Wie komme ich als geschädigter Patient ohne gerichtliche Hilfe zu meinem Recht?
Wie kann ich als Arzt einen Streit mit dem Patienten vermeiden?
Eine streitige Auseinandersetzung des Verhältnisses zwischen Patient und Arzt nützt weder dem Arzt noch dem Patienten. Daher gebe ich hier einige Tipps für Patienten und für Ärzte, weil ein solcher Streit vermieden werden und eine gemeinsame Lösung gesucht werden kann.
Zehn Tipps für eine einvernehmliche Lösung für Patienten
Übersicht:
• Sie definieren Ihr Ziel
• Kommunikation statt Konfrontation
• Sie bleiben ruhig und sachlich
• Sie nehmen wahr was passiert
• Sie erläutern dem Arzt Ihre Interessenlage
• Sie sehen die Behandlungsakte ein
• Sie lassen die Akte fachkundig prüfen
• Sie stellen dem Arzt Fragen zur Behandlung
• Sie teilen dem Arzt Ihre Bedenken mit
• Sie machen Ihre Ansprüche persönlich geltend
Tipp Nummer 1: Sie definieren Ihr Ziel
Sie fragen sich, was Sie von dem behandelnden Arzt wünschen.
Geht es Ihnen um Ersatz eines Schadens, um Aufklärung über den Behandlungsverlauf, um Anteilnahme, um eine Entschuldigung oder gar um eine Fortsetzung der Behandlung?
Es hilft Ihnen am meisten, wenn Sie verstanden haben, warum Sie von dem Arzt wie behandelt wurden und wissen, was Sie in Zukunft zu tun haben. Und es hilft Ihnen, wenn Sie mit dem Arzt der Sie behandelt hat, weiterhin reden können. Denn er hat Sie behandelt und hat medizinische Kenntnisse über Sie, die sich ein anderer Arzt erst erarbeiten muss.
Tipp Nummer 2: Kommunikation statt Konfrontation
Eine Zusammenarbeit mit dem Arzt ist für Sie hilfreich. Eine rechtliche Auseinandersetzung würde Ihnen neben Ihren körperlichen oder seelischen Beschwerden weitere Unannehmlichkeiten bereiten.
Die medizinische Behandlung, die Sie erhalten haben, ist ein komplexer Vorgang, den Sie nur schrittweise verstehen werden. Es ist also ein Dialog mit dem Arzt notwendig.
Sie stellen sich deshalb auf eine einvernehmliche Suche nach einer Lösung ein.
Sie machen sich bewusst, dass der Arzt Sie heilen möchte und dass der Vorwurf eines ärztlichen Fehlers den Arzt belastet.
Tipp Nummer 3: Sie sind ruhig und sachlich
Sie nehmen nichts, was Ihnen gesagt wird, persönlich. Sie können sich darüber wundern, aber nicht ärgern. Eine aggressives Verhalten von Ihnen, und sei es auch nur eine Reaktion, und die Gesprächsebene ist oft verloren.
Der Arzt oder dessen Versicherung verfolgen nur ihre eigenen Interessen und wollen Ihnen nicht schaden.
Rechtsstreitigkeiten sind die Folge mangelhafter Kommunikation zwischen den Beteiligten.
Tipp Nummer 4: Sie nehmen wahr was passiert
Sie stellen fest was passiert ist (Ist-Zustand) und was bei der Behandlung hätte passieren sollen (Soll-Zustand) und Sie halten fest was weiter geschieht.
Sie schreiben ein Gedächtnisprotokoll Ihrer bisherigen Behandlung mit Zeitangaben und führen von nun an Buch über Ihre weitere Behandlung und Ihre Befindlichkeit.
Tipp Nummer 5: Sie erläutern dem Arzt Ihre Interessenlage
Suchen Sie mit dem Arzt das persönliche Gespräch und teilen Sie ihm mit, wie es Ihnen geht und welche Fragen Sie in Bezug auf die bisherige Behandlung haben. Vorwürfe und Bewertungen finden in dem Gespräch nicht statt. Sie sind sachlich und freundlich. Sie nehmen Ihren Partner oder einen Freund mit.
