(8.9.2017) Die Daten verlorener, aber gesperrter Handys sind ein wenig sicherer geworden: Der Finder eines gesperrten Mobiltelefons - hier eines IPhones - hat keinen Anspruch auf Freischaltung des Mobiltelefons gegen den Hersteller, auch nachdem er kraft Gesetzes der Eigentümer des Mobiltelefons geworden ist (Urteil des Amtsgerichts München vom 24.7.2017 - 213 C 7386/17).

Telefon bleibt gesperrt 

Der Finder des Mobiltelefons wartete die Sechsmonatsfrist ab und wurde dann per Gesetz Eigentümer des Gerätes (§ 973 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Nun verlangte er frech von Apple die Freischaltung des gesperrten Geräts. Apple verweigerte dies. Der Finder klagte. Und verlor. Das Urteil ist auch rechtskräftig, wie das Amtsgericht München mitteilte

Man fragt sich, warum der Finder den Zugang zu dem für ihn fremden Daten des Telefons wollte. Er hätte das Gerät doch einfach löschen können. Dann hätte er ein auf Werkseinstellung zurückgesetztes, voll funktionsfähiges Telefon in Händen gehabt. Allerdings ohne die Daten des Vorbesitzers. 

Auch das Amtsgericht München, das den Fall zu entscheiden hatte, sah keinen Grund, warum der Finder nun auch auf die fremden Daten zugreifen sollte. Auf einem Mobiltelefon sind schließlich sehr viele und teils äußerst private, ja kompromittierende Daten gespeichert.

Das Gericht entschied, dass der Finder das Gerät nur so durch Fund "erwirbt", wie es nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist - in dem Fall: gesperrt. Alles andere verstieße auch gegen den Datenschutz des Vorbesitzers. Das Gericht gab auch zu bedenken, dass man ja auch nicht wisse, unter welchen Umständen der Vorbesitzer das Gerät verloren hatte. 

Für Mobiltelefonnutzer ist dies eine gute Entscheidung. Ihre Daten bleiben geschützt.

IPhones gelten als schwer aufzubrechen. Letztes Jahr wies Apple medienwirksam eine Anfrage der US-Bundesbehörde FBI auf Entsperrung des IPhones eines Terrorverdächtigen zurück und stritt sich vor Gericht.

Apple dürfte sich über die gute PR, die mit diesem Urteil verbunden ist, freuen. Das Urteil gilt aber für alle Mobiltelefone, sprich auch für Android, Blackberry etc. Es gibt aber immer noch Handybenutzer, die keine Sperre aktiviert haben. Und SD-Speicherkarten sind in der Regel auch nicht geschützt, es sei denn, man stellt es so ein, dass die Daten darauf nur verschlüsselt gespeichert werden. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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