(2.7.2013) Die bayrische Staatsministerin der Justiz Beate Merk scheint noch rechtzeitig die Kurve kriegen zu wollen - und will gegenüber dem Bundesverfassungsgericht erklären, sie halte die Haftdauer Mollaths für unverhältnismäßig. 

Wie die Süddeutsche berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht Merk zur Stellungnahme zu dem Begehren von Mollaths Anwalt aufgefordert. Merk hat sich bisher vehement vor die bayrische Justiz gestellt. Erst im November 2012 hat sie erstmalig eine Richtungsänderung angedeutet, als sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens einleitete. Das Wiederaufnahmeverfahren dümpelt vor sich hin. Nun aber drohte für Merk eine unangenehme, möglicherweise politisch tödliche Situation: Das Bundesverfassungsgericht hätte die Unterbringung Mollaths kassieren können. Hintergrund war eine Verfassungsbeschwerde des Freiburger Anwalts Michael Kleine-Cosack. 

Nun bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die in dieser Sache selbstgefällige und behäbige bayrische Justiz einschließlich des Landesjustizministeriums in die Schranken weist und eindeutige Worte für diesen unhaltbaren Vorgang findet. Die kaum zu rechtfertigende überlange Freiheitsentziehung von Gustl Mollath muss für die Beteiligten Konsequenzen haben. Ob der Stimmungsumschwung von Frau Merk ihr noch helfen wird, bleibt abzuwarten.

Dem Kollegen Kleine-Cosack muss ich mein Lob aussprechen. Ohne ihn wäre das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Sache befasst worden.

Update 11/2019:

Mollath ist mittlerweile rehabilitiert - es ist nun gerichtlich festgestellt, dass er zu Unrecht in einer Psychiatrie untergebracht worden war. Er hat nun auch - allerdings erst nach langem Rechtsstreit - eine deutliche Entschädigung für die erlittene Unterbringung in der Psychatrie erhalten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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