(30.12.2019) Ein Arzt ist grundsätzlich nur für sein Fachgebiet verantwortlich, er darf also auf sorgfältiges Arbeiten des jeweils anderen Arztes in dessen Fachgebiet vertrauen. Es besteht jedoch die Pflicht zur Koordination der beabsichtigten Maßnahmen durch gegenseitige Information und Abstimmung sowie zur Überprüfung auf Plausibilität und Klärung konkreter Zweifel. Solange also keine offensichtlichen Qualifikationsmängel oder Fehlleistungen erkennbar werden, darf der Arzt sich darauf verlassen, dass auch der Kollege des anderen Fachgebiets seine Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt, ohne dass insoweit eine gegenseitige Überwachungspflicht besteht. Gewichtigen Zweifeln hingegen muss der Arzt nachgehen. Der überweisende Arzt darf sich also in der Regel auf die Richtigkeit der von dem zugezogenen Facharzt erhobenen Befunde verlassen, muss dessen Befunde aber auf Plausibilität prüfen (Prinzip der horizontalen Arbeitsteilung). Daraus folgt, dass der überweisende Arzt grundsätzlich der (unauffälligen) Befundung durch den Radiologen folgen durfte, wenn diese nicht offensichtlich falsch oder unplausibel war (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2019 – 8 U 59/17).
(30.12.2019) Unterläßt ein Arzt die mikrochirurgische Dekompressionsoperation an der Lenden- und Halswirbelsäule eines übergewichtigen und an Diabtetes Typ II leidenden Patienten, dann ist dies nur behandlungsfehlerhaft, wenn eine solche Operation absolut indiziert gewesen wäre (was der Fall ist, wenn entweder sich die Schmerzsymptomatik akut verschlechterte, erhebliche autonome Störungen auftraten oder bei einem unzureichenden Erfolg der konservativen Therapie). Liegt weder eine zervikale Myopathie mit klinischer Progredienz noch eine lumbale oder zervikale Radikulopathie mit funktionalen Beeinträchtigungen vor, ist eine solche absolute Indikation nicht gegeben und das Fortführen der konservativen Therapie liegt in der Entscheidungsfreiheit des Arztes (OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 22. November 2019, Az.: 4 U 1929/19).
(21.12.2019) Es ist nicht ausreichend, dass der Arzt dem Patienten vor der Operation ein Aufklärungsformular übergibt, aus dem der Patient weitere Informationen z.B. über Risiken entnehmen kann - er muss den Patienten mündlich aufklären. Bei Schönheitsoperationen muss er den Patienten sogar "schonungslos" aufklären. Auch in dem nun vom Oberlandesgericht Dresden entschiedenen Fall (OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2019 – 4 U 1052/19) hat der Schönheitschirurg dies aber nicht getan, und haftet der Patientin, die nach der Operation an unschönen Narben und bleibenden Schmerzen leidet, auf Schmerzensgeld (EUR 20.000) und für alle weiteren Schäden, die in der Zukunft noch auftreten können. An dem Fall läßt sich exemplarisch die ganze Schädlichkeit und Sinnlosigkeit von Schönheitsoperationen ablesen.
(20.12.2019) Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachbesetzung einer Zulassung ist nach der Rechtsprechung, dass der hierauf gerichtete Antrag dem Zulassungsausschuss innerhalb einer Frist von sechs Monaten (seit Ende der bisherigen ärztlichen Tätigkeit) in vollständiger Form zugegangen sein muss und der Antrag alle materiellen Voraussetzungen für eine Anstellungsgenehmigung erfüllt hat (diese Frist kann in besonderen Fällen um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden). Diese Voraussetzung waren hier aber aber nicht erfüllt, weil ein vollständiger Antrag bis zum Fristablauf nicht eingegangen ist - es fehlte der Anstellungsvertrag zwischen dem beantragenden MVZ und dem beim MVZ anzustellenden Arzt (der erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist nachgereicht wurde). Der Zulassungsausschuss lehnte daher die beantragte Nachbesetzung ab. Zu Recht, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 28. August 2019 – L 3 KA 12/18).
(20.12.2019) Eine Kassenärztliche Vereinigung kann in der Vergangenheit bewilligte Befreiungen vom ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notdienst) nicht einfach durch schlichte Änderung der Notdienstordnung aufheben. Es bedarf dazu einer Einzelfallentscheidung (Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 12. September 2018 – S 3 KA 170/17). Die betroffenen, vom Notdienst ehemals durch Bescheid befreiten Ärzte (z.B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen) bleiben damit vom Notdienst befreit.
