(4.6.2008) Das Oberlandesgerichts Hamm verurteilte eine Unfallversicherung, dem Kläger, der beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500,-- Euro zu zahlen (Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2007 – 20 U 05/07).
Niedergelassene Ärzte sehen sich in letzter Zeit häufiger mit anwaltlichen Abmahnungen konfrontiert, in denen ihnen der Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften vorgeworfen wird.
(29.5.2008) Ist ein festsitzender Zahnersatz mangelhaft, so hat der privatversicherte Patient in der Regel keine werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche (wie Nachbesserungsrecht). Allerdings kann er Schadensersatzansprüche gegen den Zahnarzt haben, wenn dieser ihn falsch behandelt hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2008 – 5 U 22/07 -).
(22.5.2008) Nachträgliche Beitragserhöhungen sind auch bei einer Publikumsgesellschaft nur dann zulässig, wenn die gesellschaftsvertragliche Bestimmung eindeutig ist und Ausmaß und Umfang der möglichen zusätzlichen Belastung erkennen läßt, was die Angabe einer Obergrenze oder sonstige Kriterien erfordert, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen. Das gilt für eine antezipierte Zustimmung ebenso wie für die Unterwerfung unter einen Mehrheitsbeschluß (BGH, Urteil vom 4. Juli 2005 - II ZR 354/03 - KG Berlin).
(22.6.2008) Beruht der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds allein auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung des Anlageobjekts, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen (BGH, Urteil vom 1. März 2004 - II ZR 88/02 -).
(22.4.2008) Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat den Leiter des St. Antonius-Krankenhauses im rheinischen Wegberg, Arnold Pier, wegen des Vorwurfs von 69 Straftaten bei der "Fehlbehandlung" von 17 Patienten angeklagt. Auch gegen acht weitere Ärzte der Klinik wurde Anklage wegen Beihilfe erhoben.
(17.4.2008) Die allgemeinen Regelungen zum Dienst- oder Werkvertrag gelten auch für die zahnärztlichen Tätigkeit, so dass die Beurteilung des Mangels einer prothetischen Versorgung dem werkvertraglichen Element mit der Folge zuzuordnen ist, dass die Nachbesserung § 634 BGB unterfällt und Schadensersatz unter den Voraussetzungen des § 281 BGB zu leisten ist. Trotz der Besonderheit des Arzt-Patienten-Verhältnisse ist es dem Patienten grundsätzlich zumutbar, die Nachbesserung zu dulden und an ihr mitzuwirken (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2007 (Az: 7 U 224/06)
(17.4.2008) Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) festgestellt, muss der Arzt beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Entzündungsreaktion verursacht ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - VI ZR 118/06 -).
(11.4.2008) Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will.
(11.4.2008) Bei einer Brust-Implantation (Schönheitsoperation: subpectoraler Implantation) hat der Arzt deutlich auf das Risiko lebenslanger Schmerzbeeinträchtigung aufgrund von Brustmuskelüberdehnungen hinzuweisen (OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2006 – 3 U 263/05-).