(29.7.2021) Versendet ein Arzt E-mails an potentielle Patienten, in denen er eine "Diagnostik aller Organsysteme" nach Übersendung von Lichtbildern und ggf. Haarproben bewirbt und sich dabei u.a. als Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin, Psychoneuroimmunologie und Energie und Raumfahrtmedizin bezeichnet, so stellt dies eine unerlaubte Werbung für Fernbehandlungen sowie eine unerlaubte Werbung mit nicht bestehenden Facharzttiteln dar und ist zu unterlassen (Landgericht Koblent, Urteil vom 15.6.2021 - 1 HK O 29/21). Weiterhin bleibt der persönliche Konakt zwischen Arzt und Patient wichtig für eine ordnungsgemäße Untersuchung und Behandlung.
(28.7.2021) Nutzen Ärzte die Rechtsform einer Praxisgemeinschaft nur zum Schein, behandeln also Patienten gemeinsam, so führt dies zu schmerzhaften Honorarrückforderungen durch die KV. Gegenseitige Vertretungen sind nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Wenn die KV einmal mittels Stichprobenprüfungen eine Patienteidentität von mehr als 20 % festgestellt hat, kann sie auch - nach Einzelfallprüfung - bei einer Patientenidentität von unter 20 % das Honorar des einzelnen Arztes kürzen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2021 – L 7 KA 13/19).
(27.7.2021) Gerade zum Ende des Quartals behandeln Kassenärzte gesetzlich versicherte Patienten wegen der bestehenden Budgetierung oft nur gegen geringes Entgelt. Mancher Arzt verfällt dann auf die Idee, die Kassenleistung als Privatleistung abzurechnen. Dass dies nicht erlaubt ist, belegt das Urteil des Sozialgerichts München, das eine Geldbuße von 2.500 EUR gegen einen Augenarzt bestätigte, der einer Kassenpatientin 40 EUR für eine allgemeine Behandlung in Rechnung gestellt hatte (SG München, Urteil vom 23.04.2021 - S 28 KA 116/18).
(19.7.2021) Weist ein Arzt seine Patientin vor einer Hüftgelenksarthroskopie darauf hin, dass durch den Einsatz eines Traktionsstabes mögliche Druckschäden im Schritt in seltenen Fällen enstehen können, die "meist nicht zu Dauerschäden" führen, so stellt dies eine ausreichende Aufklärung über dieses Risiko dar uind ist nicht verharmlosend. Und weil beim Einsatz eines Traktionsstabs Druckschäden nicht sicher vermieden werden können, stellen derartige Schäden kein vollbeherrschbares Risiko dar - folglich liegt auch kein Behandlungsfehler vor (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01.06.2021 – 4 U 209/21).
(19.7.2021) Der Orthopäde bewegt sich bei der Diagnostik von Knieverletzungen immer in einem Spannungsfeld zwischen Unter- und Überdiagnostik - führt er zu wenige Untersuchungen durch, droht ihm der Vorwurf des Befunderhebungsfehlers; führt er zu viele Untersuchungen durch (z.B. MRT-Untersuchungen), drohen Budgetüberschreitungen und der Vorwurf, unnötige Kosten zu verursachen und den Patienten unnötig zu belasten. Dabei ist zu beachten, dass die Rechtsprechung mit Ärzten, die vor einer Operation zu wenig Diagnostik durchführten, in der Regel hart ins Gericht gehen und den Arzt dann oft wegen eines sog. Befunderhebungsfehlers zur Arzthaftung verurteilen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08.06.2021 – 26 U 74/20) definiert den rechtlichen Rahmen für die Notwendigkeit einer MRT-Untersuchung. Das OLG Hamm verneinte im Ergebnis einen Befunderhebungsfehler des Orthopäden.
(30.6.2021) Die ärztliche Berufspflicht zur zeitnahen Ausstellung medizinischer Zeugnisse (vgl. § 25 Satz 2 MBO-Ä), wird nicht verletzt, wenn ein Arzt einer Aufforderung eines Sozialgerichts, einen ärztlichen Befundbericht bezüglich eines bestimmten Patienten zu erstellen, nicht nachkommt (Verwaltungsgericht Berlin - Berufsgericht für Heilberufe -, Urteil vom 4.6.2021 – 90 K 2.19 T).
