Zur Person:

Philip Christmann, Jahrgang 1971, ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium in Heidelberg und Berlin arbeitete Rechtsanwalt Christmann zuerst bei einem Insolvenzverwalter. Anschließend eröffnete er im Jahre 2004 seine eigene Kanzlei. Später arbeitete er jahrelang parallel zu seiner Anwaltstätigkeit als Honorardozent an der Fachhochschule und bildete dort Studenten im Zivil- und Wirtschaftsrecht aus.

Nach dem 2. Staatsexamen spezialisierte sich Philip Christmann zunehmend im Medizinrecht. In seiner nun zehnjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt (seit 2010 auch als Fachanwalt für Medizinrecht) führte er eine Vielzahl von auch überregionalen Gerichtsverfahren im Bereich des Medizin- und Arztrechts. Dazu zählen Verfahren der Arzthaftung, des Zulassungsrechts, der Auseinandersetzung von Arztpraxen, des Regresses, sowie im Krankenversicherungs- und Heilmittelwerberecht. Aktuell vertritt Philip Christmann u.a. verschiedene Arzthaftungsklagen, Unfallversicherungsverfahren, Verfahren wegen Berufsunfähigkeitsrenten sowie mehrere Streitigkeiten wegen der Auseinandersetzung von Arztpraxen. Des weiteren hat er in der Vergangenheit an einer Vielzahl von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen mitgewirkt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gestaltung von Verträgen etwa für Arztpraxen oder bei einer Praxisnachfolge. Seit dem Jahr 2011 veröffentlicht er fortlaufend Aufsätze zum Thema Medizinrecht.

Grundlagen der Arbeit sind für Philip Christmann Fachkunde, Engagement, Beharrlichkeit und das Ziel, die Standpunkte und Interessen des Mandanten an andere, insbesondere Richter und Kollegen zu vermitteln und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der einvernehmlichen Beilegung von Konflikten, um dem Mandanten nach Möglichkeit einen Rechtsstreit zu ersparen. Das Anliegen des Mandanten kann dabei erst vertreten werden, wenn "sein" Fall im Detail aufgearbeitet und durchleuchtet ist, auch wenn dies eine mehr als übliche Einarbeitungszeit erfordert. Um Fragen des Arzthaftungsrechts kompetent beurteilen zu können arbeitet die Kanzlei unter anderem mit einem Netzwerk von Fachärzten zusammen.

Maßgeblich ist dass der Mandant versteht, was der Anwalt tut und warum er es tut. Nur wer sich mit seinem Anwalt ständig austauschen und diesen auch erreichen kann, kann sein Anliegen dort in guten Händen wissen. Gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitet Rechtsanwalt Christmann ein individuell für diesen passendes Konzept.

Mitgliedschaften:

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Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Französisch

Ehrenämter:

Rechtsanwalt Christmann berät ehrenamtlich verschiedene karitative Einrichtungen in medizinrechtlichen Fragen. Erist als Lesepate für Berliner Grundschüler tätig.

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