Ein interner Untersuchungsbericht über das Uniklinikum Mannheim kommt zu dem Schluß, dass die Klinik jahrelang Hygienevorschriften missachtet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Möglicherweise haben sich tausende Patienten während ihres Aufenthaltes in der Klinik mit Keimen infiziert und sind daran schwer erkrankt oder gar verstorben.

Seit Jahren bekannte Hygieneverstöße

Von 2007 bis 2014 sollen die Ärzte der Klinik laut dem Bericht mit unsauberen bzw. technisch veralteten Bestecken operiert haben. Die Klinikleitung habe von den Risiken gewusst, aber nichts dagegen unternommen. Der Untersuchungsbericht schildert sogar, wie offenbar auch eine tote Fliege in versiegeltes OP-Besteck gelangen konnte. Seit 2007 stiegen in Mannheim die Zahlen der operierten Patienten. Dem steigenden Bedarf an entsprechend den Hygienevorschriften sterilisierten Operationsbestecken habe die Mannheimer Klinik aber nicht erfüllen können. Es habe an entsprechenden Spülgeräten gefehlt, auch an Personal. Nie zuvor wären mehr Patienten durch Mängel gefährdet worden, die Verantwortlichen lange bekannt gewesen waren, aber aus Kostengründen nicht behoben wurden. Die Klinik hatte zuletzt Versäumnisse bei der Beachtung der Hygienevorschriften zugestanden.

Klinik blieb untätig

Wie zeit.de berichtet wurde von Mitte 2013 bis Oktober 2014 die Mannheimer Klinikleitung auf "eine direkte Patientengefährdung" durch Hygienemängel und Versorgungsengpässe hingewiesen. Es geschah nichts, was die Gefahr beseitigt hätte. Eine von der Klinik in Gang gesetzte Innenrevision beschäftigte sich stattdessen mit Geldfragen. Wirtschaftsprüfer bestätigten, "dass bei den jährlichen Risikoberichten die Priorität ausschließlich auf dem Bereich Finanzen lag; eine Risikobewertung anderer Bereiche wurde nicht vertieft". Anordnungen der Aufsichtsbehörde verpufften. Ordnungsbehördliche Verfügungen zu Maßnahmen, die "sofort" umzusetzen seien, wurden ignoriert. "Die Nicht-Reaktion auf die besorgniserregenden Verfügungen des Regierungspräsidiums" verblüfft die aktuelle Untersuchungskommission. Zwei Drittel aller OP-Bestecke des Klinikums wurden inzwischen verschrottet. Die Aufbereitung des Sterilguts obliegt nun dem externen Dienstleister Orgamed.

Hohe Dunkelziffer

Ungeklärt ist, ob und wie viele Patienten durch Hygienemängel geschädigt wurden. Dies untersucht der Bericht nicht. Informierte Quellen sprechen von einer Dunkelziffer von bis zu 20% der operierten Patienten. Das größte Risiko besteht darin, dass sich der Patient in der Klinik mit einem multiresistenten Keim ansteckt (z.B. MRSA), der dann mit Antibiotika nur schwer in Griff zu bekommen ist. Bei Infektionen können die Patienten eine Sepsis entwickeln, d.h. eine generalisierende Entzündung z.B. im Bauchraum, die sehr gefährlich ist. Es kann auch zu einer Bauchfellentzündung kommen, die eine großräumige operative Ausräumung des Bauchfells erfordert, teilweise mit Entfernung infizierter Teile des Darms. Operierte Gelenke können sich entzünden und dauernd schmerzen. Dieses Problem stellt sich insbesondere bei Knieoperationen und Hüftprothesenoperationen. OP-Nähte können sich über lange Zeiträume nicht schließen und deutlich vernarben. Patienten können bei septischem Schock ins Koma fallen, Multiorganversagen erleiden und sogar an den Folgen einer Infektion versterben. Gerade Infektionen innerhalb des Körpers sind besonders gefährlich für den ohnehin durch Krankheit und Operation geschwächten Patienten.

Praxishinweis:

Kliniken und Ärzte haften dem Patienten, der durch einen festgestellten Hygienefehler verursachten Gesundheitsschaden beeinträchtigt ist, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Betroffene Patienten sollten alsbald mittels eingeschriebenen Briefes Einsicht in ihre Krankenakte fordern, indem sie die Uniklinik Mannheim schriftlich um Erteilung von Kopien der gesamten Akte bitten. Suchen sollte er dort nach Laborbefunden mit einem Befall z.B. von staphylococcus aureus oder escherichia coli (e.coli). Infektionen zeigen sich auch durch Erhöhung der Entzündungswerte und die Gabe verschiedener Antibiotika. Wird der Patient fündig, so sollte der Patient einen Anwalt einschalten oder die Akten an seine Krankenversicherung schicken mit der Bitte um Prüfung eines Behandlungsfehlers; die Krankenkassen lassen dies dann ärztlich prüfen und der Patient erhält ein schriftliches Gutachten (und dies ohne Kosten für den Patienten). Der Patient kann dann auch (gleichfalls kostenfrei) die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen einschalten, die den Fall durch einen Arzt gutachterlich prüfen lässt. Patienten, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten diese anschreiben und zum Zwecke der Prüfung von Arzthaftungsansprüchen um schriftliche Deckungszusage bitten. Die Versicherungen übernehmen dann sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

An sich sind auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Arzthaftungsansprüche wegen Hygieneverstößen wenig erfolgreich, weil die Gerichte den Nachweis konkreter Hygieneverstöße fordern, den der Patient meist nicht erbringen kann. Im Fall des Uniklinikums Mannheim könnte sich die Lage aber für den Patienten deutlich günstiger darstellen, weil es einen Untersuchungsbericht gibt, der Hygieneverstöße feststellt.

Zum Thema:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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