(17.12.2019) Kann eine Krankenkasse nicht innerhalb von fünf Wochen entscheiden, ob sie eine beantragte medizinische Behandlung bezahlt, muss sie dem versicherten Patienten schriftlich mitteilen, warum sich die Prüfung verzögert. Dies wurde nun einer Krankenkasse zum Verhängnis, die diese Mitteilung lediglich mit "Ihre Krankenkasse" unterzeichnete - sie muss die Kosten einer operativen Behandlung (hier einer umfangreichen Hautstraffung nach einer Magenverkleinerung einer Patientin) bezahlen (Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 22.11.2019 - S 14 KR 3166/18).
(13.12.2019) Wer zum Beispiel aus Altersgründen seine Praxis und seine Kassenarztzulassung verkaufen will, möchte einen guten Kaufpreis erhalten und verhindern, dass die Praxisverkauf scheitert oder verzögert wird. Mit einigen Handgriffen kann der Arzt seine wirtschaftlichen Interessen wahren.
(11.12.2019) Im Verlauf der Geburt fiel die Herzfrequenz des Kindes ab. Die behandelnden Ärzte verwechselten dann aber im CTG den Herzschlag des Kindes mit dem der Mutter und reagierten daher trotz stark abgefallener Herzfrequenz des Kindes nicht. Sie führten keine weiteren diagnostischen Maßnahmen durch. Dies stellt einen groben Befunderhebungsfehler dar. Deshalb haften die Ärzte dem nunmehr infolge einer Sauerstoffunterversorgung schwerstbehinderten Kind u.a. auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000 Euro (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.11.2019 - 5 U 108/18). Die Rechtsprechung ist mit Ärzten, die gebotene diagnostische Maßnahmen unterlassen, regelmäßig unnachsichtig.
(11.12.2019) Ein Arzt muss es hinnehmen, dass ein Nachrichtenmagazin seinen Namen und die ihm von Pharmafirmen gezahlten Geldbeträge veröffentlicht. Denn dies stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar (Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.9.2019 - 324 O 305/18). Das Gericht sah den Arzt nicht "an den Pranger gestellt". Seit längerem klagen Ärzte, deren Kooperationen mit der Pharmaindustrie von der Informationsplattform "Correctiv" und der Zeitschrift "Spiegel" veröffentlicht wurden, gegen diese Veröffentlichungen - bisher in allen Fällen erfolglos. So nun auch in diesem vom LG Hamburg entschiedenen Fall.
(6.12.2019) Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht noch einmal, welche Gefahr zugelassenen Vertragsärzten droht, die in einer Gemeinschaftspraxis wie ein Arbeitnehmer tätig sind, einen festen Lohn erhalten und kein wirtschaftliches Risiko eingehen. Im konkreten Fall verlor ein Facharzt für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin deswegen sowohl seine Zulassung als auch musste er die Honorare, die er für die Behandlung der Kassenpatienten erhalten hatte, sämtlichst zurückzahlen an die KV (BSG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 – B 6 KA 40/18 B).
(5.12.2019) Überträgt eine Klinik einem dort bereits tätigen Chefarzt die Leitung einer weiteren Klinik mit 20 Betten, so ist dies nicht mit seiner bisherigen Vergütung abgegolten (Euro 220.000 jährlich). Vielmehr kann der Chefarzt für diese Tätigkeit eine weitere Vergütung verlangen, hier vom Gericht geschätzt auf 2.500 Euro monatlich (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2018 – 10 Sa 1088/17). Des weiteren sprach das Gericht dem Chefarzt zu, an einer Tariferhöhung teilzunehmen. Das Urteil beleuchtet die Rechtsstellung des Chefarztes, seine Aufgaben und seine Einordnung in die Entgelthierarchie eines Krankenhauses.
(3. 12.2019) Die Katarakt-Operation mittels Femtosekundenlaser bei einem Patienten, der an Grauem Star leidet, ist medizinisch notwendig. Der Einsatz des Lasers ist gleichwertig zu der Standard-Katarakt-Operation und über Ziffer 5855 GOÄ analog abrechenbar. Bei entsprechendem Aufwand (hier: wegen motorischer Unruhe des Patienten) ist auch eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 5855 analog von 2,3 gerechtfertigt (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 29. Oktober 2019 – 115 C 3396/18).
- Behandlungskosten für Femtosekundenlaser-Operation der Augen bei Grauem Star sind von privater Krankenversicherung zu bezahlen: AG Dortmund 24-10-2019
- Arzt muss Patient gesondert über Außenseiter-Behandlungsmethode aufklären: BGH 15-10-2019
- Runtergefahrene Kassenarztpraxis kann nicht verkauft werden: SG München 06-11-2019
- Überwachungskamera in Arztpraxis - wann ist das erlaubt? 29-11-2019