(30.4.2020) Nachdem nun die umfangreiche schriftliche Begründung des Urteils zu den NSU-Morden seit einigen Tagen vorliegt, werden die Richter des Oberlandesgerichts München, insbesondere der Vorsitzende Richter Götzl, von Kollegen Rechtsanwälten heftig kritisiert. Schon im laufenden Verfahren wurden die Richter heftig angegriffen. Ich kann das wirklich nicht mehr hören und breche hier die Lanze für das Gericht.

Strafverfahren gegen NSUZuersteinmal frage ich mich, ob die Kritiker des Gerichts das Urteil überhaupt vollständig gelesen haben. Ein Urteil kann man nur bewerten, wenn man es gelesen hat. Das Urteil hat aber 3025 Seiten und ist erst vor neun Tagen den Beteiligten zugänglich gemacht worden. In Worten: dreitausendundfünfundzwanzig Seiten! Keiner kann es bisher vollständig gelesen und erfasst haben. Möglicherweise hat es jemand digitalisiert, mit einer Texterlkennung versehen und auf Stichworte wie z.B. die Namen der Opfer etc. oder die Worte "Verfassungschutz" untersucht - und nichts gefunden. Das besagt aber noch gar nicht, dass das Gericht zu diesen Punkten in dem Urteil überhaupt - möglicherweise in anderer Form und mit anderen Schlagworten - nicht doch dazu etwas geschrieben hat.   

Begründung eines Straurteils dient nicht den Opfern

Wer kritisiert, dass die Opfer und zum Beispiel die Rolle des Staates und z.B. des Verfassungsschutzes nicht erwähnt wurde - wenn  dies tatsächlich so ist - und dem gericht vorwirft, die Opfer "im Stich gelassen" zu haben, hat aus meiner Sicht gar nicht verstanden oder will nicht verstehen, was ein Strafurteil überhaupt aussagt und beinhaltet: 

Es ging um die Strafbarkeit von einer Vielzahl von über mehrere Jahre hinweg planvoll ausgeführten, scheinbar anlasslosen Morden zu verschiedenen Zeitpunkten im ganzen Land. Und um die Rolle von Beate Tschäpe - war sie Mittäterin? Wie hat sie die Taten unterstützt? Welchen Beitrag haben die anderen Angeklagten wann geleistet? Die Aufarbeitung dieser Fragen war der Kern und die Aufgabe der gerichtlichen Tätigkeit. Und diese Aufgabe ist erledigt worden. 

Mammutaufgabe für das Gericht

Man muss sich auch vergegenwärtigen, wie schwer die Aufgabe des Gerichts war: Es gab eine Vielzahl von Angeklagten mit ganz unterschiedlichen Tatbeiträgen. Die Sachverhaltsaufklärung war sehr schwierig. Die vielen, teils sehr versierten Strafverteidiger haben getan, was ihre Aufgabe ist: Die Anklage erschweren, verwässern, das Verfahren verzögern, Sachverhalte auseinandernehmen, das Gericht und die Staatsanwaltschaft provozieren, Nebenschauplätze eröffnen, Hahnenkämpfe aufführen, Zeugen verunsichern, Zweifel säen und Anklage und Gericht Steine in den Weg räumen und - was sehr zeitaufwändig war für das Gericht - eine Vielzahl von Befangenheitsanträgen gegen das Gericht stellen und jederzeit auf Ansatzpunkte für neue Befangenheitanträge zu lauern. Das Gericht musste daher sehr vorsichtig vorgehen und versuchen, alle prozessualen Minenfelder - und davon gab es hier sehr viele - nach Möglichkeit umschiffen. Das hat das Gericht geschafft. 

Nebenklägeranwälte liegen daneben

Nun kritisieren die Nebenklägeranwälte, dass bestimmte Themen wie zum Beispiel die Rolle und Mitverantwortung staatlicher Stellen in dem Verfahren nicht aufgearbeitet und die Opfer nicht gewürdigt und "missachtet" wurden. Das Gericht stehe den Betroffenen "mit hässlicher Gleichgültigkeit" und "extremer Kälte" gegenüber. Die Nebenklägeranwälte verkennen dabei aber die Rolle der Nebenklage: die Nebenkläger sind keine Ankläger. Die Nebenkläger erhalten nach der Strafprozessordnung (nur) Gelegenheit, im Verfahren ihre persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen, Erklärungen abzugeben, Fragen und Anträge zu stellen und dadurch das Verfahrensergebnis zu beeinflussen. Bitte lesen Sie dazu die §§ 395 fortfolgende der Strafprozessordnung und insbesondere § 397 StPO (Rechte des Nebenklägers). Selbst wenn es der Nebenklage gelungen wäre nachzuweisen, dass zum Beispiel ein Verfassungsschutz die NSU gefördert oder ihre Aufdeckung verhinderte, hätte dies für die Entscheidung des Gerichts nichts aber auch gar nichts zu bedeuten gehabt - denn der Verfassungsschutz war nicht angeklagt. Und was sollte es an der Frage, wer von den Angeklagten die Morde der NSU wie gefördert oder unterstützt hat, ändern, wenn ein Verfassungsschutz diese (auch) unterstützt hätte? Die Frage der Beteiligung staatlicher Organe war schlicht nicht Gegenstand der vom Gericht zu erforschenden Taten. Daher hat das Gericht, das in diesem Mammutprozess immer darauf achten musste, dass ihm die Sache nicht entgleitet und unnötig in die Länge gezogen wird, diese Punkte nicht verfolgen wollen. Und das ist nachvollziehbar. Sollte der Verfassungsschutz seine Hände im Spiel gehabt haben, so wäre dies keine Frage, die ein deutsches Gericht aufarbeiten kann. Dies wäre eine Frage der Kontrolllausschüsse und einer Untersuchungskommission. Wäre der vorsitzende Richter Götzl diesen Fragen weiter gefolgt, häötte er wohl auch nur noch mehr Befangenheitsanträge kassiert und noch mehr mögliche Ansatzpunkte für eine Revision produziert. Und wer will das schon?

