal, um es in der Praxis zu halten:

    Wenn das Ende Ihrer ärztlichen Tätigkeit in der Praxis näher rückt, werden die Mitarbeiter unruhig. Da medizinisches Personal zur Zeit sehr schwer zu finden ist, sollten Sie verhindern, dass Ihre Mitarbeiter abwandern: Binden Sie das Personal ein und zeigen Sie dem Personal, dass Sie konkrete Maßnahmen ergreifen (siehe oben), um die Praxis zu erhalten und auf einen Nachfolger überzuleiten. Hat nämlich das Personal die Praxis verlassen, ist sie für viele Nachfolger uninteressant. Hier ist es auch wichtig, frühzeitig mit dem Nachfolger zu besprechen, ob und welches Personal er halten will. 
  5. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten:

    Es gibt beim Praxisverkauf steuerrechtlich einiges zu beachten, worüber Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen sollten. Auch die Hinzuziehung eines Anwaltes ist ratsam - dieser kann einen für Sie passenden Vertrag für den Praxisverkauf formulieren und Sie im Nachbesetzungsverfahren begleiten und beraten. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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