(29.11.2019) How to - wie finden junge Ärzte eine passende Anstellung in einer Praxis? Was ist rechtlich zu beachten?

Arzt in AnstellungDas Leben junger Stationsärzte und Stationsärztinnen ist von Schicht- und Nachtdiensten und hierarchischen Verhältnissen geprägt. Nach Erlangung des Facharztes stellen sich viele Ärzte die Frage, ob sie weiter im Klinikbetrieb bleiben oder doch lieber in eine Arztpraxis wechseln sollen.

Hier gibt es zwei Wege:

  1. Die Gründung einer neuen Praxis.
  2. Oder der Einstieg in eine bestehende Praxis - entweder als angestellter Arzt (dann hat die Praxis die Zulassung inne) oder als Partner (indem man dort seine eigene Zulassung einbringt). Dort kann der junge Arzt Erfahrung im niedergelassenen Bereich sammeln und sich eventuell später selbst niederlassen.

Die Gründung einer neuen Praxis ist ein großer Schritt. Denn der junge Arzt hat keine Erfahrungen, wie man eine Praxis führt und welche Aufgaben und Pflichten zum Beispiel in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht damit verbunden sind. Er kennt die rechtlichen Fallstricke nicht.

Hier soll daher der Fokus auf den - risikoärmeren und auch einfacheren - Einstieg in eine bestehende Praxis beleuchtet werden, sprich die Anstellung:

Wer sich in einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ anstellen läßt, setzt sich in ein "gemachtes Nest", denn er wird auf eine Zulassung (Berechtigung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten) angestellt, die sich bereits in der Praxis befindet. Als angestellter Arzt ist man nicht Inhaber der Zulassung und hat auch nicht die damit verbunden Pflichten (zum Beispiel zur Abrechnung) zu tragen - diese trägt die Praxis. Als angestellter Arzt kann man vertragsärztlich tätig sein und die Abläufe und Prozesse in einer Praxis schrittweise erlernen: Was sind die Behandlungsabläufe in einer Praxis? Wie wird abgerechnet? Wie gehe ich mit der KV um und wie gehe ich mit dem Zulassungsausschuss um? Wie gehe ich mit dem nichtärztlichen Personal um? Wie koopereire ich mit anderen niedergelassenen Ärzten und mit Kliniken?

Auch wenn sich der junge Arzt in eine vorgefertigte Struktur begibt und nicht selbst zugelassen ist, gilt gleichwohl einiges zu beachten bei der Anstellung:

Viele junge Ärzte glauben, es käme hierbei nur auf zwei Faktoren an: Die Arbeitszeit und den Lohn. Tatsächlich sind die Machtstruktur und die Beziehung zu den anderen Praxisärzten entscheidend:

Die Machtstruktur beschreibt die Verteilung der Rechte und Pflichten. Das Abstecken dieser Verteilung beginnt schon bei den ersten Gesprächen: Wer ohne berufliche Ziele und Vorstellungen in eine Praxisstruktur eintritt und sich allein auf die Faktoren Lohnhöhe und Arbeitszeit konzentriert, riskiert den Aufbau einer ungünstigen Lohnsklavenstruktur.

Der junge Arzt sollte sich also vorab entscheiden, welche beruflichen Ziele er verfolgt und wo seine Interessenschwerpunkte liegen. Wollen Sie dauerhaft angestellt tätig sein oder wollen Sie die Zeit als angestellter Arzt nutzen, um Erfahrungen im kassenarztrechtlichen Bereich zu sammeln und später selbst eine Zulassung zu erwerben? Wie wollen Sie in fachlicher Hinsicht behandeln - frei, mit Unterstützung der "alten Hasen" oder auf deren Weisung? Welche Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen wollen Sie erwerben?

Die ersten Gespräche sind wichtig, weil sie das ganze weitere Geschehen prägen: Wer sich zu Beginn mit seinen Zielen und Ansprüchen positioniert, stärkt entweder seine Position oder wird gleich abgelehnt.

Das Problem ist hierbei, dass der junge Arzt nicht weiss, welche Positionen "vertretbar" sind und welche überzogen. Er weiss nicht, was er verlangen kann. Hier hilft der anwaltliche Berater - er kennt die im Markt durchsetzbaren Positionen bei Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Fortbildungszeiten und Aufgabenverteilung. Der Berater weiss, woran man eine ungünstige vertragliche Bindung erkennt und was ein "guter Deal" ist. Er weiss auch, welche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen überhaupt rechtlich zulässig und welche dem angestellten Arzt auf kurz oder lang Schwierigkeiten bereiten können. Der junge Arzt hat auch keine juristischen Kenntnisse und ist mit dem langen Text des Anstellungsvertrages oft überfordert.

