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Beratung
für Ärzte bei Praxisverträgen und Zulassungen
Niedergelassene Ärzte
schließen sich vermehrt in Kooperationen zusammen. Den Ärzten
eröffnen sich dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten. Diese reichen
von der Anstellung von Assistenten oder Vertretern über die Gründung
einer Praxisgemeinschaft, einer Gemeinschaftspraxis bis hin zum
Aufbau eines Medizinischen Versorgungszentrums. Es gibt Konstellationen, in denen Ärzte ausscheiden und die Praxis an einen Nachfolger übergeben wollen. In anderen Konstellationen wollen junge Ärzte in die Niederlassung, ohne ein wirtschaftliches Risiko eingehen zu wollen.
All dies kann nach der Liberalisierung des Vertragsarztrechts vertraglich gegegelt werden. Die Ärzte können
dabei beispielsweise ihre Anteile, die Aufgabenverteilungen,
die interne Abrechnung, den Konkurrenzschutz und die Haftung nach ihren Interessen regeln.
Folgende Vertragstypen können unterschieden werden:
- Anstellung
eines Arztes/auch parallel zu einer Kliniktätigkeit
- Beschäftigung
eines Sicherstellungs-/Entlastungsassistenten
- Beschäftigung
eines Weiterbildungsassistenten/Job-Sharing-Assistent
- Beschäftigung
eines ärztlichen Vertreters
- Beschäftigung
eines ärztlichen Vertreters bei Praxisweiterführung nach Tod
- Vertrag
für Gemeinschaftspraxis/MVZ
- Aufnahme
eines neuen Gesellschafters in Gemeinschaftspraxis/MVZ
- Vertrag
für Praxisgemeinschaft
- Praxiskaufvertrag
Gerne
berate ich Sie beim individuellen Entwurf oder der Prüfung solcher
Verträge und bezüglich der notwendigen Formalien der
Kassenärztlichen Vereinigung.
Zum Thema:
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