Zum 1.8.2015 trat die Soll-Regelung zum Aufkauf von Praxissitzen durch die KV in überversorgten Gebieten in Kraft (§ 103 Abs. 3 a SGB V neuer Fassung - GKV-Versorgungsstärkungsgsesetz). Danach sollen die KVen nunmehr nicht mehr versorgungsrelevante Arztsitze in überversorgten Gebieten aufkaufen (während sie es vorher nur "konnten" und davon de facto keinen Gebrauch gemacht haben). Nach Berechnungen der KBV werden bundesweit ca. 25.000 Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten vom Zwangsaufkauf betroffen sein. Die KVen sprechen dagegen von bundesweit 12.000 betroffenen Praxen.
Der BGH wird sich am 08.10.2015 mit der Werbung für eine Eizellspende befassen, bei der deutsche Ärzte Vorbehandlungen durchführen sollen. Das Kammergericht hatte diese Werbung verboten, wogegen der tschechische Arzt Revision zum BGH (AZ: I ZR 225/13) einlegte.
Update: Der BGH hat die Werbung nun erlaubt.
Wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung aufgenommen wird, endet die Zulassung. Führt ein Arzt eines MVZ, der auf seine Zulassung zu Gunsten eines MVZ verzichtet hat, um dort angestellt zu sein, seine Tätigkeit in den bisherigen Räumlichkeiten fort, weil das MVZ noch keine Räumlichkeiten an einem anderen Ort besitzt, so hat das MVZ seine Tätigkeit nicht nur am falschen Ort, sondern überhaupt nicht aufgenommen (BSG, Urteil v. 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R).
Ein Arzt, dessen Patientin nach einer Magenspiegelung betäubt ist und sich in der Aufwachphase befindet, hat diese zu überwachen oder überwachen zu lassen und muss gegen ein zu erwartendes weisungswidriges Aufstehen Vorsorge treffen, beispielsweise durch eine durchgehende Überwachung der Patientin oder durch eine Umgrenzung des Bettes (Landgericht Hildesheim, Urteil vom 09.01.2015 - 4 O 170/13).
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde vergangenen Sommer publik, dass es im Klinikum Bayreuth Fehlbehandlungen in der Geburtshilfe, der Kinderklinik und auf der Intensivstation gegeben haben soll. Allerdings haben zwei Expertenkommissionen die Vorwürfe in dieser Form bislang nicht bestätigt, was die Intensivstation betrifft, hieß es, es habe zwar Verfehlungen gegeben, diese seien allerdings eher auf Mängel in der internen Kommunikation zurückzuführen. Die Polizei hat Durchsuchungen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ein Chefarzt des Klinikums Augsburg erhebt Vorwürfe gegen seine Klink: Er bemängelt chronische Unterbesetzung, fehlende Arbeitsmittel und Hygienemängel. Auch das Klinikum im Mannheim sieht sich erheblicher Kritik ausgesetzt.
(8.7.2015) Schönheitsoperationen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Damit steigen auch die Zahlen der Beschwerden von Patienten, die sich schlecht aufgeklärt oder behandelt fühlen. Viele Schönheitschirurgen scheinen sich nicht an geltende gesetzliche Bestimmungen gebunden zu fühlen. Daher sollten angehende Patienten genau prüfen, ob sie es mit einem erfahrenen Facharzt oder einem Scharlatan zu tun haben.
Das Studium der Stomatologie (Zahnmedizin) am staatlichen Institut für Medizin Smolensk mit dem Abschluss "Zahnarzt-Therapeut" ist nicht gleichwertig mit der deutschen Ausbildung als Zahnarzt; deshalb besteht kein Anspruch auf die zahnärztliche Approbation. Eine einjährige berufliche Tätigkeit als Zahnärztin in Deutschland kann einen erheblichen Mangel an Ausbildungsstunden nicht aufwiegen (VG Köln, Urteil v. 24.02.2015 - 7 K 2901/12).
Ein Arzt darf für eine schmerztherapeutische Erstanamnese mit einer Dauer von 75 Minuten gem. § 6 II GOÄ i. V. m. Nr. 30 GOÄ analog einen Betrag in Höhe von 183,61 € in Ansatz bringen. Denn die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für die Erhebung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese keine gesonderte Gebührenposition vor. Dass die analog verwendete Gebührenziffer nicht in dem „Verzeichnis der analogen Bewertungen der Bundesärztekammer (Analogverzeichnis)“ aufgeführt ist, ändert daran nichts, denn dieses Verzeichnis ist nicht abschließend (AG Kiel, Urteil vom 12.03.2015 - 115 C 469/14). Nach Nr. 34 GOÄ analog kann der Arzt die schmerztherapeutische Erstanamnese dagegen nicht abrechnen.
Eine vertragliche Verpflichtung des ausscheidenden langjährigen ÜBAG-Partners zum Verzicht auf die ärztliche Zulassung ist sittenwidrig und unwirksam (Landgericht Weiden/Oberpfalz, Urteil vom 11.02.2015 – 11 O 127/14).
Ein Arzt hat vor der Durchführung einer Operation zur Entfernung von Osteosynthesematerial im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten bei der Entfernung von Schrauben aufgrund einer sog. Kaltverschweißung von Titanschrauben und -platten den Patienten auch darüber aufzuklären, dass der Eingriff ggf. nicht vollständig durchgeführt werden kann, wenn er nicht alle notwendigen medizinischen Werkzeuge zur Sicherstellung der Entfernung der Schrauben für solche Fälle vorhält (LG Heidelberg Urteil vom 22.4.2015 - 4 O 221/13).
Die Anzeige "Kostenlose Zweitbegutachtung bei allen Erkrankungen der Schilddrüse" stellt eine nach dem HWG unzulässige Werbung dar (LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014 - 312 O 19/14).
Bestreitet die bewertete Ärztin, die von einem Patienten negativ bewertete Behandlung durchgeführt zu haben und legt der Portalbetreiber zum Beleg der Bewertung nur wenig aussagekräftige und anonymisierte Unterlagen vor, so hat er die Bewertung als Ganzes aus dem Netz zu entfernen (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 05.03.2015 - 2-03 O 188/14).
- Zur Haftung eines Internisten für Magenblutung: OLG Köln 18-02-2015
- Zur Haftung einer Klinik bei Versterben eines übergewichtigen Patienten nach Magenverkleinerungsoperation: OLG Köln 04-02-2015
- Wo Klinik draufsteht, muss auch Klinik drin sein: OLG München 15-01-2015
- Zur Haftung nach fehlender Röntgenkontrolluntersuchung bei Gallenpunktion: OLG Saarbrücken 04-02-2015