Die Kosten einer künstlichen Befruchtung mit gespendeten Eizellen (heterologe In-Vitro-Fertilisation) kann der Versicherte nicht von seiner privaten Krankenversicherung ersetzt verlangen. Denn diese Heilbehandlungsmaßnahme ist in Deutschland nicht erlaubt und für nicht erlaubte Behandlungsmethoden besteht keine Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung - eine Erstattungspflicht verstieße gegen Treu und Glauben. Dass diese Methode im europäischen Ausland teilweise erlaubt ist, führt zu keinem anderen Ergebnis. Die unterlegene Patientin kann aber noch den Bundesgerichtshof anrufen (OLG München, Urteil vom 13.05.2016 - 25 U 4688/15).
Leidet eine Patientin an Diabetes mellitus und fortschreitender Verschlechterung der Sehleistung und unterläßt der Augenarzt eine Augeninnendruckmessung, so haftet er der Patientin wegen eines groben Befunderhebungsfehlers. Sinkt die Sehleistung der Patientin auf beiden Augen in der Folge auf 30 % ab, so haftet der Augenarzt auf ein Schmerzensgeld von EUR 80.000 (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.5.2016 - 26 U 107/15).
Ist ein Grund zur Ablehnung eines (medizinischen) Sachverständigen erst nach sorgfältiger Prüfung seiner mündlichen und sonstigen Ausführungen, mithin nach dessen Anhörung vor Gericht zu erkennen, so kann die Ablehnung auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. In diesem Fall geht das Recht zur Ablehnung auch nicht durch Stellung von Sachanträgen verloren (OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 4 W 38/16).
(5.12.2019) Da das Pferd ein ganz besonderes Tier mit ganz besonderen Eigenschaften ist (man denke da nur an den Fluchttrieb), hat sich im Laufe der Jahre eine komplexe rechtliche Spezialmaterie entwickelt, das Pferderecht, ein recht kurioses Rechtsgebiet. Das Pferderecht weist Berührungspunkte mit dem Medizinrecht auf, dem Recht des Kaufs (insbesondere Mängelhaftung), der Pacht, Beherberbungsverträgen, der Tierhalterhaftung etc.
Ändern Arzt und Vermieter einvernehmlich die Höhe der Praxismiete, so hat dies schriftlich zu erfolgen, andernfalls ist es rechtlich nicht verbindlich. Eine dauerhafte Änderung der Miethöhe ist immer vertragswesentlich und daher stets nach § 550 BGB schriftlich zu vereinbaren (BGH, Urteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14).
Das SG Aachen sträubt sich, Fettschürzen am Bauch, die zwar Ekzeme verursachen, die aber behandelbar sind, als Krankheit anzusehen und verweigert es der betroffenen Frau, diese Hautlappen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung wegoperieren zu lassen (SG Aachen, Urteil vom 10.5.2016 - S 13 KR 307/15).
Liegt eine Beschäftigung eines anderen Arztes ohne Genehmigung vor, kann grundsätzlich eine sachlich-rechnerischen Berichtigung und eine Honorarrückforderung hinsichtlich der vom ohne Genehmigung beschäftigten Arzt erbrachten Leistungen vorgenommen werden (SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 1.4.2016 - S 12 KA 466/15).
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal im Monat den Nachtdienst übernimmt, ist kein Arbeitnehmer und mithin selbständig, wenn er nicht in den Arbeitsablauf der Praxis eingegliedert ist und keinen Weisungen der Praxisinhaber unterliegt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.04.2016 - L 4 R 318/14).
Auch wenn der Arzt den Patienten vorab schriftlich darauf hinweist, dass die geplante Behandlungsmethode von der Schulmedizin abgelehnt wird und nicht dem Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlungsmaßnahmen im Sinne der Schulmedizin entspricht, ist er im Übrigen doch zur ordnungsgemäßen Behandlung auf Grundlage der allgemeinen medizinischen Standards (insbes. vollständige Befunderhebung, umfassende - gegebenfalls interdisziplinäre Behandlung, ausreichende Abklärung des Beschwerdebilds) verpflichtet (OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.04.2016 - 5 U 8/14).
Leistungen einer BAG aus Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Zahnärzten sind grundsätzlich allen Mitgliedern zuzurechnen, so dass der MKG-Arzt zwar seine zahnärztlichen, nicht aber seine ärztlichen Leistungen abrechnen kann (Splittingverbot) (BSG, Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 16/15 R).
Verlässt eine Klinikärztin nun eine Klinik, in der sie seit 1997 tätig war, lässt sich nieder und erhält eine eigene Zulassung im gesperrten Planungsbereich, so kann die Klinik dies nicht unterbinden. Denn die Einschränkung, wonach ein ehemaliger Klinikarzt seine Zulassung nur „mitnehmen“ darf bei Verlassen der Klinik, nur wenn er diese zuvor in die Klinik durch Zulassungsverzicht eingebracht hat (§ 103 Abs. 4a SGB V) gilt nicht für Fälle vor dem 31.12.2003 (LSG der Länder Berlin und Brandenburg, Urteil v. 26.1.2016 - L 24 KA 68/14).
Eine Privatklinik kann von einem Patient keine Stornogebühr in Höhe von 60% des Behandlungsentgelts verlangen für die Absage eines Behandlungstermins auf Grundlage allgemeiner Geschäftsbedingungen (AG München, Urteil vom 28.1.2016 - 213 C 27099/15).
- fehlerhafte Entfernung eines Lymphknotens führt zu Schaden des Schulterhebenervs: Schmerzensgeld EUR 60.000: LG Dortmund 14-04-2016
- Wirtschaftlichkeitsprüfung- Irrtum über erneute Beratung schützt Arzt nicht vor Regress: SG Marburg 20-03-2016
- Kein Aufklärungsfehler bei PIP-Silikon-Brustimplantaten: OLG Karlsruhe 20-04-2016
- Ärzte können bestimmte Kreditgebühren von Banken zurück verlangen: 25-04-2016