Sie fragen den Arzt zu Details, wenn Sie z.B. den bisherigen Behandlungsverlauf oder einzelne Behandlungsmaßnahmen nicht nachvollziehen können.
Dieses Gespräch ist der wichtigste Schritt!
Tipp Nummer 6: Sie sehen die Behandlungsakte ein
Wenn Sie nunmehr annehmen, dass Aufklärung oder Behandlung nicht den Standards entsprach, bitten Sie den Arzt persönlich (entweder bei einer Behandlung oder telefonisch) um Einsicht in die Behandlungsakte durch Übersendung von Kopien. Sie stellen einen Kopierkostenvorschuss von 20 EUR zur Verfügung.
Gut und unverfänglich ist es, die Behandlungsakte von einem anderen Arzt anfordern zu lassen, was den Vorteil hat, dass man auch einen Arztbrief zu der bisherigen Behandlung erhält.
Wenn Sie die Akte nach zehn Tagen nicht erhalten haben, fragen Sie per Fax danach an und setzen eine Frist von zwei Wochen.
Wenn auch dies nicht hilft, lassen Sie die Akte von einem spezialisierten Anwalt anfordern (und erklären dem Anwalt, dass sich sein Auftrag eben darauf beschränkt).
Tipp Nummer 7: Sie lassen die Akte fachkundig prüfen
Sie lesen die Behandlungsakte durch und schreiben sich Fragen auf.
Sie besprechen diese mit einem Dritten, um eine andere Sicht auf den Vorgang zu bekommen.
Sie legen die Akte nach Möglichkeit einem Facharzt zur Durchsicht vor.
Wenn Sie dies nicht können, wenden Sie sich schriftlich an Ihre Krankenversicherung und bitten Sie unter Hinweis auf § 66 Sozialgesetzbuch V (Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) um Begutachtung hinsichtlich eines Behandlungsfehlers. Teilen Sie - soweit möglich - dabei Ihren konkreten Verdacht mit (z.B. Fehlbehandlung durch …) und nennen Sie Ihre Beschwerden.
Tipp Nummer 8: Sie stellen dem Arzt Fragen zur Behandlung
Sie stellen dem Arzt in einem persönlichen Gespräch (z.B. im Rahmen eines weiteren Behandlungstermins) die Fragen, die nach Durchsicht der Akte entstanden sind:
Was war der Sinn dieser oder jener Behandlung?
Was wurde genau gemacht?
Sind diese und jene Beschwerden üblich?
Was kann ich als Patient tun, um die Heilung zu verbessern?
Lassen Sie den Arzt am weiteren Verlauf teilhaben (z.B. an den weiterem Behandlungsverlauf bei einem anderen Arzt, Ihren Schmerzen etc.).
Tipp Nummer 9: Sie teilen dem Arzt Ihre Bedenken mit
Wenn Sie nach dem Gespräch weiter annehmen, dass die Aufklärung und/oder Behandlung nicht dem Standard entsprach, so teilen Sie dem Arzt Ihre Annahme mit, ohne ihm einen Schuldvorwurf zu machen.
Dies eröffnet dem Arzt die Möglichkeit, Ihnen entgegen zu kommen und einen Ausgleich zu finden.
Tipp Nummer 10: Sie machen Ihre Ansprüche persönlich geltend
Wenn Sie nun weiterhin annehmen, dass Sie nicht fachgerecht behandelt wurden, dann überlegen Sie sich noch einmal, welche ob sie einen Schadensausgleich wünschen oder ob Ihnen vielleicht auch eine Entschuldigung des Arztes reichen würde.
Wenn Sie einen Schadensausgleich suchen, wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt und lassen Sie sich wegen der Höhe des Schadens beraten.
Sie machen Ihre Ansprüche gegen den Arzt dann selbst geltend mit Hilfe eines Mediators.
Wenn der Arzt Ihre Ansprüche zurückweist, wenden Sie sich an die den Anwalt, damit dieser Ihre Ansprüche vor der Schlichtungskammer der Norddeutschen Ärztekammer geltend macht.
Das Schlichtungsverfahren ist kosten- und zeitsparend. Die Schlichter sind qualifiziert. Es wird weiterhin eine Gesprächsebene offen gehalten.

