(11.11.2016) Es gibt neue Vordrucke für Heilmittel - Praxisärzte müssen Patienten nicht nach stationärer Behandlung fragen - GOP 02341 nur bei Punktatentnahme abrechenbar
(10.11.2016) Einem Zahnarzt, der an Epilepsie erkrankt ist, ist nach §§ 2, 4 ZHG die Approbation zu entziehen, da er nicht mehr gesundheitlich zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs geeignet ist (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2016 - 7 K 3024/15).
(9.11.2016) Hat ein Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung (hier: starke Rückenbeschwerden) mitgewirkt, so hat ein privat Unfallversicherter Anspruch auf Invaliditätszahlungen, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Das Vorhandensein von Vorschäden (hier: altersbedingte Spinalkanalstenose bzw. Arthrose) schließt diese Mitwirkung für sich genommen nicht aus. Eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung des Unfalls für die Beschwerden ist - anders als im Sozialversicherungsrecht - nicht zu verlangen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Oktober 2016 – IV ZR 521/14).
(8.11.2016) Die Höhe des Quartalszeitprofils bei angestellten Ärzten eines MVZ (mit dem Bedarfsfaktor 0,5) beträgt 390 Stunden. Maßgeblich für die Plausibilitätsprüfung sind die Stundenwerte des EBM, nicht die in der Praxis-EDV erfassten Stundenwerte. Die Vertretungsregeln der Ärzte-ZV gelten auch für MVZ (Sozialgericht München, Urteil vom 11.10.2016 - S 38 KA 1611/14).
(4.11.2016) Ein medizinischer Leistungserbringer, der kurz vor Ablauf der vierjährigen Leistungsfrist feststellt, dass er noch offene Rechnungen hat, muss sich beeilen, wenn er die Leistungen nicht verlieren will, wie ein Fall einer Hebamme zeigt (LSG Hamburg, Urteil vom 25.8.2016 - L 1 KR 48/15).
(1.11.2016) Die Zufälligkeitsprüfungen wegen unwirtschaftlicher Leistungserbringung und Überschreitung des Arzneimittelbedarfs sind vorrangig einzelfallbezogen durchzuführen. Eine nur statische Durchschnittsprüfung darf von den Prüfgremien dagegen nur dann durchgeführt werden, wenn sich eine Einzelfallprüfung als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erweist (SG Hannover, Urteil vom 19. Oktober 2016 – S 78 KA 191/15).
(31.10.2016) Die Zulassungsgremien der KV sind nicht verpflichtet, ein Zulassungsentziehungsverfahren wegen anhaltender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder eines gerichtlichen Strafverfahrens auszusetzen und die Entscheidung in der Strafsache abzuwarten. Sind Honorarberichtigungsbescheide gegen den Arzt ergangen (hier u.a. wegen Implausibiltät und Abrechnungen von Behandlungen bereits verstorbener Patienten) und sind diese nicht offensichtlich rechtswidrig und hat der Arzt sich dazu auch nicht substantiiert eingelassen, so können die Gremien die Zulassung entziehen, ohne in eine detaillierte Prüfung einzutreten (SG Marburg, Urteil vom 07. September 2016 – S 12 KA 179/16).
(31.10.2016) Mit dem Blasensprung kann eine Änderung der Risikosituation für das Kind bei einer Vaginalentbindung eintreten, weil das intakte Fruchtwasserkissen eine gewisse abfedernde Wirkung hat, was auch dem Zweck dient, mechanische Belastungen zu reduzieren. Platzt die Fruchtblase vorzeitig, hat der Arzt die Schwangere zur Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit über das veränderte Nutzen-Risiko-Verhältnis - beispielsweise über nachträglich eingetretene oder erkannte Risiken der von ihr gewählten Entbindungsmethode - zu informieren und ihr eine erneute Abwägung der für und gegen die jeweilige Behandlungsalternative sprechenden Gründe zu ermöglichen. Andernfalls kann ein Aufklärungsfehler vorliegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 – VI ZR 239/16).
(31.10.2016) Für die Richtigkeit der Abrechnungen einer Gemeinschaftspraxis (BAG) bleibt jeder Arzt der BAG selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Partner der BAG miteinander verheiratet sind (BSG, Beschluss vom 28. September 2016 – B 6 KA 14/16 B).
(27.10.2016) Im Rahmen einer Kastration eines Pferdes hat der Tierarzt den Eigentümer des Pferdes umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufzuklären. Bei einer im Liegen durchgeführten Kastration hat der Tierarzt eine beidseitige Ligatur (Unterbindung von Gefäßen mittels Durchtrennung) durchzuführen, nicht lediglich eine einseitige. Die abgetrennten Gefäße sind dabei sicher zu vernähen. Tut er dies nicht, handelt er fehlerhaft und muss dem Eigentümer den Wert des Pferdes und die weiteren Behandlungskosten in einer Tierklinik ersetzen (OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2016 - 3 U 28/16).
(27.10.2016) Bedroht eine Ermächtigung einer Klinik im Bereich Rheumatologie die Existenzgrundlage einer niedergelassenen Rheumatologin, so muss die Ermächtigung der Klinik auf eine bestimmte Zahl von Behandlungsfällen beschränkt werden. Dies gebietet der Vorrang der Versorgung der Patienten durch niedergelassene Ärzte (SG Schwerin, Beschluss vom 31.8.2016 - S 3 KA 18/16 ER).
(26.10.2016) Ein Arzt kann sich wegen verspäteter Übersendung von fachärztlichen Bescheinigungen an den Patienten schadensersatzpflichtig machen. Er hat diese Bescheinigungen in angemessener Frist zu erteilen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. Juli 2016 – 1 U 147/15).
- Arzt muss gegen unerlaubte medizinische Werbung mit seinem Namen vorgehen oder er kann auf Unterlassung verklagt werden: OLG Celle 02-05-2016
- § 19 III Ärzte-ZV (Entzug der ärztlichen Zulassung bei dreimonatiger Nichtaufnahme der ärztlichen Tätigkeit) ist verfassungswidrig und nichtig! BVerfG 26-09-2016
- Angestellter Neurologie-Professor darf nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr nebenher verdienen: ArbG Hannover 20-10-2016
- Auch MVZ kommen in Genuss von Privilegierung von Aufbau- bzw. Jungpraxen: LSG BaWü 05-10-2016