(23.6.2016) Bei der Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation wegen des Vorwurfs des sexuellen Mißbrauchs einer Patientin handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die gerade dazu bestimmt ist, in unklaren Fällen oder in Eilfällen einem Arzt die Ausübung ärztlicher Tätigkeit für die Dauer eines schwebenden Strafverfahrens zu untersagen, wenn dies im Interesse der Allgemeinheit an einer ordnungsgemäßen Gesundheitsversorgung und zum Schutz von Patienten vor einem Tätigwerden von Personen, deren Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zweifelhaft geworden ist, geboten ist (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 31.05.2016 - 7 K 257/16).
Der Inhaber eines Reitstalles (Pferdepensionsinhaber) haftet nicht auf Schadensersatz, wenn für die Schulung ein gesonderter Vertrag mit dem Reitlehrer geschlossen wurde und das Pferd beim Absatteln und der nachfolgenden Pflege des Pferdes verletzt wird, denn diese Pflege des Pferdes gehört noch in den Pflichtenkreis des Reiters. Der Pferdepensionsinhaber haftet in solchen Fällen nur, wenn er solche Pflichten nach dem Vertrag gesondert übernommen hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.1998 – 13 U 126/97).
Wer behauptet, sein Pferd habe sich in der Pferdepension auf bestimmte Weise verletzt (hier: Eintreten von Nagel mit anschließendem Lahmen, entweder beim Ausritt, beim Austreten gegen einen Hundezwinger oder durch Eintreten in der Box), muss dafür Beweis erbringen. Gelingt dies wie im vorliegenden Fall weder durch Zeugen- noch durch Sachverständigenbeweis, ist die Schadensersatzklage des Pferdebesitzers abzuweisen (Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 23.01.2001 - 3 U 170/97).
Bei gleicher fachlicher Qualifikation zweier Bewerber darf der ältere Bewerber nicht allein aufgrund seines Alters abgelehnt werden. Dies wäre diskriminierend (SG Mainz, Urteil vom 11.5.2016 - S 16 KA 211/14).
Ein mehrfacher Abrechnungsbetrug eines Arztes in 3.693 Fällen mit einem Schaden von über 200.000 EUR rechtfertigt den Widerruf der Approbation; dabei ist es irrelevant, ob die Taten sich unmittelbar im besonders geschützten Arzt-Patient-Verhältnis auswirken. Eine zum Widerruf der Approbation führende Unwürdigkeit setzt nicht zwingend die Begehung eines Verbrechens (§ 12 Abs. 1 StGB) oder die Verhängung einer bestimmten Mindeststrafe voraus. Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist irrelevant, ob das Fehlverhalten des Arztes tatsächlich in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776).
Legt eine Krankenkasse gegen eine Sonderbedarfszulassung Widerspruch ein, so ist die Zulassung bis zur Entscheidung des Gerichts nicht wirksam (Suspensiveffekt). Ausnahmsweise kann der Arzt die sofortige Vollziehbakrkeit der Sonderbedarfszulassung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ohne die (sofortige) Zulassung die Versorgung der Versicherten nicht sichergestellt erscheint oder der betroffene Vertragsarzt in seiner beruflichen Existenz aus einem Grund gefährdet ist, der nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Diese Gründe müssen dabei über dasjenige hinausgehen, was zur Begründung der Sonderbedarfszulassung herangezogen wurde (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2016 - L 7 KA 51/15 B ER).
Klagt ein Patient über atemabhängige Brustschmerzen und Atembeschwerden, so muss ein Rettungssanitäter den Patienten einer ärztlichen Behandlung zuführen. Die primäre Aufgabe der Notfallrettung ist die Erstversorgung – und zwar nur soweit ein Notarzt noch nicht anwesend ist – und die Beförderung des Patienten. Führt der Sanitäter den Patienten nicht einem Arzt zu, sondern kommt er aus falsch verstandener Kompetenz zu dem Ergebnis, dass kein akuter Behandlungsbedarf vorliegt, so handelt er (grob) behandlungsfehlerhaft und ist, da er im ärztlichen Kompetenzbereich tätig wird, nach arzthaftungsrechtlichen Haftungsmaßstäben für den späteren Schlaganfall verantwortlich (Kammergericht, Urteil vom 19.5.2016 - 20 U 122/15).
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung mit gespendeten Eizellen (heterologe In-Vitro-Fertilisation) kann der Versicherte nicht von seiner privaten Krankenversicherung ersetzt verlangen. Denn diese Heilbehandlungsmaßnahme ist in Deutschland nicht erlaubt und für nicht erlaubte Behandlungsmethoden besteht keine Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung - eine Erstattungspflicht verstieße gegen Treu und Glauben. Dass diese Methode im europäischen Ausland teilweise erlaubt ist, führt zu keinem anderen Ergebnis. Die unterlegene Patientin kann aber noch den Bundesgerichtshof anrufen (OLG München, Urteil vom 13.05.2016 - 25 U 4688/15).
Leidet eine Patientin an Diabetes mellitus und fortschreitender Verschlechterung der Sehleistung und unterläßt der Augenarzt eine Augeninnendruckmessung, so haftet er der Patientin wegen eines groben Befunderhebungsfehlers. Sinkt die Sehleistung der Patientin auf beiden Augen in der Folge auf 30 % ab, so haftet der Augenarzt auf ein Schmerzensgeld von EUR 80.000 (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.5.2016 - 26 U 107/15).
Ist ein Grund zur Ablehnung eines (medizinischen) Sachverständigen erst nach sorgfältiger Prüfung seiner mündlichen und sonstigen Ausführungen, mithin nach dessen Anhörung vor Gericht zu erkennen, so kann die Ablehnung auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. In diesem Fall geht das Recht zur Ablehnung auch nicht durch Stellung von Sachanträgen verloren (OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 4 W 38/16).
(5.12.2019) Da das Pferd ein ganz besonderes Tier mit ganz besonderen Eigenschaften ist (man denke da nur an den Fluchttrieb), hat sich im Laufe der Jahre eine komplexe rechtliche Spezialmaterie entwickelt, das Pferderecht, ein recht kurioses Rechtsgebiet. Das Pferderecht weist Berührungspunkte mit dem Medizinrecht auf, dem Recht des Kaufs (insbesondere Mängelhaftung), der Pacht, Beherberbungsverträgen, der Tierhalterhaftung etc.
Ändern Arzt und Vermieter einvernehmlich die Höhe der Praxismiete, so hat dies schriftlich zu erfolgen, andernfalls ist es rechtlich nicht verbindlich. Eine dauerhafte Änderung der Miethöhe ist immer vertragswesentlich und daher stets nach § 550 BGB schriftlich zu vereinbaren (BGH, Urteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14).
- Fettschürzen am Bauch sind keine Krankheit - Kasse muss Kosten für OP nicht tragen: SG Aachen 10-05-2016
- Honorar über 780er Quartalsprofil wird berichtigt, wenn niedergelassener Arzt einen anderen Arzt ohne Genehmigung angestellt hat: SG Marburg 01-04-2016
- Arzt, der in Praxen Nachtdienste übernimmt und weisungsfrei arbeitet, ist freiberuflich tätig: LSG RlPfl 20-04-2016
- Zu den Grenzen alternativer ärztlicher Behandlungsmethoden: OLG Zwbrck 19-04-2016