(30.4.2020) Nachdem nun die umfangreiche schriftliche Begründung des Urteils zu den NSU-Morden seit einigen Tagen vorliegt, werden die Richter des Oberlandesgerichts München, insbesondere der Vorsitzende Richter Götzl, von Kollegen Rechtsanwälten heftig kritisiert. Schon im laufenden Verfahren wurden die Richter heftig angegriffen. Ich kann das wirklich nicht mehr hören und breche hier die Lanze für das Gericht.
(28.4.2020) Morddrohungen im Internet sind ein Phänomen, das immer häufiger auftritt. Derzeit hat es den bekannten Virologen und Arzt Christian Drosten erwischt, wie die ZEIT berichtet. Muss man solche Drohungen ernst nehmen?
(12.3.2020) Todkranke Patienten mit dem Wunsch zu sterben kriegen auch weiterhin, wie befürchtet, nicht die dafür erforderlichen Medikamente. Auf Anfrage teilte das Gesundheitsministerium mit, dass das Bundesamt für Arzneimittel auch weiterhin diesen Patienten keine Genehmigungen für den Erhalt der todbringenden Medikamente erteilen wird. Damit mißachtet der Gesundheitsminister Spahn (CDU) ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. März 2017 – 3 C 19/15) und ignoriert auch die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, dass die ärztliche Sterbehilfe in diesen Fällen für straflos erklärt hatte (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16 und 2 BvR 651/16).
(20.2.2020) Dass VW seine Kunden mit Dieselmotoren betrogen hat, die mittels einer speziellen Software die Abgaswerte manipulieren, ist mittlerweile von vielen Gerichten festgestellt worden. Nun hat VW in einem der Gerichtsverfahren versucht, sich seiner Haftung zu entziehen: Wenn man Haftungsansprüche wegen grober vorsätzlicher Schädigung der Käufer bejahte (was die Gerichte vermehrt tun), dann müsste VW ja einen sehr sehr hoher Schadensersatz zahlen. Das dürfe nicht sein, meinten die VW-Anwälte. Das OLG Koblenz wies diese Argumentation aber zurück (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.11.2019 - 10 U 731/19).
(4.12.2019) Stellt ein Kollege bei einer Behörde für seinen Mandanten einen Antrag (hier ging es um einen Antrag auf Kostenübernahme für eine operative Behandlung eines Patienten bei seiner Krankenkasse), so fordert die Behörde oft die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Anwaltes. Das ist reiner Formalismus, denn es ist wenig wahrscheinlich, dass der Anwalt den Antrag stellt, ohne tatsächlich bevollmächtigt zu sein. In dem hier entschiedenen Fall hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg dieser behördlichen Praxis eine Absage erteilt: Der Antrag ist auch ohne Vorlage der Vollmacht wirksam und setzt auch die - für den Patienten günstige - kurze Frist zur Antwort der Krankenkasse in Gang (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2019 – L 11 KR 2995/18).
(23.9.2019) Ein wohl kinderloses Paar hat sich nach der Trennung gerichtlich durch mehrere Instanzen und sogar im Eilverfahren um einen Hund gestritten und damit eine wunderbare Groteske sowie ein Spiegelbild unserer modernen Gesellschaft geliefert. Letztlich hat der Mann das Kind den Hund vom Gericht zugesprochen bekommen. Das Gericht ließ sich nicht in emotionale Grabenkämpfe hineinziehen und entschied aufgrund eines sehr sachlichen Kriteriums (Landgericht Koblenz, Urteil vom 7.10.2019 - 6 S 95/19).
(8.8.2019) Dass es der Justiz ernst damit ist, blödsinnigen Rasern das Handwerk zu legen, zeigt eine Entscheidung des OLG Stuttgart, das die Entscheidung des Amtsgerichts Memmingen bestätigte, wonach auch ein vor der Polizei fliehender PKW-Fahrer den neugeschaffenen Straftatbestand des "illegalen Autorennens" verwirklicht. Im Ergebnis verlor der Fahrer seine Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von neun Monaten und muß eine deutliche Geldstrafe von 2.800 Euro zahlen (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 4.7.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19).
(15.6.2019) Verneint ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Arzthaftungsprozess den vom Mandanten behaupteten Behandlungsfehler und hält der Anwalt des Patienten diese Auffassung für falsch, so stellt sich für den Anwalt die Frage, wie er die Wertungen des Sachverständigen entkräften kann. Sich lediglich darauf zu beschränken, in der Anhörung des Sachverständigen Gegenargumente vorzubringen, erweist sich regelmäßig als nicht zielführend. Hier sind andere Strategien geboten.
(7.5.2019) Eine Vielzahl von Arzthaftungssachen wird beigelegt, indem Patient und Arzt einen Vergleich schließen. Wenn an der Behandlung mehrere Ärzte oder auch ein Krankenhaus beteiligt sind, kann man den Vergleich so formulieren, dass er nur die Ansprüche gegen den einen (beklagten) Arzt abdeckt oder dass er gleich für und gegen alle Ärzte und Krankenhäuser gilt (sog. Gesamtwirkung). Im vorliegenden Fall (Landgericht Oldenburg, Urteil vom 5.4.2019 - 8 O 4096/18) ist dem Patienten eine insofern nicht ganz eindeutige Formulierung eines Vergleichs, den er gegen ein Krankenhaus errungen hat, auf die Füße gefallen, als er in einem zweiten Verfahren auch gegen die Krankenhausärzte geklagt hat. Vergleiche sind also vom Anwalt mit Bedacht zu formulieren. Eine Gesamtwirkung kann durch einen einfachen Hinweis im Vergleich aufgehoben werden.
(31.10.2018) Meinung - Der Krankenpfleger Nils Högel hat in einem neuen Strafverfahren weitere 100 Morde (!) an Patienten zugestanden, davon 37 im Krankenhaus Oldenburg und weitere 63 im Krankenhaus Delmenhorst. Wie konnte es soweit kommen, dass die Kliniken, die ihn beschäftigten, nicht einschritten, als sich die Todesfälle nach Infusionen von tödlich wirkenden Medikamenten während der Schichten des Pflegers häuften? Um solche katastrophalen Entwicklungen in Zukunft zu vermeiden, müssen die Angehörigen der Verstorbenen gegen die Kliniken selbst vorgehen und diese zivilrechtlich wegen grober Fehler zur Rechenschaft ziehen. Nur von den Zivilgerichten ausgeurteilte exorbitant hohe (Straf-)Schmerzensgeldzahlungen wegen Behandlungsfehlern durch Unterlassen können die Klinikleitungen zu einem Umdenken bewegen und so den Schutz der wehrlosen Patienten verbessern. Andernfalls steht zu befürchten, dass sich nichts ändert. Denn nur aus Schaden wird man klug.
(29-01-2018) Das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs durch sog. Reichsbürger reichen für sich allein gesehen noch nicht aus, um eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung anzunehmen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 2018 – 10 S 2000/17).
(1.11.2017) Auch weiterhin versuchen Betrüger, gutgläubige Anwälte mit dem Scheck-Trick hereinzulegen. Dabei beauftragen die Täter einen Anwalt in Deutschland per anonymer e-mail-Adresse über gmail (hier:
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