Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor der Operation darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Methoden zur Operation eines Leistenbruches (Leistenhernie) unterschiedliche Risiken einer chronischen Schmerzentwicklung aufweisen, ansonsten kann ein ärztlicher Aufklärungsfehler vorliegen. So ist sind die Schlüsselloch-Techniken weniger risikoreich als die bisher weit verbreiteten offenen Operationsmethoden.
Wegen der möglichen positiven Einwirkungen der Immuntherapie auf den Krankheitsverlauf eines Tumorpatienten sind die Kosten der Immuntherapie bis auf weiteres von der Krankenversicherung zu erstatten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2009 – L 1 B 506/08 KR ER –).
23.12.08: SG Düss: Arzt darf nach Zulassungsentziehung seine Praxis nicht durch Vertreter fortführen
Das Bundessozialgericht entschied am 10.12.2008, dass ein Krankenhaus Daten gesetzlich versicherter Patienten nicht an eine Abrechnungsstelle weitergeben darf und mithin die Kassenärztliche Vereinigung die Bezahlung der abgerechneten ärztlichen Leistungen grundsätzlich verweigern darf (BSG, Urteil vom 10.12.2008 - Az. B 6 KA 37/07 R).
- 23.12.2008: Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfuegung
- 28.08.2008: Hess LSG: Ges. KV muss Wunsch des Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik beachten
- 27.10.2008: Bayr VGH: Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durch Arzt
- 24.11.2008: AG Muenchen zu den Pflichtangaben des Versicherten im Krankenversicherungsvertrag