(28.2.2017) Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab vom 01.04.2017 an für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Notfallambulanzen werden Abklärungspauschalen für leichte Fälle erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss am 07.12.2016 gefasst.

mehr Honorar für Notfall- und BereitschaftsdiensteVorgesehen sind zwei verschiedene sog. Schweregradzuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand:

  1. Zuschlag: bei schwerwiegenden Behandlungsdiagnosen zum Beispiel Pneumonie oder tiefe Beinvenenthrombose
  2. Zuschlag: bei erhöhten Aufwand wegen schwieriger Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel der Alzheimer Demenz, dem Frailty-Syndrom oder infolge des Alters bei Säuglingen und Kleinkindern besteht.

Außerdem wird es zur Entlastung der Notfallambulanzen der Kliniken eine Abklärungspauschale für Patienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen und durch einen Vertragsarzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden können. Die Ärzte sollen dadurch mehr Zeit für „echte“ Notfälle bekommen.

Auslöser der Änderungen im EBM war die wiederholte Kritik der DKG, wonach die Vergütung von Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser deutlich unterfinanziert sei.

Die Finanzierung der Zuschläge sowie der Abklärungspauschale wird mit Geldern erfolgen, die für die Vergütung ambulanter Notfallleistungen bereitstehen. Infolgedessen muss die Notfallpauschale für die Behandlung am Tag (GOP 01210) zum 01.04.2017 um 70 Cent (von 127 Punkten auf 120 Punkte) abgesenkt werden.

Mehr zu dem Thema finden Sie unter: 

http://www.kbv.de/html/1150_25783.php

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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