Niedergelassene Ärzte schließen sich vermehrt in Kooperationen zusammen. Den Ärzten eröffnen sich dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten. Diese reichen von der Anstellung von Assistenten oder Vertretern über die Gründung einer Praxisgemeinschaft, einer Gemeinschaftspraxis bis hin zum Aufbau eines Medizinischen Versorgungszentrums. Es gibt Konstellationen, in denen Ärzte ausscheiden und die Praxis an einen Nachfolger übergeben wollen. In anderen Konstellationen wollen junge Ärzte in die Niederlassung, ohne ein wirtschaftliches Risiko eingehen zu wollen.

All dies kann nach der Liberalisierung des Vertragsarztrechts vertraglich geregelt werden. Die Ärzte können dabei beispielsweise ihre Anteile, die Aufgabenverteilungen, die interne Abrechnung, den Konkurrenzschutz und die Haftung nach ihren Interessen regeln.

Folgende Vertragstypen können unterschieden werden:

  • Anstellung eines Arztes/auch parallel zu einer Kliniktätigkeit
  • Tätigkeit als Honorararzt oder Belegarzt
  • Beschäftigung eines Sicherstellungs-/Entlastungsassistenten
  • Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten/Job-Sharing-Assistent
  • Beschäftigung eines ärztlichen Vertreters/Urlaubsvertretung
  • Beschäftigung eines ärztlichen Vertreters bei Praxisweiterführung nach Tod
  • Vertrag für Gemeinschaftspraxis/MVZ
  • Aufnahme eines neuen Gesellschafters in Gemeinschaftspraxis/MVZ
  • Vertrag für Praxisgemeinschaft (BAG/ÜBAG)
  • Praxiskaufvertrag

Vor Abschluß solcher Verträge sollte sich der Arzt bezüglich der notwendigen Formalien der Kassenärztlichen Vereinigung beraten lassen.

Weiterer wesentlicher Baustein ärztlicher Tätigkeit in eigener Praxis ist die Zulassung. Durch die Zulassung erwirbt der Arzt die Berechtigung, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Ich berate und vertete Ärzte bei dem Erwerb einer Zulassung und bei dem Verkauf der Praxis.

Zum Thema:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de