Sie sollten sich bewusst sein, dass Ihr erstes Auftreten bei den anbahnenden Gesprächen mit Ihren künftigen "Chef" bereits prägend ist - ähnlich wie bei einer partnerschaftlichen Liebesbeziehung: Wer spricht wieviel, wer fragt, wer unterbricht wen? Wer traut sich, Einwände zu erheben? Als Faustformel gilt: Seien Sie interessiert, aber nicht bedürftig. Halten Sie immer mehrere Eisen im Feuer und machen Sie Ihrem Gesprächspartner auch klar, dass für Sie mehrere Optionen auf dem Tisch liegen. Wer nur eine Option hat, muss dagegen alles akzeptieren, was ihm angeboten wird. Das Schwierigste ist, im richtigen Moment auch einmal "Nein" zu sagen und seine Position zu vertreten, denn dadurch entsteht eine unsichere und unangenehme Gesprächsituation.

Jedem jungen Arzt, der in eine Anstellung in einer Praxis will, sollte bewusst sein, dass nur wenige Faktoren des Dienstvertrages wirklich "verbindlich" sind. Verbindlich sind (um die wichtigsten zu nennen) der Lohn und Urlaubszeiten. Die Arbeitszeit ist nur so verbindlich, wie Sie sie machen: Sie können zwar eine - zum Beispiel zu Ihren familiären Zielen passende - Arbeitszeit auf dem Papier vereinbaren, faktisch dann aber doch wieder bei einer 60-Stunden-Woche landen. Seien Sie sich bitte darüber im Klaren, dass zwischen den geschriebenen Regeln im Dienstvertrag und der gelebten Realität umso größere Abstände herrschen, je größer Sie diese werden lassen. Um diese Abstände zu verhindern, sollten Sie früh "Pflöcke einschlagen". Dies tun Sie, indem Sie die Überstundenerfassung und Überstundenentlohnung im Vertrag regeln lassen. Dann merkt Ihr Gegenüber, dass es Ihnen mit der Arbeitszeit ernst ist.

Wem der Leistungsaspekt ernst ist - wer sich also umsatzmäßig engagieren will - sollte eine Umsatzbeteiligung ausverhandeln. Denken Sie bitte daran, dass hier im wesentlichen Vertragsfreiheit gilt: Sie können vereinbaren, was Sie wollen. Lassen Sie sich von Äußerungen wie "das machen wir hier schon immer so" oder "das ist so vom Anwalt vorgegeben" nicht verschüchtern: Alles ist verhandelbar. Trreffen Sie allerdings auf einen Senior vom alten Schlag,m der alles als sakrosankt und in Stein gemeißelt darstellt, so können Sie sich überlegen, ob Sie dauerhaft als untergeordneter "Junior" arbeiten wollen.

Wenn Sie mehr der defensive, abwartende Typ sind, sollten Sie sich gewahr sein, dass es oft schwer ist, eine einmal eingschliffene Dienststruktur in der Praxis später neu zu verhandeln, um für Sie Verbesserungen zu erwirken. Wer also einmal auf einer bestimmten Lohnschwelle eingestiegen ist, hat es schwer, später höher zu steigen. Wer sich zu Beginn in fachlichen Fragen fügt, wird es später schwer haben, später eigene Standpunkte einzunehmen. Deshalb ist es wichtig, sich vorab nicht zu tief positionieren zu lassen. Das Gleiche gilt für Arbeistzeit und zum Beispiel auch für Nebentätigkeitsgenehmigungen und Fortbildungszeiten.

Ein weiterer interessanter Punkt sind Weiterbildungen. Sind die Praxisinhaber weiterbildungsberechtigt? Wie stellt sich der Praxisinhaber Ihre Weiterbildung vor? Sollen Sie nur "mitlaufen" oder ist er bereit, Ihnen tatsächlich aktiv Wissen zu vermitteln? Leider ist es de facto in der Regel so, dass Sie nur mitlaufen und mal hier und da was fragen können, sich im wesentlichen aber alles selbst anschauen müssen.

Checkliste Anstellung:

  1. Zielphase: Überlegen Sie sich, was Ihre Ziele und Mindestvorstellungen sind
  2. Suchphase: Stellenanzeigen z.B. im Ärzteblatt
  3. Bewerbungsphase - beim ersten Gespräch Fragen zur Praxis stellen, eigene Standpunkte klarmachen
  4. Verhandlungsphase: Senior stellt Anstellungsvertrag - diesen sollten Sie prüfen lassen!
  5. Aufbauphase: Seníor kümmert sich um Antrag auf Ihre Anstellung beim Zulassungsausschuss der KV

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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