BETRUGSWARNUNG: Der alte Scheck-Trick wird wieder verwendet gegenüber Rechtsanwälten. Die Täter beauftragen einen Anwalt in Deutschland per anonymer e-mail-Adresse über gmail (hier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit der Eintreibung einer hohen Forderung, die mittels Verträgen belegt scheint (loan agreement). Relativ schnell ist der vermeintliche Schuldner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), der sich angeblich in Deutschland aufhalten soll, dann bereit, einen Teil der Forderung und die Anwaltskosten zu begleichen und sendet Schecks. Die Täter hoffen, dass der Anwalt die Schecks einlöst. 

Die Scheckbeträge werden dann dem Konto des Anwalts gutgeschrieben, allerdings unter vierzehntägigem Vorbehalt der Rückbuchung ("Scheck geplatzt"). Wer dann die Fremdgelder an den vermeintlichen Mandanten weiterleitet hat verloren. Die Täter lassen dann die Schecks platzen. Der Anwalt bleibt auf dem Schaden sitzen.  

Die RAK Frankfurt am Main hat über diese Masche schon 2011 berichtet. Vielen Dank dafür an die Kollegen aus Frankfurt. Auch die BRAK hat darüber ausführlich berichtet. Auch Kollegen aus dem Ausland haben über solche Betrugsversuche berichtet. Zur Zeit wird das wohl wieder probiert.

Mich erreichte kürzlich eine solche Anfrage, angeblich aus Kanada.

Ich war von Anfang an mißtrauisch und verlangte Vorlage einer Kopie des Personalausweises etc. sowie einen Vorschuss per Überweisung. Ich wollte mal sehen, was die so machen. Hier finden Sie die Korrespondenz. Merkwürdig war auch, dass der vermeintliche Schuldner eine email-Adresse besaß, deren Domain "under construction" war (contractor.net). Als ich dann die Schecks über 135.400 (Teilzahlung) und 3.600 Dollar (Anwaltsgebührenvorschuss) per Post erhielt, war mir klar, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Da eine Anzeige bei den deutschen Behörden nicht viel bringt, warne ich hier alle Kollegen.

Update 17.1.2016:

Eine Dame mit chinesischem Akzent rief mich an und fragte, wo das Geld bleibe. Sie gab mir eine Bankverbindung einer Firma in Hong Kong (wie sich zeigte, war die Firma gar nicht glücklich damit, dass der Name ihrer Firma mißbraucht wurde). Ich sagte der Dame ich könne nicht nach Hong Kong überweisen, das sei "zu unsicher". Sie nannte mir eine Bankverbindung in Kanada für eine Firma mit arabischem Namen. Ich sagte ihr, dass ich "nach deutschem Anti-Terror-Recht" leider nicht an arabische Firmen außerhalb Europas mehr als 500 € überweisen darf. Daraufhin nannte sie mir eine Bankverbindung einer kleinen Firma in den Vereinigten Staaten. Das reiche mir, teilte ich ihr per email mit. Ich sagte ihr dann, zum Einlösen der Schecks entstünden Bankgebühren von 50,00 €, die "nach deutschem Recht" der Scheckaussteller zahlen müsse. Diesen Betrag müsse sie mir überweisen. Leider fiel sie darauf nicht rein, sonst hätte ich möglicherweise noch eine vierte Bankverbindung ergattert. 

Im Ergebnis habe ich die drei Bankverbindungen per email dem Hong Kong Police Dept. und dem FBI übersandt. Das Hong Kong Police Dept. hat das Verfahren alsbald eingestellt, weil ja klar sei, dass "nicht nachzuweisen sei, dass der Täter aus Hong Kong stamme". Ob das FBI hier weiter kommt, weiss ich nicht. 

Hinweis:

Halten Sie die Betrüger hin, bitten Sie um Übersendung von Bankdaten zur Überweisung des Geldes. Sagen Sie, dass das benannte Konto aus Sicherheitsgründen o.ä. abgelehnt werde. Sammeln Sie Bankdaten. Schicken Sie konfuse emails an die Betrüger. Antworten Sie auf plötzlich nur noch auf Deutsch! Sagen Sie, Sie hätten das Geld überwiesen, wüssten aber auch nicht, wo die Überweisung gelandet sei, etc. Posten Sie den Vorgang parallel auf Ihrer website, um andere Kollegen zu warnen. Posten Sie das Ganze z.B. auf ScamWarners.com Geniessen Sie die sportliche Herausforderung, einen Betrüger zu nerven und hinzuhalten, seine Hoffnungen zu wecken und dann wieder und wieder zu enttäuschen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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