In einem Strafverfahren geht es auch um die Tat - war das Handeln der Angeklagten strafbar? Was hat welcher Angeklagte wann gemacht und wie läßt sich das beweisen? Es geht bei einem Strafverfahren aber nur ganz am Rand um die Opfer, z.B. ist bei der Strafzumessung das Leid, dass die Opfer oder ihre Angehörigen erlitten haben, zu betrachten und zu gewichten. Viel mehr Raum wird den Opfern im Strafprozess nicht gegeben. So ist nun mal das Gesetz und an dieses ist der Richter gebunden. Es muß noch einmal betont werden, dass die Opfer nach der Strafprozessordnung nicht ein Recht auf Aufklärung oder Erklärung oder Trost haben. Möglicherweise haben die Anwälte der Nebenkläger den Nebenklägern da auch zu viel versprochen oder Erwartungen geweckt, die sie gar nicht erfüllen können. Die Nebenkläger sollen auch keine Genugtuung durch das Verfahren erfahren; sie solllen Genugtuung erhalten, indem sie ihre Stimme hören lassen können, indem sie Beweisanträge stellen und das Gericht auf möglicherweise übersehene Punkte, die zum Beispiel gegen die Angeklagten sprechen, vorbringen können. Letztlich haben sie so die Möglichkeit, auf das Urteil einzuwirken und z.B. das Strafmaß zu beeinflussen. Dazu hatten die Opfer Gelegenheit - ihre Anwälte haben viele Anträge und Fragen gestellt und Zeugen vernehmen lassen. Sie haben Gehör gefunden. Ich finde nicht, dass sie missachtet wurden. 

Richterschelte: jedenfalls für Anwälte eine Unsitte

Zuguterletzt: Ich lehne grundsätzlich persönliche Kritik von Anwälten an Richtern ab. Ein Richter macht seinen Job und dazu gehört es, zu "werten". Es gibt Fälle, in denen das Recht gebeugt wird, wo Richter willkürlich handeln - das geht nicht und dagegen muss man vorgehen. Außerhalb dieser - seltenen - Fälle ist die Person des Richter aus meiner Sicht unantastbar, seine Wertungen sind zu akzeptieren. Wer meint, die Wertungen seien falsch, kann die nächste Instanz anrufen und dort seine Rechte wahrnehmen. Außerhalb dieser Pfade (Rechtsmittel einlegen oder gegen Rechtsbeugung vorgehen) kann ein Jurist - und von eben diesen stammt die Kritik am Gericht - aus meiner Sicht seine Gegenmeinung äußern - persönliche Angriffe und Richterschelte gehören aber nicht dazu. 

Ich persönlich habe Respekt vor der handwerklichen und prozessführenden Leistung der Strafkammer des Oberlandesgerichts München und maße mir keine inhaltliche Wertung über die Urteilsbegründung an. Dazu fehlt mir der strafrechtliche Sachverstand, die Detailkenntnis des Verfahrens und auch die Kenntnis der Akten und des Urteils. 

NSU-Mördfer waren schwer zu fassen

Den Angehörigen der Opfer möchte ich sagen: es ist eine Tragödie, eine Katastrophe, was Ihnen passiert ist. Es ist auch für mich unvorstellbar, dass diese Mörder jahrelang nicht gefasst wurden. Mörder und ihre Mittäter und Helfer müssen mit aller Härte verfolgt und bestraft werden! Aber bedenken sie bitte eines: das Trio hat an verschiedenen Orten in verschiedenen Bundesländern zugeschlagen und Opfer getötet, die in keinem erkennbaren Zusammenhang zueinander standen außer einem Migrationshintergrund. Ein Muster war für die Ermittler in den verschiedenen Bundesländern schwer erkennbar. Es gab keine Bekennerschreiben. Der Schütze hinterließ außer den Geschossen keine Spuren. Das Trio hatte keinerlei persönliche Beziehungen zu den Opfern, dabei sind persönliche Beziehungen immer der erste und oft auch der einzige wirklich brauchbare Ansatzpunkt für Ermittlungen in Mordfällen. Die Rechtgeschichte hat gezeigt, dass sich Polzeiermittler in der ganzen Welt sehr schwer mit der Aufklärung von Mordserien tun, wenn die Opfer vom Täter ohne jede persönliche Beziehung ausgewählt werden. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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