(28.6.2021) Gibt eine Krankenschwester einen Kleinkind, das sich schon zuvor bei Medikamentengaben durch einen Port erheblich erregt hat, kurz nach dem Essen ein Medikament über diesen Port, ohne abzuwarten, ob das Kind alle Essensreste bereits geschluckt hat und regt sich das Kind dann erheblich auf und verschluckt sich dann fatal an einem Stück Apfel, das es noch im Mund hatte, so haften Klinik, Krankenschwester und behandelnde Belegärztin für die Folgen dieser Behandlung. Da das Kind infolge einer Sauerstoffunterversorgung nun schwer behindert ist, sprach das Landgericht Limburg dem Kind ein Schmerzensgeld von 1 Million Euro zu (Landgericht Limburg, Urteil vom 28.06.2021 - 1 O 45/15).
(16.6.2021) Streiten sich Arzt und Patient über die Behandlung und ob diese fehlerhaft war, so ist die Behandlungsdokumentation des Arztes ein wichtiges Beweismittel. Wenn aber der Arzt eine elektronische Patientendokumentation verwendet, die Veränderungen der Eintragungen nicht kenntlich macht, so kann dieser Dokumentation nicht derselbe Vertrauen geschenkt werden, wie einer papierenen Dokumentation. Denn die nachträglich veränderbare E-Akte rechtfertigt nicht den ausreichend sicheren Schluss, die dokumentierte Maßnahme sei tatsächlich erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat deshalb nun entschieden, dass diese E-Akten nur einen eingeschränkten Beweiswert haben (BGH, Urteil vom 27.04.2021 – VI ZR 84/19). Welche praktischen Auswirkungen hat diese Entscheidung für Ärzte?
(8.6.2021) Haben Arbeitgeber und Arbveitnehmer vertraglich einen Bonus vereinbart, dessen Höhe von einer noch zu schließenden Zieivereinbarung abhängt, kommt aber eine solche Zielvereinbarung dann nicht zustande, so ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Bonuszahlung Schadensersatz zu leisten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20). Diese Rechtsprechung läßt sich auch auf Zielvereinbarungen und Bonusvereinbarungen von Chefärzten und Oberärzten übertragen. Da solche Bonusvereinbarungen gerade in älteren Chefarzt-Dienstverträgen bzw. Oberarzt-Dienstverträgen öfter anzutreffen sind, können diese Ärzte unter Umständen noch im Nachhinein erhebliche Schadensersatzansprüche zustehen.
(7.6.2021 Eine Klinik kann eine unliebsame Chefärztin nicht einfach und ohne triftigen Grund freistellen und ihr so die weitere Tätigkeit untersagen. Die Chefärztin konnte sich daher erfolgreich gegen ihre Freistellung wehren (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 11.03.2021 – 3 Ga 301/21).
(4.6.2021) Stellt sich ein Zahn auffällig dar (hier: Aufhellung eines Zahnes, das auf Absterben hinweist), so ist vor der Einleitung von konkreten Behandlungsschritten (hier: Überkronung) eine detaillierte Röntgenaufnahme des Zahnes anzufertigen. Diese Dokumentation zu unterlassen ist eine grobe Pflichtverletzung die zu einem Schmerzensgeldanspruch des Patienten führt (Landgericht Köln, Urteil vom 16. Dezember 2020 – 3 O 326/18).
(28.5.2021) Erscheint der Chefarzt nicht zur ausdrücklich vereinbarten Chefarzt-Operation und wird der Patient auch nicht vom Vertreter des Chefarztes behandelt, sondern von einem ganz anderen Arzt, so ist die Behandlung rechtswidrig und der Patient hat einen Schmerzensgeldanspruch, weil der Patient nur vom Chefarzt behandelt werden wollte und durfte (Landgericht Essen, Urteil vom 6.11.2020, AZ: 16 O 229/19).
- Chefarztbehandlung: Gericht bestätigt Wahlleistungsvereinbarung mit über 20 Wahlärzten: OLG Karlsruhe 16-01-2021
- Haftung der Klinik für Sturz eines narkotisierten Patienten im Aufwachraum: LG Dortmund 04-03-2021
- Arzt darf Haus von Patient kaufen - dies ist keine verbotene Annahme von Geschenken: VG Berlin 30-04-2021
- Verwaltungsgerichte: Corona-Testpflicht für Schüler ist rechtens