Über wenige Themen wird zur Zeit in Arzt- und Arztberaterkreisen so viel gesprochen, diskutiert und mit Informationsveranstaltungen geworben wie um den geplanten § 299a StGB, der die Bestechlichkeit von Ärzten unter Strafe stellen soll. Die Diskussion ist beschämend und wirft ein überaus schlechtes Licht auf die Ärzteschaft. Denn dass dies strafbar sein soll, ist selbstverständlich. Wer zu diesem Punkt referiert, "informiert" oder berät, will im Kern nur Umgehungsstrategien aufzeigen.

Der Arzt soll sich bei der Behandlung des Patienten allein an dessen Gesundheit orientieren. Jeder Vorteil, den der Arzt dafür annimmt oder sich versprechen lässt, dass er den Patienten nach anderen Gesichtspunkten - insbesondere wirtschaftlichen - behandelt, ist rechtswidrig. Nun soll dies strafbar werden. Gut so, kann ich da nur sagen. Es ist überfällig.

Warum die ganze Diskussion um diese Selbstverständlichkeit? All diese Informationsveranstaltungen? Es ist nicht nachvollziehbar. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass jetzt nur nach Wegen gesucht wird, wie der Arzt doch noch irgendwie Vorteile in Anspruch nehmen kann für bestimmte Behandlungsweisen, ohne sich strafbar zu machen. Es geht um das Ausloten von rechtlichen Grenzen. Wir Anwälte sind dazu da, Grenzen auszuloten und unsere Mandanten entsprechend zu beraten. Aber ich kann es nicht verstehen, warum in dieser Frage noch Grenzen auszuloten sein sollen.

Ich stelle mir einmal vor, ich ließe mir von einer Rechtsschutzversicherung Druckerpapier schenken oder Fortbildungsveranstaltungen bezahlen dafür, dass ich meinen Mandanten, die bei dieser Versicherung versichert sind, rate, keine Klage zu erheben. Und dann gehe ich zu einer Fortbildungsveranstltung in der Hoffnung, dort erfahren zu können, wie ich dies tun kann, ohne mich dabei strafbar zu machen. Es ist für mich ohne weiteres außerhalb jeder Diskussion, dass ich bei einer solchen Schieberei nicht mitmachen würde. Und bei meiner Tätigkeit geht es nur um Geld. Bei Ärzten geht es um die Gesundheit des Patienten, also um ein höheres Gut als schlichtes Geld.

Mir ist nicht verständlich, warum Ärzte nun nicht einfach sagen: "Gut, es ist strafbar geworden. War ja auch längst fällig. Mir macht das nichts aus. Ich verordne Medikamente ohnehin nur nach medizinischen Gesichtspunkten". Warum lese ich solche Sätze nicht? Dies macht mich besorgt. Das lässt mich befürchten, dass es bei der Bestechlichkeit von Ärzten eine hohe Dunkelziffer gibt.

Liebe Ärzte, ich werde Euch in diesen Fragen nicht "beraten". Ich kann nur sagen: Hände weg von allen Arten von Vorteilen aus dritter Hand im Zusammenhang mit der Behandlung Eurer Patienten. Wenn Ihr es trotzdem tut, kann ich dem Staatsanwalt nur bon chance wünschen und Hallali. Und der Arzt, der meint, von den Einnahmen seiner Praxis oder seiner sonstigen ärztlichen Tätigkeit nicht ohne diese kleinen "Aufmerksamkeiten" leben zu können, dem kann ich nur sagen: Umschulen oder Kosten sparen! Notfalls in die Pharmaindustrie etc. wechseln.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de